Einladung zur Pressekonferenz am 22. Mai 2024 – Vorstellung des Tätigkeitsberichts Akteneinsicht 2022/23
- Erschienen am - PresemitteilungDie Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, stellt am
Mittwoch, 22. Mai 2024
ihren aktuellen Tätigkeitsbericht Akteneinsicht für die Jahre 2022 und 2023 vor.
Zunächst übergibt Frau Hartge den Bericht an die Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg, Frau Barbara Richstein. Hierbei besteht um 9:45 Uhr die Möglichkeit für Bildaufnahmen in der Lobby des Landtages Brandenburg vor dem Plenarsaal.
Die anschließende Pressekonferenz findet um 10:00 Uhr im Raum E.060 des Landtages Brandenburg statt.
Während der Pressekonferenz wird Frau Hartge ausgewählte Beschwerdefälle zur Akteneinsicht aus dem zwei Kalenderjahre umfassenden Bericht vorstellen. Beispielsweise schildert dieser die mangelnde Kooperation einer Stadtverwaltung, die einen Antrag auf Herausgabe von Unterlagen einer städtischen Verkehrs- und Unfallkommission zu bearbeiten hatte. Dass der Offenlegung von Verträgen zur Unterbringung von Flüchtlingen Ausnahmetatbestände des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes entgegenstehen können, zeigt ein weiterer Fall. Auch stellt der Bericht am Beispiel von Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr dar, wie zögerlich öffentliche Stellen zuweilen mit völlig berechtigten Anträgen auf Akteneinsicht umgehen. Wie eine Verwaltung einen Antrag beschieden hat, der auf eine Unterlage gerichtet war, die es gar nicht gab, zeigt der Bericht ebenfalls. Schließlich setzt er sich auch mit den jüngsten Entwicklungen zur Umsetzung von Open Data im Land Brandenburg auseinander. Wir schildern in diesem Zusammenhang die Erkenntnisse aus einem Internationalen Symposium, das wir im Oktober des vergangenen Jahres zu diesem Thema veranstaltet haben.
Anschließend steht Frau Hartge für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, dabei zu sein.