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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 97.10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 N 97.10
Datum
26.01.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht lehnt eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Dieses hatte zutreffend festgestellt, dass die Einsicht in Unterlagen der Bezirksverwaltung zur Baumkontrolle nicht unter Verweis auf die Ausnahmetatbestände des § 9 Abs. 1 IFG Berlin verweigert werden kann. Die mögliche Vorbereitung von Amtshaftungsprozessen ist von diesen nicht erfasst. Der Anspruch auf Informationszugang besteht zudem unabhängig von einem darzulegenden Interesse.
Schlagwort
Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Missbräuchliche Antragstellung, Schutz besonderer Verfahren
Download
12 N 97.10 - 26.01.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang