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Brandenburgische Datenschutzbeauftragte beteiligte sich an europaweiter Prüfaktion zur Umsetzung des Auskunftsrechts

- Erschienen am 22.01.2025 - Presemitteilung 01/2025

Am 16. Januar 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) über die Ergebnisse der 2024 durchgeführten europaweiten Prüfaktion im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) beraten und seinen Bericht verabschiedet. Bei der Aktion wurde untersucht, wie Verantwortliche das Auskunftsrecht betroffener Personen umsetzen.

In Deutschland beteiligten sich die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern (BayLDA), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und prüften insgesamt 116 Verantwortliche. Auf europäischer Ebene nahmen weitere 22 mitgliedstaatliche Datenschutzaufsichtsbehörden teil. Insgesamt werteten die beteiligten Aufsichtsbehörden Angaben von 1.185 Verantwortlichen aus.

So konnten europäische Datenschutzaufsichtsbehörden Erkenntnisse aus der Praxis dazu gewinnen, inwiefern die EDSA-Leitlinien zum Auskunftsrecht sich auf den praktischen Umgang mit Auskunftsanträgen auswirken. Der Abschlussbericht des EDSA zeichnet ein grundsätzlich ermutigendes Bild. Die Mehrheit der teilnehmenden Aufsichtsbehörden stellte fest, dass die befragten Verantwortlichen nach eigenen Angaben in einem durchschnittlichen bis hohen Maß die Anforderungen des Auskunftsrechts berücksichtigen. Überraschend groß ist jedoch die Zahl an Verantwortlichen, die angaben, im Jahr 2023 keinen oder nur sehr wenige Auskunftsanträge erhalten zu haben.

Bei der Vollständigkeit der Auskunft und der Anwendung der Grenzen des Auskunftsrechts gibt es allerdings konkreten Nachbesserungsbedarf. Außerdem stellten einige Verantwortliche zum Teil unzulässige Hürden für die Geltendmachung des Auskunftsrechts auf, etwa indem pauschal Zusatzinformationen oder im Einzelfall nicht erforderliche Identifikationsdokumente bei der betroffenen Person angefordert wurden.

Die im Bericht des EDSA dargestellten Ergebnisse decken sich weitestgehend mit denen der beteiligten deutschen Aufsichtsbehörden. Deren gemeinsame Auswertung kann im Annex zum EDSA-Bericht eingesehen werden.

Zur brandenburgischen Beteiligung an der europaweiten Prüfaktion stellt Dagmar Hartge fest:

"In Brandenburg hat meine Behörde Kreditinstitute und Versicherungen darauf geprüft, wie sie das Auskunftsrecht umsetzen. Unter anderem zeigte sich, dass die von den Unternehmen festgelegten Fristen zur Aufbewahrung von bereits beauskunfteten Kundendaten zwischen drei und zehn Jahren variierten. Eine unter Berücksichtigung der Rechenschaftspflichten der Unternehmen angemessene Speicherbegrenzung ist hier unbedingt erforderlich. Insgesamt habe ich von den geprüften Unternehmen aber einen positiven Eindruck gewinnen können. Sie kannten die aktuelle Rechtsprechung zum Datenschutz, hatten funktionierende interne Prozesse zur Sicherstellung des Auskunftsrechts eingerichtet und kooperierten ausgesprochen konstruktiv. Die Erkenntnisse, die ich durch die Teilnahme an der europaweiten Prüfaktion gewonnen habe, werden in die künftige Aufsichts- und Beratungstätigkeit meiner Behörde einfließen."

Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse ist es Aufsichtsbehörden möglich, Verantwortliche zielgerichteter zu sensibilisieren und Handlungsempfehlungen zu geben. Die gewonnenen Informationen stehen mit der Veröffentlichung des EDSA-Berichts auch für weiterführende Auswertungen zur Verfügung.

Die koordinierte Aktion zum Auskunftsrecht ist die dritte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich im Jahr 2022 mit der Nutzung von Cloud-Diensten durch den öffentlichen Sektor und im Jahr 2023 mit der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten.

Weiterführende Informationen zur europaweiten Prüfaktion:

EDSA-Pressemitteilung zum Abschluss der CEF Action 2024
EDSB-Pressemitteilung
Report CEF Action 2024 (Auskunftsrecht)
Report CEF Action 2023 (Datenschutzbeauftragte)
Report CEF Action 2022 (Cloud-Dienste)