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Datenschutz dient dem Infektionsschutz – Landesbeauftragte überprüft Erfassung von Gästedaten in brandenburgischen Cafés und Restaurants

- Erschienen am 11.08.2020 - Presemitteilung 07/2020

Wie gehen eigentlich brandenburgische Cafés und Restaurants mit den Daten ihrer Gäste um, die sie während der Corona-Pandemie zu erfassen verpflichtet sind? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbeauftragten haben 54 Gaststätten überprüft, um eine Antwort auf diese Frage zu finden. Sie waren in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark sowie in allen vier kreisfreien Städten unterwegs.

Im Ergebnis stellte sich heraus, dass in 30 Restaurationsbetrieben zu viele Datenkategorien erfasst werden. Häufig wurde insbesondere nach der Anschrift gefragt, deren Angabe nach Maßgabe der aktuellen Verordnung gar nicht mehr erforderlich ist. Auch erkannten viele Gastwirtinnen und Gastwirte nicht, dass entweder die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse anzugeben ist, nicht aber beides. 36 Cafés und Restaurants hielten sich nicht an die Löschfristen; 16 davon hatten sogar noch gar keine Daten gelöscht. Auch mussten wir feststellen, dass ein vertraulicher Umgang mit den Gästedaten nicht immer gewährleistet war. In elf Gaststätten lagen Kontaktdaten so aus, dass jedermann die Angaben anderer Gäste unproblematisch zur Kenntnis nehmen konnte. Sieben Betriebe haben überhaupt keine Daten erfasst. Dagmar Hartge:

„Ein sorgsamer Umgang mit den Daten der Gäste ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für das nötige Vertrauen. Nur wenn die Gäste sicher sind, dass ihre Daten nicht in falsche Hände geraten, werden sie richtige und vollständige Angaben machen. Diese wiederum sind notwendig, um den Gesundheitsbehörden im Bedarfsfall zu ermöglichen, potenziell Infizierte zu finden und dadurch Infektionsketten zu unterbrechen. Gaststätten, die den Datenschutz beachten, zeigen somit nicht nur ihren Gästen, dass sie deren Persönlichkeitsrechte ernst nehmen; sie erleichtern auch die wichtige Aufgabe des Infektionsschutzes.“

In allen Fällen haben die Wirtinnen und Wirte unsere Hinweise aufgegriffen und zugesichert, die vorgefundenen Mängel künftig zu vermeiden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbeauftragten hatten bei ihren Gesprächen den Eindruck, dass häufig schlicht eine gewisse Unsicherheit bestand, wie mit den Daten umzugehen ist. Um die Praxis zu erleichtern, stellen wir in unserem Internetangebot ein Musterformular zur Datenerfassung sowie Erläuterungen in Form häufig gestellter Fragen (FAQs) zur Verfügung. Ziel unserer unangekündigten Prüfungen war es, die Verantwortlichen für einen datenschutzgerechten Umgang mit der Erfassung der Daten ihrer Gäste zu sensibilisieren. Ob die Landesbeauftragte in wenigen Ausnahmefällen mit schwerwiegenden Verstößen eine förmliche Verwarnung ausspricht oder weitere Maßnahmen ergreift, prüfen wir derzeit noch. Sanktionen stehen hier jedoch nicht im Vordergrund.

Zur Rechtslage: Die aktuelle brandenburgische SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sieht vor, dass unter anderem Gaststätten die Kontaktdaten ihrer Gäste in einer Anwesenheitsliste erfassen. Zweck ist die Nachverfolgung von Kontakten im Fall einer festgestellten Infektion. Anzugeben sind laut Verordnung „der Vor- und Familienname und die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse der Betroffenen. Bei der Erfassung dieser Daten ist zu verhindern, dass Betroffene Kenntnis von personenbezogenen Daten anderer Betroffener erhalten. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren oder zu speichern und auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt herauszugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu vernichten oder zu löschen.“

Für die Gaststätten ist die Formulierung der Verordnung gleichbedeutend mit der Quadratur des Kreises: Einerseits sollen Gäste sich in eine Anwesenheitsliste eintragen, andererseits muss diese aber vor den Blicken anderer Gäste verborgen bleiben. Letzteres ist mit einer Liste kaum zu realisieren. Zwei Drittel der überprüften Gaststätten waren deshalb bereits aus eigener Initiative zu einer separaten Erfassung für jeden Gast übergegangen. Eine solche empfehlen wir auch mit unserem Musterformular. Gegenüber der Landesregierung setzt Frau Hartge sich dafür ein, bei einer bevorstehenden Überarbeitung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung auf den Begriff einer „Anwesenheitsliste“ zwecks Klarstellung zu verzichten.