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Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses seit 2018

  • Europäischer Datenschutzausschuss

    Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

    Europäischer Datenschutzausschuss

    Der Europäische Datenschutzausschuss besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Europäische Datenschutzausschuss wird durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtet und hat seinen Sitz in Brüssel. Die Europäische Kommission ist berechtigt, an den Aktivitäten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, hat jedoch kein Stimmrecht. 

    Der Europäische Datenschutzausschuss soll die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres in der Europäischen Union sicherstellen. Er kann allgemeine Leitlinien herausgeben, um Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung - insbesondere für verschiedenste Stakeholder - zu schaffen. Zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung ist er auch befugt, für nationale Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse zu erlassen.

    Der Ausschuss konstituierte sich am 25. Mai 2018. Ab diesem Tag ist die Datenschutz-Grundverordnung verbindlich anzuwenden.

    Bis zum 24. Mai 2018 war die Artikel-29-Datenschutzgruppe die unabhängige europäische Arbeitsgruppe, die sich mit dem Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten beschäftigte. Alle archivierten Dokumente zur Artikel-29-Datenschutzgruppe können hier abgerufen werden:

    Artikel-29-Datenschutzgruppe

    Auf seiner ersten Plenarsitzung billigte der Europäische Datenschutzausschuss die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die sich bereits auf die Datenschutz-Grundverordnung beziehen.

    Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

    Europäischer Datenschutzausschuss

    Der Europäische Datenschutzausschuss besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Europäische Datenschutzausschuss wird durch die Datenschutz-Grundverordnung eingerichtet und hat seinen Sitz in Brüssel. Die Europäische Kommission ist berechtigt, an den Aktivitäten und Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, hat jedoch kein Stimmrecht. 

    Der Europäische Datenschutzausschuss soll die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres in der Europäischen Union sicherstellen. Er kann allgemeine Leitlinien herausgeben, um Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung - insbesondere für verschiedenste Stakeholder - zu schaffen. Zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung ist er auch befugt, für nationale Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse zu erlassen.

    Der Ausschuss konstituierte sich am 25. Mai 2018. Ab diesem Tag ist die Datenschutz-Grundverordnung verbindlich anzuwenden.

    Bis zum 24. Mai 2018 war die Artikel-29-Datenschutzgruppe die unabhängige europäische Arbeitsgruppe, die sich mit dem Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten beschäftigte. Alle archivierten Dokumente zur Artikel-29-Datenschutzgruppe können hier abgerufen werden:

    Artikel-29-Datenschutzgruppe

    Auf seiner ersten Plenarsitzung billigte der Europäische Datenschutzausschuss die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe, die sich bereits auf die Datenschutz-Grundverordnung beziehen.