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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 13 K 1173/07

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
13 K 1173/07
Datum
22.05.2008
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Namen und Betriebsbezeichnungen der Empfänger von Ausfuhrerstattungen (Agrarexportsubventionen) sowie die Angaben zum jeweiligen Erstattungsbetrag sind offenzulegen. Das Gericht stellt klar, dass das Kriterium der Unmittelbarkeit oder Mittelbarkeit des Umweltschutzes gerade keinen Eingang in die Umweltinformationsrichtlinie gefunden hat und deshalb zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen Informationen untauglich ist. Die Subventionierung von Agrarexporten beeinflusst die Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher Produktion und betrifft somit Maßnahmen mit Umweltbezug. Die Informationen fallen daher unter den gesetzlich definierten Begriff der Umweltinformation. Die Angaben stellen kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar; das Geheimhaltungsinteresse überwiegt gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe nicht.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung
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13 K 1173/07 - 22.05.2008
Verfahrensgang