Rechtsprechungsdatenbank
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 192/13
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Aktenzeichen
- 13 B 192/13
- Datum
- 24.04.2013
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Kurztext
- Die im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vorgesehene Information der Öffentlichkeit über Hygienemängel verletzt die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer, weil die Dauer der Veröffentlichung gesetzlich nicht befristet wurde. Die Bestimmung einer solchen Dauer darf der Gesetzgeber nicht der Verwaltung (z.B. durch Verwaltungsvorschriften) überlassen. Es fehlt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Veröffentlichung.
- Schlagwort
- Veröffentlichung von Informationen
- Download
- 13 B 192/13 - 24.04.2013 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang