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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 10 A 215.04

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
10 A 215.04
Datum
10.01.2006
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes liegen auch dann vor, wenn der Schutz der Umwelt nicht der Hauptzweck, jedoch ein wichtiges Zwischenziel der Maßnahme ist. Die Gewährung von Exportkrediten im Bereich der Energieerzeugung kann zumindest teilweise Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Der Beschluss befasst sich ausführlich mit der Abgrenzung des Umweltinformationsbegriffs. Eine Beeinträchtigung der internationalen Beziehungen durch die Veröffentlichung der Informationen ist nicht ersichtlich.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Internationale Beziehungen
Download
10 A 215.04 - 10.01.2006 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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