Toolbar-Menü

EinheitsEXPO 2020: Landesdatenschutzbeauftragte verwarnt Staatskanzlei wegen unzulässiger Videoüberwachung

- Erschienen am 18.11.2020 - Presemitteilung 09/2020

Die Staatskanzlei des Landes Brandenburg ließ vom 5. September bis zum 4. Oktober 2020 mehrere Standorte der EinheitsEXPO 2020 in der Landeshauptstadt Potsdam mit Kameras überwachen. Nach eingehender Prüfung stellte die Landesdatenschutzbeauftragte fest, dass die damit verbundene Datenverarbeitung größtenteils unzulässig war. Sie hat deswegen in der vergangenen Woche eine förmliche Verwarnung gegenüber der Staatskanzlei ausgesprochen.

Stein des Anstoßes waren vier Kameras auf dem Luisenplatz, dem Alten Markt, dem Platz der Einheit und am Stadtkanal in der Yorckstraße. Während ein Nachtbetrieb der Kameras unter Einschränkung ihres Erfassungsbereichs durchaus datenschutzrechtlich zulässig gewesen wäre, hat die Staatskanzlei sie vorwiegend ganztägig und unter Beobachtung weiträumiger Flächen betrieben. Eine ausreichende Beschilderung mit Hinweisen auf die Videoüberwachung gab es in den ersten zwei Wochen der Ausstellung nicht. Zudem hätte im Vorfeld der EinheitsEXPO gründlich dokumentiert werden müssen, weshalb die Videoüberwachung zwingend erforderlich und verhältnismäßig ist und welche technischen Maßnahmen den Einsatz der Kameras absichern. Eine solche Dokumentation fehlte völlig. Dagmar Hartge:

Der 30. Jahrestag der Deutschen Einheit wäre für die Staatskanzlei ein passender Anlass gewesen, zu zeigen, dass sie das Grundrecht auf Datenschutz wertschätzt. Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist aus gutem Grund nur in begrenztem Umfang zulässig. Das gilt auch und gerade, wenn viele Menschen zu einer Open-Air-Ausstellung erwartet werden. Gäste, aber auch Potsdamerinnen und Potsdamer sollen sich dort ohne Überwachungsdruck aufhalten können.

Bereits nachdem uns die Staatskanzlei im August über ihr Vorhaben informiert hatte, war absehbar, dass ein Kamerabetrieb in dem vorgesehenen Umfang nicht zulässig sein würde. Wir bestanden auf einer Einschränkung des Vorhabens und machten hierzu konkrete Vorgaben. Eine Vor-Ort-Kontrolle am 22. September 2020 ergab, dass diese nicht berücksichtigt worden waren. Im Ergebnis stellte die Staatskanzlei einen Teil der festgestellten Mängel zwar ab, kündigte aber kurz darauf an, die Videoüberwachung rund um den 3. Oktober 2020 wieder im früheren Umfang aufnehmen zu wollen. Um dies zu verhindern, sprach die Landesdatenschutzbeauftragte am 30. September 2020 eine Warnung aus und bat für die verbleibenden Tage um eine Bestätigung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften – ohne Ergebnis. Im Vorfeld der jetzt ausgesprochenen Verwarnung hatte die Staatskanzlei Gelegenheit, ihr Vorgehen zu begründen. Ihre Argumente überzeugten jedoch nicht. Zum einen hätte es weniger eingriffsintensive Mittel als die Videoüberwachung gegeben, um die Ziele zu erreichen. Zum anderen hatten die schutzwürdigen Interessen der von den Kameras erfassten Bürgerinnen und Bürger ein höheres Gewicht.