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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 62.08

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 62.08
Datum
26.06.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Gegenstand des Informationsbegehrens war ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Bundesverkehrsministerium und einem Dritten. Im Hinblick auf die geltend gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sieht das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen für eine Geheimhaltung (u.a. aufgrund der Offenkundigkeit der Informationen) teilweise als nicht gegeben. Andere Informationen wurden jedoch zu Recht geheim gehalten, da ihre Bekanntgabe geeignet ist, die Wettbewerbsposition der betroffenen Unternehmen nachteilig zu beeinflussen. Auch könne das Bekanntwerden von Informationen aus dem Vergleich nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die öffentliche Hand Informationen zurückhalten kann, die der Bürger benötigt, um etwa in einem Amtshaftungsprozess die Rechtswidrigkeit staatlichen Handelns nachzuweisen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schutz besonderer Verfahren
Download
2 A 62.08 - 26.06.2009 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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