Toolbar-Menü

Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens verarbeiten (§ 55 BDSG)

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg)
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Die für Ihr Anliegen zuständige Ansprechperson können Sie in der Regel dem Anschreiben entnehmen.

 

Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördliche Datenschutzbeauftragte bei der
Landesbeauftragten für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg)
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: bdsb@LDA.Brandenburg.de

 

Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen natürliche oder juristische Personen und zur Erfüllung sonstiger uns obliegender gesetzlichen Pflichten. Die Datenverarbeitung wird auf das für die Fallbearbeitung erforderliche Maß begrenzt.

 

Auskunftsrecht der betroffenen Person (§ 57 BDSG)

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben Sie jederzeit das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Ist dies der Fall, können Sie auf Antrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich Auskunft über oder Einsicht in die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie zur Herkunft, zum Empfänger, zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung erhalten, soweit gesetzliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die für die Daten geltende Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten und das Recht, die Landesbeauftragte anzurufen.

Die Daten finden sich in der Regel sowohl in einem elektronischen Vorgangssystem als auch in der Vorgangsakte, die wir anlegen, um das Ordnungswidrigkeitenverfahren zu bearbeiten.

 

Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung (§ 58 BDSG)

Sie haben das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, sofern die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten feststeht.

Außerdem haben Sie das Recht, von uns unverzüglich die Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen, wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie zudem ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies kommt dann in Betracht, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung schutzwürdige Interessen einer betroffenen Person beeinträchtigen würde, die Daten zu Beweiszwecken weiter aufbewahrt werden müssen oder wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

 

Recht auf Anrufung der Landesbeauftragten (§ 60 BDSG)

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die durch uns erfolgende Verarbeitung Ihrer Daten zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Sie in Ihren Rechten verletzt, können Sie sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg), Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow (Telefon: 033203 356-0, Telefax: 033203 356-49, E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de) wenden.

 

Hinweis zur Verschlüsselung von E-Mails

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung unverschlüsselter E-Mails unsicher ist. Unbefugte können die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren. Wir empfehlen daher, schutzwürdige Nachrichten entweder auf dem Postweg oder als verschlüsselte E-Mail an uns zu richten. Dazu benötigen Sie eine geeignete Software, die das Verschlüsselungskonzept Pretty Good Privacy (PGP) umsetzt, z. B. als Erweiterung Ihres E-Mail-Programms. Gegebenenfalls stellt auch Ihr E-Mail-Dienstleister eine Möglichkeit bereit, PGP im Webbrowser zu verwenden. Unseren öffentlichen PGP-Schlüssel finden Sie auf unserer Homepage www.lda.brandenburg.de. Für Beschwerden nach § 60 BDSG können Sie auch das sichere Beschwerdeformular auf unserer Homepage nutzen.

 

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg)
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Die für Ihr Anliegen zuständige Ansprechperson können Sie in der Regel dem Anschreiben entnehmen.

 

Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördliche Datenschutzbeauftragte bei der
Landesbeauftragten für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg)
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: bdsb@LDA.Brandenburg.de

 

Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen natürliche oder juristische Personen und zur Erfüllung sonstiger uns obliegender gesetzlichen Pflichten. Die Datenverarbeitung wird auf das für die Fallbearbeitung erforderliche Maß begrenzt.

 

Auskunftsrecht der betroffenen Person (§ 57 BDSG)

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben haben Sie jederzeit das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Ist dies der Fall, können Sie auf Antrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich Auskunft über oder Einsicht in die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten sowie zur Herkunft, zum Empfänger, zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung erhalten, soweit gesetzliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen über die für die Daten geltende Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten und das Recht, die Landesbeauftragte anzurufen.

Die Daten finden sich in der Regel sowohl in einem elektronischen Vorgangssystem als auch in der Vorgangsakte, die wir anlegen, um das Ordnungswidrigkeitenverfahren zu bearbeiten.

 

Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung (§ 58 BDSG)

Sie haben das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, sofern die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten feststeht.

Außerdem haben Sie das Recht, von uns unverzüglich die Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen, wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.

Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie zudem ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Dies kommt dann in Betracht, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung schutzwürdige Interessen einer betroffenen Person beeinträchtigen würde, die Daten zu Beweiszwecken weiter aufbewahrt werden müssen oder wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

 

Recht auf Anrufung der Landesbeauftragten (§ 60 BDSG)

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die durch uns erfolgende Verarbeitung Ihrer Daten zur Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Sie in Ihren Rechten verletzt, können Sie sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA Brandenburg), Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow (Telefon: 033203 356-0, Telefax: 033203 356-49, E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de) wenden.

 

Hinweis zur Verschlüsselung von E-Mails

Bitte beachten Sie, dass die Übertragung unverschlüsselter E-Mails unsicher ist. Unbefugte können die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren. Wir empfehlen daher, schutzwürdige Nachrichten entweder auf dem Postweg oder als verschlüsselte E-Mail an uns zu richten. Dazu benötigen Sie eine geeignete Software, die das Verschlüsselungskonzept Pretty Good Privacy (PGP) umsetzt, z. B. als Erweiterung Ihres E-Mail-Programms. Gegebenenfalls stellt auch Ihr E-Mail-Dienstleister eine Möglichkeit bereit, PGP im Webbrowser zu verwenden. Unseren öffentlichen PGP-Schlüssel finden Sie auf unserer Homepage www.lda.brandenburg.de. Für Beschwerden nach § 60 BDSG können Sie auch das sichere Beschwerdeformular auf unserer Homepage nutzen.