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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 68.08

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 68.08
Datum
02.05.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Das Gericht weist einen Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der Klage ab. Auf Grundlage des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin sei es zulässig, die Übersendung von Kopien von der Vorauszahlung der hierfür vermutlich entstehenden Gebühr abhängig zu machen. Die (negativen) Erfahrungen der Behörde mit dem Antragsteller als Gebührenschuldner reichten als Begründung für die Erhebung des Vorschusses aus.
Schlagwort
Kosten, Durchführung des Antragsverfahrens
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2 A 68.08 - 02.05.2009
Verfahrensgang