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Oberverwaltungsgericht Bremen - 1 LA 105/21
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 1 LA 105/21
- Datum
- 11.07.2023
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bremen)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht verneinte ebenso wie die Vorinstanz den Anspruch auf Akteneinsicht in Unterlagen zu Cum/Ex-Geschäften. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da in den letzten Jahren neue Varianten der Steuergestaltungen aufgedeckt wurden. Das Bekanntwerden der Informationen kann hier nachteilige Auswirkungen auf Beziehungen zum Bund oder Ländern haben. Bund-Länder-Beziehungen sind ebenso schutzwürdig wie die internationaler Beziehungen. Ein Rangverhältnis gibt es hierbei nicht. Hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen ist stets eine Prognose unter Berücksichtigung des Einzelfalls vorzunehmen. Ein Anhaltspunkt für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Länder ist nicht gegeben. Außerdem ist die Vorschrift des § 21a Finanzverwaltungsgesetz eine Geheimhaltungsvorschrift im Sinne des Informationsgesetzes Bremen. Die Sitzungen erforderten einen freien und vertrauensvollen Austausch. (liegt nicht vor)
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Beziehungen zum Bund / zu anderen Bundesländern, Begriffsbestimmung, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Entwürfe oder Vorarbeiten, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
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- Verfahrensgang