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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 12 B 85/06

Gericht
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
12 B 85/06
Datum
13.02.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Sofortvollzug eines im Hauptsacheverfahren angegriffenen Bescheids eines Landesministeriums zur Gewährung von Akteneinsicht in Vorgänge, die ein Atomkraftwerk betreffen, ab. Offen ist bereits die Rechtsgrundlage des Bescheids über die Akteneinsicht: Das Umweltinformationsgesetz des Bundes kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine informationspflichtige Stelle des Bundes handelt; die unmittelbare Anwendbarkeit der Umweltinformationsrichtlinie ist unklar. Selbst wenn diese anwendbar wäre, fällt eine Interessenabwägung im Hinblick auf die vom Betreiber geltend gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die fehlende Rückholbarkeit der Informationen im Falle einer ablehnenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu Lasten des Antragstellers aus.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Prozessuales
Download
12 B 85/06 - 13.02.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Schleswig-Holstein
Verfahrensgang