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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 16.17

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 16.17
Datum
22.02.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht stellt fest, dass das Verwaltungsgericht den Informationsantrag der Klägerin zutreffend als missbräuchlich angesehen und die Klage deshalb im Ergebnis zu Recht abgewiesen hat. Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können als unzulässig abgelehnt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich gestellt sind. Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn massenhaft identische Informationsanträge ohne jeden individuellen Bezug gestellt werden, die ausschließlich dem wirtschaftlichen Interesse der Verfahrensbevollmächtigten dienen, im Antrags- und anschließenden Gerichtsverfahren möglichst viele Anwaltsgebühren zu generieren.
Schlagwort
Missbräuchliche Antragstellung, Ablehnungsbegründung
Download
12 B 16.17 - 22.02.2018
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang