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Verwaltungsgericht München - 16 K 93.4444
- Gericht
- Verwaltungsgericht München
- Aktenzeichen
- 16 K 93.4444
- Datum
- 26.09.1995
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist von der informationspflichtigen Stelle zumindest soweit darzulegen, dass die Gründe für die Informationszugangsverweigerung noch als triftig erkannt werden, ohne dass geheimhaltungsbedürftige Daten preisgegeben werden. Das Urteil enthält Ausführungen zu Fragen einer offensichtlich missbräuchliche Antragstellung, zum Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und zum behördlichen Ermessen bezüglich der Art der Informationserteilung. Das Verwaltungsgericht verpflichtet die Beklagte zur Neubescheidung des Informationszugangsbegehrens.
- Schlagwort
- Ablehnungsbegründung, Auskunftserteilung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Missbräuchliche Antragstellung, Prozessuales
- Download
- 16 K 93.4444 - 26.09.1995 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang
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