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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 N 44.13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 N 44.13
Datum
09.03.2015
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Es stellt fest, dass diese zu recht entschieden hat, dass der Schutz personenbezogener Daten bzw. die fehlende Einwilligung der Geschäftsführer der Beklagten - einem beliehenen Unternehmen, das öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt - entgegensteht. Auch bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Ablehnung des Informationszugangs aufgrund der fehlenden Verfügungsberechtigung der Beklagten für bestimmte Unterlagen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Personenbezogene Daten, Zuständigkeit
Download
12 N 44.13 - 09.03.2015
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang