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Entschließung über die Rolle des Schutzes personenbezogener Daten bei der internationalen Entwicklungshilfe, internationaler humanitärer Hilfe und beim Krisenmanagement

nicht offizielle Übersetzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hauptsponsor:

  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Schweiz

 

 Co-Sponsoren:

  • Information and Data Protection Commissioner (Komisioneri për të Drejtën e Informimit dhe Mbrojtjen e të Dhënave Personale), Albanien
  • Personal Data Protection Authority, Benin
  • Commission for Informatics and Liberties (Commission l'Informatique et des Libertés), BurkinaFaso
  • Office of the Privacy Commissioner of Canada, Kanada
  • Superintendencia de Industria y Comercio, Kolumbien
  • Datenschutzbeauftragter, Europarat
  • Commission nationale de l'informatique et des libertés, Frankreich
  • Jersey Office of the Information Commissioner, Jersey
  • National Commission for Data Protection, Luxembourg
  • National Institute  for  Transparency,  Access  to  Information  and Personal  Data  Protection (Instituto Nacional de Transparencia, Acceso a la Información y Protección de Datos Personales), Mexico
  • Office of the Privacy Commissioner, Neuseeland
  • National Data Protection Commission (Comissao Nacional de Proteçao de Dados), Portugal
  • Personal Data Commission, Senegal
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter, Europäische Union
  • Information Commissioner's Office, Vereinigtes Königreich

 

Unter Hinweis auf:

Die in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung; die Politische Erklärung des hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung, das am 24. und 25. September 2019 unter der Generalversammlung einberufen wurde;

Die auf der 41. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre  am  22.  Oktober  2019  in  Tirana  angenommene  Entschließung  über  die  strategische Ausrichtung der Konferenz;

Die Internationale  Entschließung über das Recht auf Privatsphäre als grundlegendes Menschenrecht und als Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Grundrechte, die anlässlich der 41. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Tirana am 22. Oktober 2019 angenommen wurde;

Die anlässlich der 37. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre  am  27.  Oktober  2015  in  Amsterdam  angenommene  Entschließung  zum  Thema Datenschutz und internationale humanitäre Maßnahmen;

 

In Erwägung nachstehender Gründe:

Die internationale Entwicklungshilfe und die internationale humanitäre Hilfe, die Zahl der Beteiligten und die Komplexität der Durchführung dieser Programme haben zugenommen;

Die internationale Entwicklungshilfe beläuft sich insgesamt auf etwa 10 Billionen Dollar, was einem Punkt des BIP für die Empfängerländer entspricht, und zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung bis 2030 empfehlen die Vereinten Nationen den Geberländern, 0,7 % ihres BIP für die internationale Entwicklungshilfe bereitzustellen;

Als Reaktion auf diese Zunahme der Hilfe fordern Geber- und Empfängerländer und Organisationen der Zivilgesellschaft von den Entwicklungshilfeorganisationen mehr Rechenschaftspflicht, Transparenz und Effizienz;

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung zahlreicher internationaler Entwicklungshilfeprogramme, in der internationalen humanitären Hilfe und im Krisenmanagement, insbesondere im Bereich des Meldewesens und der Identifizierung, auf denen 12 der 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung basieren;

Die  zunehmende  Nutzung  von  Technologie  ermöglicht  eine  breitere  Nutzung  der  verschiedenen Kategorien von verarbeiteten Daten und eine Erhöhung der Menge und des Austauschs von Daten.

 

Außerdem in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Global Privacy Assembly (GPA) zielt auf die „Förderung des globalen Datenschutzes im digitalen Zeitalter ab“, indem es „auf ein globales regulatorisches Umfeld mit klaren und gleichbleibend hohen Datenschutzstandards hinarbeitet“.

Das GPA strebt auch „die Maximierung der Stimme und des Einflusses der Konferenz an“, und zwar durch die Stärkung „der Beziehungen zu anderen internationalen Einrichtungen und Netzwerken, die sich für den Datenschutz und datenschutzrechtliche Fragen einsetzen, auch durch Beobachtervereinbarungen“.

 

Schließlich in Erwägung nachstehender Gründe:

In vielen Ländern unter den wichtigsten Empfängern internationaler Entwicklungshilfe existieren immer noch keine Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre;1

 

Wir, die Mitglieder des Global Privacy Assemblys, rufen dazu auf:

Dass die Empfängerländer auf die Annahme und Förderung von Rechtsvorschriften hinarbeiten, die mit den wichtigsten internationalen Datenschutzstandards vereinbar sind, so dass sie ihre Teilnahme am GPA und anderen regionalen und internationalen Netzwerken ermöglichen;

Dass Geber, zuständige Organisationen und Agenturen den Datenschutz und datenschutzfreundliche Voreinstellungen systematisch in ihre internationalen Programme für die Entwicklungshilfe, internationale humanitäre Hilfe und für die Krisenbewältigung einbinden, um die Rechte und Freiheiten der Begünstigten dieser Programme zu gewährleisten;

Dass die geschlossene Sitzung des GPA eine Arbeitsgruppe zum Schutz personenbezogener Daten bei der internationalen Entwicklungshilfe, bei der internationalen humanitären Hilfe und beim Krisenmanagement einsetzt:

  • Um dem Ersuchen der zuständigen Parteien um Zusammenarbeit nachzukommen, und zwar hinsichtlich der Ausarbeitung von Leitlinien und dem Austausch bewährter Verfahren im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Daten im Zusammenhang mit internationaler Entwicklungshilfe und internationaler humanitärer Hilfe;
  • Zur  Entwicklung  einer  Strategie  für  die  Interessenvertretung  und  die  Einbeziehung  der einschlägigen Interessenträger;

Dass die Behörden der Mitgliedstaaten des GPA und ihrer Netze einen Beitrag zur Arbeit dieser Gruppe leisten.

 

Begründung:

Diese Entschließung unterstützt die Ziele der politischen Strategie des GPA – insbesondere diejenigen, die sich auf die Förderung des Schutzes der Privatsphäre weltweit, die Stärkung der Beziehungen zu anderen internationalen Einrichtungen und Netzwerken beziehen, die sich für datenschutzrechtliche Angelegenheiten    einsetzen,    auch    durch    Abkommen    mit    Beobachterorganisationen,    sowie Menschenrechte, soziale Sicherheit und demokratische Rechte.

Sie steht im Einklang mit den Initiativen, die 2011 auf der Konferenz in Mexiko-Stadt über Datenschutz und große  Naturkatastrophen  und im Jahr 2015 in Amsterdam über  Datenschutz und internationale humanitäre Aktion eingeleitet wurden.

In der Entschließung von 2015 wurde festgestellt, dass eine Rekordzahl von Menschen (58 Millionen) humanitäre Hilfe benötigte, bis 2020 war diese Zahl auf 168 Millionen angestiegen, was einer von 45 Personen in der Welt entspricht.2 Zur Deckung des zunehmenden Bedarfs an humanitärer Hilfe hat der Sektor neue Technologien eingeführt, die insbesondere auf künstlicher Intelligenz oder Biometrie basieren, um die Begünstigten zu ermitteln. Darüber hinaus wurden neue Fragen aufgeworfen, und zwar im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch internationale Hilfsorganisationen zu ausschließlich humanitären Zwecken und den Herausforderungen für den Schutz der Privatsphäre bei der Herstellung von Verbindungen mit Angehörigen derselben Familie.

Die Zusammenarbeit zwischen humanitären Akteuren und dem GPA hat zu einer Reihe von Errungenschaften geführt, darunter die Entwicklung und Veröffentlichung von zwei Handbüchern zum Datenschutz bei humanitären Maßnahmen.3

 Angesichts der Ergebnisse dieser Zusammenarbeit und der aktuellen Ziele der politischen Strategie des GPA (insbesondere seiner Ambitionen, gemeinsame Standpunkte und zentrale Botschaften an Regierungen und Entscheidungsträger in wichtigen politischen Fragen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten zu koordinieren) haben wir die Möglichkeit, diese Initiativen weiterzuentwickeln und ihren Anwendungsbereich zu erweitern.

Die humanitäre Hilfe bietet angesichts immer wiederkehrender wirtschaftlicher Probleme eine gewisse Erleichterung, geht aber nicht auf die Ursachen dieser Probleme ein. Dazu setzen die Staaten insbesondere auf die internationale Entwicklungshilfe.4 Die Entwicklungshilfe bezieht sich auf die Finanzierung, die die Industrieländer den Entwicklungsländern zum Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur zur Verfügung stellen, da sich die Entwicklungsländer diesen Aufbau aus eigener Kraft nicht leisten können.

Die Agenda 2030 ist ein wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung. Seit 2016 bietet sie einen Rahmen für gemeinsame nationale und internationale Anstrengungen zur Bewältigung wichtiger globaler Herausforderungen wie extreme Armut, Klimawandel, Umweltzerstörung und Gesundheitskrisen. Die Agenda 2030 hat 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die wiederum 169 Ziele haben. Sie zielt darauf ab, Wohlstand für die Menschen zu fördern, zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen und den Planeten zu schützen. Sie fördert auch Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Staatsführung, die für eine nachhaltige Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind. Die UN- Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, diese Ziele bis 2030 zu erreichen, was bedeutet, dass alle Länder Verantwortung für die Bewältigung der drängenden Herausforderungen der Welt übernehmen müssen.5

Man schätzt zum Beispiel, dass 1,1 Milliarden Menschen auf der Welt nicht in der Lage sind, ihre Identität mit einem offiziellen Dokument zu beweisen. Ein Drittel davon sind Kinder. Die Frage der Identität steht am Scheideweg der Verwirklichung vieler nachhaltiger Entwicklungsziele.6 Viele internationale Hilfsprogramme versuchen seit mehreren Jahren, eine Lösung für dieses Problem zu finden.

Das GPA hat das Ziel, „einen wichtigen Platz in einer Zeit zu einnehmen, in der der Datenschutz an oberster Stelle auf der Tagesordnung der Öffentlichkeit steht“ und „ein Mittel für eine wirksame ordnungspolitische Zusammenarbeit zu werden und Einfluss auf die Ausrichtung der Politik im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Daten weltweit auszuüben“. Daher sollte das GPA auf seiner Ebene zur Verwirklichung der Agenda 2030 beitragen, indem es relevante Akteure identifiziert und in die  internationale  Entwicklungshilfe  einbezieht,  um  sein  längerfristiges  strategisches  Ziel  eines „globalen  Regulierungsumfelds  mit  hohen,  klaren  und  einheitlichen  Datenschutzstandards“  zu erreichen.

Schließlich könnte die vorgeschlagene Arbeitsgruppe mit den bestehenden GPA-Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, insbesondere mit den Arbeitsgruppen Digitale Bildung, Künstliche Intelligenz und der politischen Strategie (Workstream 3).


 1https://public.tableau.com/views/AidAtAGlance/DACmembers?:embed=v&:displav count=no?&:showVizHomE=no#1

2 https://www.unocha.org/sites/unocha/files/GHO-2020-FR-Web.pdf S. 4

3 https://www.icrc.org/en/data-protection-humanitarian-action-handbook Definition der 4   französischen Agentur für Entwicklung (FR):https://www.afd.fr/fr/laide-au-developpement

5 https://www.eda.admin.ch/agenda2030/en/home/agenda-2030/globaler-kompass-fuer-nachhaltige-Entwicklung.html

6 Siehe Ziel 16.9 „Bis 2030, rechtliche Identität für alle, einschließlich Geburtenregistrierung“:https://www.un.org/sustainabledevelopment/peace- justice/

nicht offizielle Übersetzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hauptsponsor:

  • Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, Schweiz

 

 Co-Sponsoren:

  • Information and Data Protection Commissioner (Komisioneri për të Drejtën e Informimit dhe Mbrojtjen e të Dhënave Personale), Albanien
  • Personal Data Protection Authority, Benin
  • Commission for Informatics and Liberties (Commission l'Informatique et des Libertés), BurkinaFaso
  • Office of the Privacy Commissioner of Canada, Kanada
  • Superintendencia de Industria y Comercio, Kolumbien
  • Datenschutzbeauftragter, Europarat
  • Commission nationale de l'informatique et des libertés, Frankreich
  • Jersey Office of the Information Commissioner, Jersey
  • National Commission for Data Protection, Luxembourg
  • National Institute  for  Transparency,  Access  to  Information  and Personal  Data  Protection (Instituto Nacional de Transparencia, Acceso a la Información y Protección de Datos Personales), Mexico
  • Office of the Privacy Commissioner, Neuseeland
  • National Data Protection Commission (Comissao Nacional de Proteçao de Dados), Portugal
  • Personal Data Commission, Senegal
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter, Europäische Union
  • Information Commissioner's Office, Vereinigtes Königreich

 

Unter Hinweis auf:

Die in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 enthaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung; die Politische Erklärung des hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung, das am 24. und 25. September 2019 unter der Generalversammlung einberufen wurde;

Die auf der 41. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre  am  22.  Oktober  2019  in  Tirana  angenommene  Entschließung  über  die  strategische Ausrichtung der Konferenz;

Die Internationale  Entschließung über das Recht auf Privatsphäre als grundlegendes Menschenrecht und als Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Grundrechte, die anlässlich der 41. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in Tirana am 22. Oktober 2019 angenommen wurde;

Die anlässlich der 37. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre  am  27.  Oktober  2015  in  Amsterdam  angenommene  Entschließung  zum  Thema Datenschutz und internationale humanitäre Maßnahmen;

 

In Erwägung nachstehender Gründe:

Die internationale Entwicklungshilfe und die internationale humanitäre Hilfe, die Zahl der Beteiligten und die Komplexität der Durchführung dieser Programme haben zugenommen;

Die internationale Entwicklungshilfe beläuft sich insgesamt auf etwa 10 Billionen Dollar, was einem Punkt des BIP für die Empfängerländer entspricht, und zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung bis 2030 empfehlen die Vereinten Nationen den Geberländern, 0,7 % ihres BIP für die internationale Entwicklungshilfe bereitzustellen;

Als Reaktion auf diese Zunahme der Hilfe fordern Geber- und Empfängerländer und Organisationen der Zivilgesellschaft von den Entwicklungshilfeorganisationen mehr Rechenschaftspflicht, Transparenz und Effizienz;

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung zahlreicher internationaler Entwicklungshilfeprogramme, in der internationalen humanitären Hilfe und im Krisenmanagement, insbesondere im Bereich des Meldewesens und der Identifizierung, auf denen 12 der 17 Ziele der nachhaltigen Entwicklung basieren;

Die  zunehmende  Nutzung  von  Technologie  ermöglicht  eine  breitere  Nutzung  der  verschiedenen Kategorien von verarbeiteten Daten und eine Erhöhung der Menge und des Austauschs von Daten.

 

Außerdem in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Global Privacy Assembly (GPA) zielt auf die „Förderung des globalen Datenschutzes im digitalen Zeitalter ab“, indem es „auf ein globales regulatorisches Umfeld mit klaren und gleichbleibend hohen Datenschutzstandards hinarbeitet“.

Das GPA strebt auch „die Maximierung der Stimme und des Einflusses der Konferenz an“, und zwar durch die Stärkung „der Beziehungen zu anderen internationalen Einrichtungen und Netzwerken, die sich für den Datenschutz und datenschutzrechtliche Fragen einsetzen, auch durch Beobachtervereinbarungen“.

 

Schließlich in Erwägung nachstehender Gründe:

In vielen Ländern unter den wichtigsten Empfängern internationaler Entwicklungshilfe existieren immer noch keine Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre;1

 

Wir, die Mitglieder des Global Privacy Assemblys, rufen dazu auf:

Dass die Empfängerländer auf die Annahme und Förderung von Rechtsvorschriften hinarbeiten, die mit den wichtigsten internationalen Datenschutzstandards vereinbar sind, so dass sie ihre Teilnahme am GPA und anderen regionalen und internationalen Netzwerken ermöglichen;

Dass Geber, zuständige Organisationen und Agenturen den Datenschutz und datenschutzfreundliche Voreinstellungen systematisch in ihre internationalen Programme für die Entwicklungshilfe, internationale humanitäre Hilfe und für die Krisenbewältigung einbinden, um die Rechte und Freiheiten der Begünstigten dieser Programme zu gewährleisten;

Dass die geschlossene Sitzung des GPA eine Arbeitsgruppe zum Schutz personenbezogener Daten bei der internationalen Entwicklungshilfe, bei der internationalen humanitären Hilfe und beim Krisenmanagement einsetzt:

  • Um dem Ersuchen der zuständigen Parteien um Zusammenarbeit nachzukommen, und zwar hinsichtlich der Ausarbeitung von Leitlinien und dem Austausch bewährter Verfahren im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Daten im Zusammenhang mit internationaler Entwicklungshilfe und internationaler humanitärer Hilfe;
  • Zur  Entwicklung  einer  Strategie  für  die  Interessenvertretung  und  die  Einbeziehung  der einschlägigen Interessenträger;

Dass die Behörden der Mitgliedstaaten des GPA und ihrer Netze einen Beitrag zur Arbeit dieser Gruppe leisten.

 

Begründung:

Diese Entschließung unterstützt die Ziele der politischen Strategie des GPA – insbesondere diejenigen, die sich auf die Förderung des Schutzes der Privatsphäre weltweit, die Stärkung der Beziehungen zu anderen internationalen Einrichtungen und Netzwerken beziehen, die sich für datenschutzrechtliche Angelegenheiten    einsetzen,    auch    durch    Abkommen    mit    Beobachterorganisationen,    sowie Menschenrechte, soziale Sicherheit und demokratische Rechte.

Sie steht im Einklang mit den Initiativen, die 2011 auf der Konferenz in Mexiko-Stadt über Datenschutz und große  Naturkatastrophen  und im Jahr 2015 in Amsterdam über  Datenschutz und internationale humanitäre Aktion eingeleitet wurden.

In der Entschließung von 2015 wurde festgestellt, dass eine Rekordzahl von Menschen (58 Millionen) humanitäre Hilfe benötigte, bis 2020 war diese Zahl auf 168 Millionen angestiegen, was einer von 45 Personen in der Welt entspricht.2 Zur Deckung des zunehmenden Bedarfs an humanitärer Hilfe hat der Sektor neue Technologien eingeführt, die insbesondere auf künstlicher Intelligenz oder Biometrie basieren, um die Begünstigten zu ermitteln. Darüber hinaus wurden neue Fragen aufgeworfen, und zwar im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch internationale Hilfsorganisationen zu ausschließlich humanitären Zwecken und den Herausforderungen für den Schutz der Privatsphäre bei der Herstellung von Verbindungen mit Angehörigen derselben Familie.

Die Zusammenarbeit zwischen humanitären Akteuren und dem GPA hat zu einer Reihe von Errungenschaften geführt, darunter die Entwicklung und Veröffentlichung von zwei Handbüchern zum Datenschutz bei humanitären Maßnahmen.3

 Angesichts der Ergebnisse dieser Zusammenarbeit und der aktuellen Ziele der politischen Strategie des GPA (insbesondere seiner Ambitionen, gemeinsame Standpunkte und zentrale Botschaften an Regierungen und Entscheidungsträger in wichtigen politischen Fragen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten zu koordinieren) haben wir die Möglichkeit, diese Initiativen weiterzuentwickeln und ihren Anwendungsbereich zu erweitern.

Die humanitäre Hilfe bietet angesichts immer wiederkehrender wirtschaftlicher Probleme eine gewisse Erleichterung, geht aber nicht auf die Ursachen dieser Probleme ein. Dazu setzen die Staaten insbesondere auf die internationale Entwicklungshilfe.4 Die Entwicklungshilfe bezieht sich auf die Finanzierung, die die Industrieländer den Entwicklungsländern zum Aufbau einer wirtschaftlichen Infrastruktur zur Verfügung stellen, da sich die Entwicklungsländer diesen Aufbau aus eigener Kraft nicht leisten können.

Die Agenda 2030 ist ein wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung. Seit 2016 bietet sie einen Rahmen für gemeinsame nationale und internationale Anstrengungen zur Bewältigung wichtiger globaler Herausforderungen wie extreme Armut, Klimawandel, Umweltzerstörung und Gesundheitskrisen. Die Agenda 2030 hat 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die wiederum 169 Ziele haben. Sie zielt darauf ab, Wohlstand für die Menschen zu fördern, zur wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen und den Planeten zu schützen. Sie fördert auch Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Staatsführung, die für eine nachhaltige Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind. Die UN- Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, diese Ziele bis 2030 zu erreichen, was bedeutet, dass alle Länder Verantwortung für die Bewältigung der drängenden Herausforderungen der Welt übernehmen müssen.5

Man schätzt zum Beispiel, dass 1,1 Milliarden Menschen auf der Welt nicht in der Lage sind, ihre Identität mit einem offiziellen Dokument zu beweisen. Ein Drittel davon sind Kinder. Die Frage der Identität steht am Scheideweg der Verwirklichung vieler nachhaltiger Entwicklungsziele.6 Viele internationale Hilfsprogramme versuchen seit mehreren Jahren, eine Lösung für dieses Problem zu finden.

Das GPA hat das Ziel, „einen wichtigen Platz in einer Zeit zu einnehmen, in der der Datenschutz an oberster Stelle auf der Tagesordnung der Öffentlichkeit steht“ und „ein Mittel für eine wirksame ordnungspolitische Zusammenarbeit zu werden und Einfluss auf die Ausrichtung der Politik im Bereich des Schutzes der Privatsphäre und der Daten weltweit auszuüben“. Daher sollte das GPA auf seiner Ebene zur Verwirklichung der Agenda 2030 beitragen, indem es relevante Akteure identifiziert und in die  internationale  Entwicklungshilfe  einbezieht,  um  sein  längerfristiges  strategisches  Ziel  eines „globalen  Regulierungsumfelds  mit  hohen,  klaren  und  einheitlichen  Datenschutzstandards“  zu erreichen.

Schließlich könnte die vorgeschlagene Arbeitsgruppe mit den bestehenden GPA-Arbeitsgruppen zusammenarbeiten, insbesondere mit den Arbeitsgruppen Digitale Bildung, Künstliche Intelligenz und der politischen Strategie (Workstream 3).


 1https://public.tableau.com/views/AidAtAGlance/DACmembers?:embed=v&:displav count=no?&:showVizHomE=no#1

2 https://www.unocha.org/sites/unocha/files/GHO-2020-FR-Web.pdf S. 4

3 https://www.icrc.org/en/data-protection-humanitarian-action-handbook Definition der 4   französischen Agentur für Entwicklung (FR):https://www.afd.fr/fr/laide-au-developpement

5 https://www.eda.admin.ch/agenda2030/en/home/agenda-2030/globaler-kompass-fuer-nachhaltige-Entwicklung.html

6 Siehe Ziel 16.9 „Bis 2030, rechtliche Identität für alle, einschließlich Geburtenregistrierung“:https://www.un.org/sustainabledevelopment/peace- justice/