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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 4275/20

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
10 S 4275/20
Datum
23.11.2021
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 - abgelehnt. Das Land darf die Einsicht in ein Gutachten zur Prüfungstätigkeit des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. gewähren. Ein Mitglied des Klägers, eines Genossenschaftsverbands, hatte im September 2017 Insolvenz anmelden müssen. Das aufsichtführende Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hatte daraufhin von einer Steuerberatungsgesellschaft ein Gutachten über die Prüfungstätigkeit des Klägers bei der insolventen Genossenschaft am Maßstab des Genossenschaftsgesetzes erstellen lassen. Geschäftsgeheimnisse sowie der Schutz personenbezogener Daten stehen dem Anspruch nicht entgegen.
Schlagwort
Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Auskunftserteilung, Ablehnungsbegründung
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10 S 4275/20 - 23.11.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang