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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 1 B 126.95

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
1 B 126.95
Datum
31.10.1995
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin - einer Gemeinde - zurück und stellt fest, dass diese als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft keinen Informationsanspruch auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes hat. Trotz der Weite des Wortlautes des Gesetzes ("jeder") ist der Gesetzgeber von einem Anspruch natürlicher und juristischer Personen ausgegangen, weil die Umweltinformationsrichtlinie nur das Verhältnis der Bürger zum Staat betrifft, nicht aber den Informationsfluss zwischen den Behörden.
Schlagwort
Antragsberechtigung
Download
1 B 126.95 - 31.10.1995 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang