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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 2483/12

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
1 L 2483/12
Datum
27.12.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen), Sonstige
Kurztext
Das Auskunftsbegehren des Antragstellers, eines Journalisten, betraf Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs an bestimmte Förderprojekte. Der Landesrechnungshof unterfällt dem landespresserechtlichen Behördenbegriff und ist auskunftsverpflichtet; die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs ist nicht vom Geltungsbereich der Norm ausgenommen. Geheimhaltungsvorschriften stehen dem Auskunftsbegehren nicht entgegen. Die Entscheidung bezieht sich im Hinblick auf den Behördenbegriff zwar auf das Informationsfreiheitsgesetz, basiert aber auf dem Pressegesetz Nordrhein-Westfalen.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Auskunftserteilung, Prozessuales
Download
1 L 2483/12 - 27.12.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang