Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 2679/11

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 2679/11
Datum
06.12.2012
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Ein Kooperationsvertrag zwischen einer Universität und einem Unternehmen der Pharma-Industrie ist dem Bereich der Forschung zuzuordnen und unterfällt daher nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Es kommt nicht darauf an, ob das Bekanntwerden des Vertrags die Freiheit von Forschung und Wissenschaft beeinträchtigt oder ob ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht. Außerdem stehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Informationszugangsanspruch entgegen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung
Download
13 K 2679/11 - 06.12.2012
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang