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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 26.14

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 26.14
Datum
19.03.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurück. Es bestätigt damit die Feststellung, dass die Aufspaltung eines einheitlichen Informationsbegehrens in mehrere, gesondert gebührenpflichtige Anträge gegen das Verbot einer prohibitiv wirkenden Gebührenbemessung verstößt. Außerdem war der Verordnungsgeber durch das Informationsfreiheitsgesetz nicht ermächtigt, Auslagentatbestände und -sätze festzusetzen, was die Nichtigkeit des entsprechenden Passus der Informationsgebührenverordnung begründet. Für die Auslagenerhebung fehlte es daher an einer Rechtsgrundlage.
Schlagwort
Kosten
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12 B 26.14 - 19.03.2015
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang