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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 215/13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
13 B 215/13
Datum
24.04.2013
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Kurztext
Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen.
Schlagwort
Veröffentlichung von Informationen
Download
13 B 215/13 - 24.04.2013 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang