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Digitale Kontaktnachverfolgung: Zettelwirtschaft datenschutzgerecht beenden!

- Erschienen am 31.03.2021 - Presemitteilung 02/2021

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz teilte kürzlich mit, auch Brandenburg schließe im Verbund mit anderen Ländern einen Vertrag zur Nutzung der Luca-App. Bis Ende April könnten alle Landkreise und kreisfreien Städte diese Anwendung der culture4life GmbH für eine digitale Kontaktnachverfolgung nutzen. Bislang mussten Kunden, Gäste oder Veranstaltungsteilnehmer ihre Kontaktdaten handschriftlich auf Zetteln notieren. Die Verwendung digitaler Instrumente stellt eine wesentliche Verbesserung dar: Die Kunden müssen nur noch kurz einen Code auf ihrem Smartphone vorzeigen, die Betriebe sparen sich das Führen der aufwendigen Kontaktnachweise und die Gesundheitsämter werden durch die schnelle Übermittlung bei Infektionsfällen entlastet. Dagmar Hartge:

Anwendungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung können die Eindämmung der Corona-Pandemie wesentlich unterstützen. Auch aus Sicht des Datenschutzes ist ihr Einsatz grundsätzlich zu begrüßen, so kann beispielsweise eine fristgerechte Löschung unkompliziert gewährleistet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass sowohl die Betreiber der Systeme selbst, die Gesundheitsverwaltungen als auch die Betriebe und Einrichtungen, in denen die Kontakte erfasst werden, die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat diese Erfordernisse in einer Stellungnahme zusammengefasst. Sie empfiehlt insbesondere eine möglichst dezentrale Speicherung der erfassten Daten und eine sichere Verschlüsselung sowie Schlüsselverwaltung. Für erforderlich hält sie auch, die Einhaltung der zentralen Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen bzw. zu dokumentieren. Die Konferenz fordert das Unternehmen auf, entsprechende Anpassungen der Luca-App vorzunehmen. Das Papier ist in unserem Internetangebot verfügbar. Angesichts der dynamischen Entwicklung handelt es sich dabei zunächst nur um eine Momentaufnahme.

Die zuständige Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde ist mit dem Betreiber der Luca-App derzeit im Gespräch, um eine datenschutzkonforme Konzeption der Anwendung sicherzustellen. Allerdings bedarf es für den Einsatz der App vor Ort auch einer klaren Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung zwischen den zahlreichen beteiligten Stellen sowie eines Nachweises der Sicherheit des Verfahrens. Deshalb hat die Landesbeauftragte das brandenburgische Gesundheitsministerium um weitere Informationen zu seinen Planungen gebeten; denn auch für die digitale Kontaktnachverfolgung gilt: Erfolge bei der Pandemiebekämpfung und Vertrauen in die Wahrung der Datenschutzrechte gehen Hand in Hand.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder erarbeitet derzeit für Anbieter von Kontaktverfolgungs-Apps eine umfassende Orientierungshilfe.