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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 11.07
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Aktenzeichen
- 12 B 11.07
- Datum
- 02.10.2007
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
- Kurztext
- Informationen aus den Kalkulationsunterlagen zur Genehmigung der Wassertarife der Berliner Wasserbetriebe beinhalten zwar Geschäftsgeheimnisse. Soweit sie das Berliner Monopolgeschäft betreffen, sind sie jedoch offen zu legen, da das Einsichtsinteresse des Klägers das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens überwiegt. Im Umlandgeschäft gilt das Gegenteil. Das Oberverwaltungsgericht ändert damit die Entscheidung der Vorinstanz.
- Schlagwort
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
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- Verfahrensgang