Landesbeauftragte fordert Erhalt der Informationsfreiheit in Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungLaut Medienberichten plant die Landesregierung Änderungen am Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz. Damit soll unter anderem auf potenzielle Bedrohungen Kritischer Infrastrukturen reagiert werden. Einzelheiten zu den beabsichtigten Änderungen sind bislang noch nicht bekannt.
Selbstverständlich wird die Landesbeauftragte den etwaigen Gesetzentwurf im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung am Gesetzgebungsprozess prüfen und im parlamentarischen Verfahren detailliert Stellung nehmen. Sie stünde der Landesregierung aber auch jetzt schon beratend zur Verfügung.
Die besondere Schutzbedürftigkeit Kritischer Infrastrukturen steht außer Frage. Eine Änderung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes ist hierfür nicht notwendig. Denn das geltende Gesetz sieht bereits vor, dass ein Antrag auf Informationszugang unter anderem dann zwingend abzulehnen ist, wenn die Offenlegung der Information eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen könnte. Diese und andere vorhandene Ausnahmetatbestände stellen schon jetzt sicher, dass sensible Informationen über Kritische Infrastrukturen nicht herausgegeben werden. Die bestehenden Regelungen reichen also völlig aus.
Die Landesbeauftragte weist zudem bereits jetzt darauf hin, dass die Verfassung des Landes Brandenburg die Informationsfreiheit als Grundrecht gewährleistet. Dieses kann nicht beliebig eingeschränkt werden, ohne die Transparenz staatlichen Handelns und die Teilhaberechte der Bürgerinnen und Bürger zu schwächen.