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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Dresden - 13 K 2088/04

Gericht
Verwaltungsgericht Dresden
Aktenzeichen
13 K 2088/04
Datum
04.10.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie), Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Strittig war die Kostenerhebung für Umweltinformationen über die Trinkwasserversorgung. Das Umweltinformationsgesetz in Verbindung mit dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und der entsprechenden Tarifstelle des Sächsischen Kostenverzeichnisses ist hierfür die richtige Rechtsgrundlage. Sowohl das Kostendeckungs- als auch das Äquivalenzprinzip und die Vorgabe der Umweltinformationsrichtlinie werden dadurch angemessen berücksichtigt. Die Grundsätze des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips gelten zudem nur für die Gebührenbemessung, nicht aber für die Erhebung von Auslagen. Die Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie sind nicht bundesrechtlich in eine einheitliche Gebührenregelung umzusetzen, die auch die Landesbehörden bindet. Die von der Behörde vorgenommene Einstufung als "umfangreiche Anfrage" wird nicht beanstandet.
Schlagwort
Kosten
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13 K 2088/04 - 04.10.2007 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang