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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1189/20

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 1189/20
Datum
18.03.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige, Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Zum Informationsfreiheitsgesetz stellt das Verwaltungsgerichts Köln fest, dass eine anonyme bzw. pseudonyme Antragstellung nicht vorgesehen ist. Es hebt einen Bescheid (Anweisung) des Bundesdatenschutzbeauftragten auf. Dieser hatte gegenüber einem Bundesministerium moniert, dass dieses unzulässigerweise die postalische Anschrift bzw. eine persönliche E-Mail-Adresse der Antrag stellenden Personen verlangt, wenn der Informationszugangsantrag über die Internetplattform "fragdenstaat.de" eingereicht wird.
Schlagwort
Durchführung des Antragsverfahrens, Antragsberechtigung
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13 K 1189/20 - 18.03.2021
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang