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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 317/12

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 317/12
Datum
22.11.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet den Beklagten zur Information des Klägers über den Abschnitt der in Rede stehenden Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts in einem Justizgebäude, aus dem die Regelungen zur Rückgabe einbehaltener Gegenstände infolge allgemeiner Zutrittskontrolle hervorgehen. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit liegt zwar bereits dann vor, wenn ein Schaden zu befürchten ist; erforderlich ist aber eine konkrete Gefahrenlage. Durch die Bekanntgabe der Art und Weise der Rückgabe einbehaltener Gegenstände werden nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Sicherheitslücken offenbart.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Sicherheitsaspekte
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13 K 317/12 - 22.11.2012
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang