Es besteht kein Anspruch auf Informationszugang zum Textteil der Planungsstudie Bypass Hochrhein. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Zugangsanspruch besteht, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor Gericht. Zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch kein Anspruch, denn die Unterlagen sind beim beklagten Bundesministerium infolge Rückgabe nicht mehr vorhanden. Eine Wiederbeschaffung der weggebenen Informationen ist nicht möglich, da die Stelle, die nunmehr über die Unterlagen verfügt, ausdrücklich erklärt hat, die erneute Herausgabe abzulehnen.