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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 2267/19

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
10 S 2267/19
Datum
02.03.2021
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Der Verwaltungsgerichtshof weist eine Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss durch die Vorinstanz zurück. Diese hatte zur Streitwertberechnung in zulässiger Weise die Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren zusammengerechnet.
Schlagwort
Prozessuales
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10 S 2267/19 - 02.03.2021
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang