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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 M 20.09

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 M 20.09
Datum
07.09.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
-
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht hebt den Beschluss der Verwaltungsgerichts über die Nicht-Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf. Es reicht aus, dass der Ausgang des Klageverfahrens (gegen einen Gebührenbescheid vor Gewährung von Informationszugang) offen ist. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bislang nicht geklärt, unter welchen Voraussetzungen die begehrte Informationsgewährung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden darf - namentlich, wenn der Betroffene auf eine Übersendung von Kopien angewiesen ist. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass einer Vorauszahlung prohibitive Wirkung hinsichtlich der Wahrnehmung der Informationszugangsfreiheit zukommen kann, was möglicherweise einen restriktiven Gebrauch erfordert.
Schlagwort
Kosten, Prozessuales, Durchführung des Antragsverfahrens
Download
-
Verfahrensgang