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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 11.07

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 11.07
Datum
02.10.2007
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Informationen aus den Kalkulationsunterlagen zur Genehmigung der Wassertarife der Berliner Wasserbetriebe beinhalten zwar Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie das Berliner Monopolgeschäft betreffen, sind sie jedoch offen zu legen, da das Einsichtsinteresse des Klägers das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens überwiegt. Im Umlandgeschäft gilt das Gegenteil. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
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Verfahrensgang