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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 9.07

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 9.07
Datum
02.10.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Die Entscheidung betrifft Unterlagen, die der Senatsverwaltung zur Genehmigung der Tarife für die Straßenreinigung von den Stadtreinigungsbetrieben vorgelegt worden waren. Unterlagen, die im Zentrum eines Genehmigungsverfahrens stehen und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage der Behörde darstellen, werden materieller Bestandteil des Vorgangs und dürfen nicht zurückgegeben werden. Der Anspruch auf Akteneinsicht geht durch eine solche Rückgabe nicht unter. Der Beklagte ist zur Wiederbeschaffung verpflichtet. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen steht der Einsicht ebenfalls nicht entgegen. Den Stadtreinigungsbetrieben fehlt es angesichts der Tatsache, dass der Großteil ihrer Tätigkeit ein Monopolgeschäft darstellt, an einem überwiegenden Schutzinteresse an der Geheimhaltung. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit die Entscheidung der Erstinstanz.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
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Verfahrensgang