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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 138.07

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 138.07
Datum
22.08.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Ein Anspruch auf Zugang zu dem Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts besteht nicht. Die formale Einstufung der Unterlagen als Verschlusssache genügt den Anforderungen des § 3 Nr. 4 IFG. Ob ein tatsächlicher Geheimhaltungsbedarf vorliegt, ist unerheblich.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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2 A 138.07 - 22.08.2008
Verfahrensgang