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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 21.13

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 21.13
Datum
28.01.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht weist die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Gegenstand der Klage waren Informationen eines Bundesministeriums über die Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg. Die gesellschaftsrechtlich angeordnete Verschwiegenheitspflicht trifft auch Behörden, die eine öffentliche Beteiligung an einem Unternehmen verwalten und bezieht sich auch auf Unterlagen des Aufsichtsrats eines Unternehmens. Es ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass die beantragten Informationen ausdrücklich von der Vertraulichkeit ausgenommen wären. Der Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes, nach dem kein Anspruch besteht, wenn die Informationen nach anderen Gesetzen (hier dem Aktiengesetz) geheim zu halten sind, ist somit anzuwenden.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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12 B 21.13 - 28.01.2015
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang