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Brandenburgische Datenschutzbeauftragte beteiligte sich an europaweiter Prüfaktion zur Umsetzung des Rechts auf Löschung

- Erschienen am 19.02.2026 - Presemitteilung 03/2026

Am 18. Februar 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Ergebnisse der im Jahr 2025 durchgeführten europaweiten Prüfaktion im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) vorgelegt. Bei der Aktion haben 32 Datenschutzaufsichtsbehörden untersucht, wie Verantwortliche das Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung (Recht auf Vergessenwerden) umsetzen. Dabei handelt es sich um eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, über das bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingehen. Die Landesbeauftragte beteiligte sich an der Aktion und wählte für die Prüfung 10 größere Wohnungsunternehmen mit Sitz in Brandenburg aus.

Die 32 beteiligten europäischen Aufsichtsbehörden hatten einen einheitlichen Fragebogen an verantwortliche Stellen übersandt. 764 Behörden, Unternehmen und weitere Verantwortliche, darunter 60 in Deutschland, haben darauf geantwortet. Die Analyse des Rücklaufs zeigt: Wesentliche Herausforderungen waren für Verantwortliche, dass mitunter klare interne Regelungen fehlen, wann und wie zu löschen ist, dass teilweise keine internen Schulungen durchgeführt werden und Rechtsunsicherheiten bei der Prüfung von Ausnahmetatbeständen und Aufbewahrungsfristen sowie bei den Anforderungen an die Löschung personenbezogener Daten in Back-ups und bei den Anforderungen an die Anonymisierung von Daten bestehen.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben aus diesen Erkenntnissen Empfehlungen abgeleitet, die Bestandteil des Abschlussberichts sind. Der deutsche Annex zu dem Bericht enthält zudem eine Vielzahl an „Best Practices“. Zur brandenburgischen Beteiligung an der europaweiten Prüfaktion stellt Dagmar Hartge fest:

„In Brandenburg hat meine Behörde Wohnungsunternehmen daraufhin geprüft, wie sie das Recht auf Löschung umsetzen. Erfreulich war deren hohe Kooperationsbereitschaft. Im Ergebnis zeigt sich, wie wichtig es ist, interne Löschroutinen zu etablieren. Schulungen sollten rechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse rund um das sogenannte Recht auf Vergessenwerden auf allen Ebenen vermitteln. Mietinteressentinnen und Mietinteressenten sowie Mieterinnen und Mieter müssen sich darauf verlassen können, dass ihre personenbezogenen Daten nicht unbefugt verarbeitet werden.“

Die Landesbeauftragte wird im nächsten Schritt mit individuellen Hinweisschreiben auf die befragten Wohnungsunternehmen zugehen, um sie für die Voraussetzungen des Rechts auf Löschung weiter zu sensibilisieren.

Aus Deutschland haben sich die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an der Prüfaktion beteiligt.

Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung ist die vierte Initiative im Rahmen des CEF, das darauf abzielt, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu optimieren. Frühere koordinierte Aktionen befassten sich im Jahr 2023 mit der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten und im Jahr 2024 mit der Umsetzung des Auskunftsrechts.

Weiterführende Informationen zur europaweiten Prüfaktion:

EDSA-Pressemitteilung zum Abschluss der CEF Action 2025

Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz

Report CEF Action 2025 (Recht auf Löschung)

Report CEF Action 2024 (Auskunftsrecht)

Report CEF Action 2023 (Datenschutzbeauftragte)