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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 1478/16

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
10 S 1478/16
Datum
16.05.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg), Europäische Menschenrechtskonvention
Kurztext
Die Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens unterfällt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine Weisung des Bundesjustizministers an den Generalbundesanwalt bezüglich eines Ermittlungsverfahrens ist ein Vorgang der Strafrechtspflege. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch steht einem Verein zur Förderung der Informationsfreiheit ohne weitere Anhaltspunkte nicht zu. Das Urteil enthält Ausführungen zu den Voraussetzungen einer Verletzung des Artikels 10 Absatz 1 Europäische Menschenrechtskonvention.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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10 S 1478/16 - 16.05.2017
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang