Toolbar-Menü

Entschließung zu gemeinsamen Stellungnahmen zu aufkommenden globalen Fragen

nicht offizielle Übersetzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 

SPONSOREN:

  • Information Commissioner, Vereinigtes Königreich (Vorsitzender, GPA)
  • Office of the Australian Information Commissioner (Vorsitzender des Unterausschusses „Strategische Ausrichtung“)

 

CO-SPONSOREN:

  • Office of the Information and Data Protection Commissioner, Albanien
  • Agencia de Acceso a la Información Pública, Argentinien
  • National Commission for Informatics and Liberties, Burkina Faso
  • Office of the Privacy Commissioner, Kanada
  • Commission Nationale Informatique et Libertés, Frankreich
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutschland
  • Gibraltar Regulatory Authority, Gibraltar
  • Privacy Commissioner for Personal Data, Hongkong, China
  • Personal Information Protection Commission, Japan
  • Data State Inspectorate von Lettland
  • Commission Nationale pour la Protection des Données, Luxemburg
  • Office of the Information and Data Protection Commissioner, Malta
  • The National Institute for Transparency, Access to Information and Personal Data Protection, Mexiko
  • Autoriteit Persoonsgegevens, Niederlande
  • The Office of the Privacy Commissioner, Neuseeland
  • National Privacy Commission, Philippinen
  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Schweiz
  • Office of the Victorian Information Commissioner, Victoria, Australien

 

Die 42. Jährliche geschlossene Sitzung des Global Privacy Assembly

Daran erinnernd, dass:

a. Die Vision des Assemblys ist ein Umfeld, in dem die Datenschutzbehörden in der Lage sind, durch Verbreitung von Wissen und unterstützenden Verbindungen wirksam zu handeln, um ihre Aufgaben individuell und in Abstimmung zu erfüllen;

b. Ein wichtiges Element der Mission des Assemblys besteht darin, eine Führungsrolle auf internationaler Ebene im Bereich des Schutzes der Daten und der Privatsphäre zu übernehmen;

c. In der auf der 41. Konferenz angenommenen Entschließung über die strategische Ausrichtung der Konferenz wurde die Notwendigkeit anerkannt, die politische Rolle des Assemblys zu stärken und seine Stimme und Einfluss auf die Förderung des Schutzes der Privatsphäre und der Daten auf internationaler Ebene zu maximieren;

d. Gemäß der Geschäftsordnung ist der Exekutivausschuss des Global Privacy Assemblys damit beauftragt, bei der Erreichung der strategischen Ziele des Assemblys eine Führungsrolle zu übernehmen.

 

Feststellend, dass:

e. Die sich ständig ausweitende digitale Wirtschaft und die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen die territorialen Grenzen überschreiten, und in dieser Zeit rascher digitaler Innovation und Entwicklung in einer Rechtsordnung datenschutzrechtliche Fragen rasch aufkommen können und eine zügige Behandlung zum Schutz der Bürger in dieser und in anderen Rechtsordnungen erfordern;

f. Eindeutig artikulierte Aussagen einflussreich sind, wenn es darum geht, allgemein gehaltene datenschutzrechtliche Erwägungen in den Vordergrund der öffentlichen Debatte zu rücken, wenn neue Themen entstehen, die ein globales Potenzial haben.

 

Die 42. Jährliche geschlossene Sitzung des Global Privacy Assembly beschließt daher:

1. Die Annahme des vorgeschlagenen Verfahrens gemäß Anhang A, der in Anhang B enthaltenen Änderungen der Geschäftsordnung und der dazugehörigen Erläuterung, damit das Assembly das ganze Jahr über proaktiv zusammenarbeiten kann, um

a. eine aktive Stimme zu haben, die ein globales Regulierungsumfeld auf der Grundlage von allgemein verbreiteten Datenschutzgrundsätzen fördert und so einheitliche, berechenbare und deutliche Erinnerungen an die Fragen der Privatsphäre vermittelt, die von den der Verordnung unterliegenden zu berücksichtigen sind;

b. wenn neue Produkte oder Dienstleistungen das Potenzial haben, die betroffenen Personen auf globaler Ebene zu beeinflussen, um die aktive Stimme des GPA zu nutzen, um diejenigen, die solche neuen Produkte und Dienstleistungen entwerfen, zu ermutigen, proaktiv zu zeigen, wie sie Rechenschaft über die Risiken für den Datenschutz ablegten.

2. Darin übereinzustimmen, dass dem Assembly als globales Netzwerk der Datenschutzbehörden eine wichtige Rolle dabei zukommt, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, bei der Entwicklung klarer Erwartungen an die Datenschutzgemeinschaft zusammenzuarbeiten.

3. Darin übereinzustimmen, dass der Exekutivausschuss die rechtzeitige und transparente Ausarbeitung von Stellungnahmen oder anderen Initiativen im Namen der Mitgliedschaft nach dem Verfahren in Anhang A fördern sollte.

4. Alle Mitglieder zu ermutigen,

a. Sich aufmerksam auf die Ermittlung von Fragen von potenzieller globaler Bedeutung zu konzentrieren, sie dem Exekutivausschuss zur Kenntnis zu bringen und mit dem Exekutivausschuss bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme oder einer anderen Initiative zusammenzuarbeiten;

b. Aktiv zu erwägen, sich solchen Stellungnahmen anzuschließen und sie zu unterstützen, wenn sie für die Mitgliederunterzeichnung geöffnet sind, wobei die Mitglieder bedenken müssen, dass die GPA-Gemeinschaft am effektivsten ist, wenn sie mit einer vereinten globalen Stimme spricht.

5. Sich darauf zu einigen, die Wirksamkeit dieses Verfahrens auf der geschlossenen Sitzung im Jahr 2021 zu überprüfen.

 

nicht offizielle Übersetzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 

SPONSOREN:

  • Information Commissioner, Vereinigtes Königreich (Vorsitzender, GPA)
  • Office of the Australian Information Commissioner (Vorsitzender des Unterausschusses „Strategische Ausrichtung“)

 

CO-SPONSOREN:

  • Office of the Information and Data Protection Commissioner, Albanien
  • Agencia de Acceso a la Información Pública, Argentinien
  • National Commission for Informatics and Liberties, Burkina Faso
  • Office of the Privacy Commissioner, Kanada
  • Commission Nationale Informatique et Libertés, Frankreich
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutschland
  • Gibraltar Regulatory Authority, Gibraltar
  • Privacy Commissioner for Personal Data, Hongkong, China
  • Personal Information Protection Commission, Japan
  • Data State Inspectorate von Lettland
  • Commission Nationale pour la Protection des Données, Luxemburg
  • Office of the Information and Data Protection Commissioner, Malta
  • The National Institute for Transparency, Access to Information and Personal Data Protection, Mexiko
  • Autoriteit Persoonsgegevens, Niederlande
  • The Office of the Privacy Commissioner, Neuseeland
  • National Privacy Commission, Philippinen
  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Schweiz
  • Office of the Victorian Information Commissioner, Victoria, Australien

 

Die 42. Jährliche geschlossene Sitzung des Global Privacy Assembly

Daran erinnernd, dass:

a. Die Vision des Assemblys ist ein Umfeld, in dem die Datenschutzbehörden in der Lage sind, durch Verbreitung von Wissen und unterstützenden Verbindungen wirksam zu handeln, um ihre Aufgaben individuell und in Abstimmung zu erfüllen;

b. Ein wichtiges Element der Mission des Assemblys besteht darin, eine Führungsrolle auf internationaler Ebene im Bereich des Schutzes der Daten und der Privatsphäre zu übernehmen;

c. In der auf der 41. Konferenz angenommenen Entschließung über die strategische Ausrichtung der Konferenz wurde die Notwendigkeit anerkannt, die politische Rolle des Assemblys zu stärken und seine Stimme und Einfluss auf die Förderung des Schutzes der Privatsphäre und der Daten auf internationaler Ebene zu maximieren;

d. Gemäß der Geschäftsordnung ist der Exekutivausschuss des Global Privacy Assemblys damit beauftragt, bei der Erreichung der strategischen Ziele des Assemblys eine Führungsrolle zu übernehmen.

 

Feststellend, dass:

e. Die sich ständig ausweitende digitale Wirtschaft und die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen die territorialen Grenzen überschreiten, und in dieser Zeit rascher digitaler Innovation und Entwicklung in einer Rechtsordnung datenschutzrechtliche Fragen rasch aufkommen können und eine zügige Behandlung zum Schutz der Bürger in dieser und in anderen Rechtsordnungen erfordern;

f. Eindeutig artikulierte Aussagen einflussreich sind, wenn es darum geht, allgemein gehaltene datenschutzrechtliche Erwägungen in den Vordergrund der öffentlichen Debatte zu rücken, wenn neue Themen entstehen, die ein globales Potenzial haben.

 

Die 42. Jährliche geschlossene Sitzung des Global Privacy Assembly beschließt daher:

1. Die Annahme des vorgeschlagenen Verfahrens gemäß Anhang A, der in Anhang B enthaltenen Änderungen der Geschäftsordnung und der dazugehörigen Erläuterung, damit das Assembly das ganze Jahr über proaktiv zusammenarbeiten kann, um

a. eine aktive Stimme zu haben, die ein globales Regulierungsumfeld auf der Grundlage von allgemein verbreiteten Datenschutzgrundsätzen fördert und so einheitliche, berechenbare und deutliche Erinnerungen an die Fragen der Privatsphäre vermittelt, die von den der Verordnung unterliegenden zu berücksichtigen sind;

b. wenn neue Produkte oder Dienstleistungen das Potenzial haben, die betroffenen Personen auf globaler Ebene zu beeinflussen, um die aktive Stimme des GPA zu nutzen, um diejenigen, die solche neuen Produkte und Dienstleistungen entwerfen, zu ermutigen, proaktiv zu zeigen, wie sie Rechenschaft über die Risiken für den Datenschutz ablegten.

2. Darin übereinzustimmen, dass dem Assembly als globales Netzwerk der Datenschutzbehörden eine wichtige Rolle dabei zukommt, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, bei der Entwicklung klarer Erwartungen an die Datenschutzgemeinschaft zusammenzuarbeiten.

3. Darin übereinzustimmen, dass der Exekutivausschuss die rechtzeitige und transparente Ausarbeitung von Stellungnahmen oder anderen Initiativen im Namen der Mitgliedschaft nach dem Verfahren in Anhang A fördern sollte.

4. Alle Mitglieder zu ermutigen,

a. Sich aufmerksam auf die Ermittlung von Fragen von potenzieller globaler Bedeutung zu konzentrieren, sie dem Exekutivausschuss zur Kenntnis zu bringen und mit dem Exekutivausschuss bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Stellungnahme oder einer anderen Initiative zusammenzuarbeiten;

b. Aktiv zu erwägen, sich solchen Stellungnahmen anzuschließen und sie zu unterstützen, wenn sie für die Mitgliederunterzeichnung geöffnet sind, wobei die Mitglieder bedenken müssen, dass die GPA-Gemeinschaft am effektivsten ist, wenn sie mit einer vereinten globalen Stimme spricht.

5. Sich darauf zu einigen, die Wirksamkeit dieses Verfahrens auf der geschlossenen Sitzung im Jahr 2021 zu überprüfen.