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Entschließung: Entschließung zur Unterstützung und Erleichterung der regulatorischen Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden und Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörden

Diese Entschließung wurde von der ICDPCC-Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ vorgelegt.

SPONSOREN:

•    The Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)

•    The Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)

CO-SPONSOREN:

  • National Privacy Commission, Philippinen
  • Norwegische Datenschutzbehörde, Norwegen
  • Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutschland
  • Belgische Datenschutzbehörde, Belgien
  • Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés, Frankreich

Die 41. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre,

unter Hinweis auf Folgendes:
 

A.  Der gesetzliche Schutz von Einzelpersonen, sei es als Bürger oder als Verbraucher, ist in den Gesetzen für den Verbraucherschutz, den Schutz der Privatsphäre und für den Datenschutz verankert;

B.   Die strategische Priorität der Konferenz, den weltweiten Datenschutz im digitalen Zeitalter voranzubringen, indem sie die regulatorische Zusammenarbeit sicherstellt, um klare und gleichbleibend hohe Datenschutzstandards zu erreichen, umfasst die Stärkung unserer Beziehungen und die Zusammenarbeit mit unseren Partnern zur Erfüllung unserer Aufgabe, die Behörden effizienter zu unterstützen und den Schutz personenbezogener Daten in ihre Mandate einzubinden.

C.   Die Konferenz hat sich verpflichtet, die mit dem Schutz der Privatsphäre und der Daten verbundenen Herausforderungen im digitalen Zeitalter anzugehen;

D.  Die Bürger sind zunehmend darüber besorgt, dass sie hinsichtlich der Art und Weise, wie ihre Informationen im Online-Umfeld verarbeitet und geschützt werden, keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten und Informationen haben;

E.   Die Datenschutzbehörden sollten mit geeigneten Stellen zusammenarbeiten, die einen Einfluss auf den Schutz der Rechte des Einzelnen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten ausüben, und die zur weiteren Verwirklichung dieses Ziels beitragen können;

F.   Personenbezogene Informationen sind zunehmend ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft;

G.  Der Schutz der Privatsphäre und der Daten sind zu wesentlichen Erwägungen geworden, von denen die Entscheidungen der Verbraucher in der digitalen Wirtschaft bestimmt werden; und

H.  Dementsprechend gibt es immer mehr Überschneidungen in Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsfragen.

in Erinnerung an Folgendes:

I.    Die 39. und 40. Konferenz beschlossen, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden und den Verbraucherschutzbehörden auf nationaler und internationaler Ebene zu ermitteln und aufzuzeigen, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann, um einen besseren Schutz der Bürger und Verbraucher in der digitalen Wirtschaft zu fördern.

Nachdem wesentliche Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus früheren Entschließungen erzielt worden sind

beschließt die 41. Konferenz die Erneuerung und Bestätigung des Mandats der Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ (DCCWG) für einen Zeitraum von zwei Jahren, insbesondere mit folgenden Zielen:
1.   Die wesentlichen Überschneidungen zwischen den Rechtsvorschriften über den Datenschutz beziehungsweise den Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen und den Rechtsvorschriften zur Regulierung des Wettbewerbs oder der Verbraucherschutzvorschriften weiter zu erforschen, zu verstehen und zu erfassen, um die von der DCCWG ermittelten gemeinsamen strategischen Themen besser zu verstehen und weitere gemeinsame strategische Themen aufzuzeigen.

2.   Die weitere Sensibilisierung der Behörden und Netzwerke für die Überschneidungen zwischen Datenschutz, Verbraucherschutz und Wettbewerb, so dass Wettbewerbs- und/oder Verbraucherschutzbehörden sowie Datenschutzbehörden die Grundsätze anerkennen können, denen die verschiedenen Regelungsrahmen unterliegen, und damit sie diese Grundsätze in ihren Regulierungstätigkeiten zur Verbesserung ihrer Durchsetzungspraxis anwenden können.

3.   Die Ermittlung von Strategien, Instrumenten und Kooperationsmechanismen, die eine Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbereichen ermöglichen, einschließlich Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen:

a.   Schaffung einer Möglichkeit für Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden, Antworten auf Fragen des Datenschutzes/des Schutzes der Privatsphäre zu finden, und umgekehrt.

b.   Zusammenarbeit bei gemeinsamen strategischen Themen oder Fragekomplexen.

4.   Die Identifizierung, Empfehlung und Förderung solcher Instrumente und Mechanismen, soweit diese nicht existieren.

5.   Unterstützung und Erleichterung gemeinsamer Initiativen zwischen allen Bereichen der Regulierung.

6.   Die Vorlage eines aktualisierten Berichts an die 42. Konferenz über die Fortschritte der Arbeitsgruppe und die Berichterstattung an die 43. Konferenz über die oben aufgeführten Elemente, und gegebenenfalls die Vorlage einer Entschließung mit Vorschlägen für spezifische Maßnahmen oder weitere konkrete Arbeiten.

Diese Entschließung wurde von der ICDPCC-Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ vorgelegt.

SPONSOREN:

•    The Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)

•    The Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)

CO-SPONSOREN:

  • National Privacy Commission, Philippinen
  • Norwegische Datenschutzbehörde, Norwegen
  • Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutschland
  • Belgische Datenschutzbehörde, Belgien
  • Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés, Frankreich

Die 41. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre,

unter Hinweis auf Folgendes:
 

A.  Der gesetzliche Schutz von Einzelpersonen, sei es als Bürger oder als Verbraucher, ist in den Gesetzen für den Verbraucherschutz, den Schutz der Privatsphäre und für den Datenschutz verankert;

B.   Die strategische Priorität der Konferenz, den weltweiten Datenschutz im digitalen Zeitalter voranzubringen, indem sie die regulatorische Zusammenarbeit sicherstellt, um klare und gleichbleibend hohe Datenschutzstandards zu erreichen, umfasst die Stärkung unserer Beziehungen und die Zusammenarbeit mit unseren Partnern zur Erfüllung unserer Aufgabe, die Behörden effizienter zu unterstützen und den Schutz personenbezogener Daten in ihre Mandate einzubinden.

C.   Die Konferenz hat sich verpflichtet, die mit dem Schutz der Privatsphäre und der Daten verbundenen Herausforderungen im digitalen Zeitalter anzugehen;

D.  Die Bürger sind zunehmend darüber besorgt, dass sie hinsichtlich der Art und Weise, wie ihre Informationen im Online-Umfeld verarbeitet und geschützt werden, keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten und Informationen haben;

E.   Die Datenschutzbehörden sollten mit geeigneten Stellen zusammenarbeiten, die einen Einfluss auf den Schutz der Rechte des Einzelnen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten ausüben, und die zur weiteren Verwirklichung dieses Ziels beitragen können;

F.   Personenbezogene Informationen sind zunehmend ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft;

G.  Der Schutz der Privatsphäre und der Daten sind zu wesentlichen Erwägungen geworden, von denen die Entscheidungen der Verbraucher in der digitalen Wirtschaft bestimmt werden; und

H.  Dementsprechend gibt es immer mehr Überschneidungen in Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsfragen.

in Erinnerung an Folgendes:

I.    Die 39. und 40. Konferenz beschlossen, die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden und den Verbraucherschutzbehörden auf nationaler und internationaler Ebene zu ermitteln und aufzuzeigen, wie diese Zusammenarbeit verbessert werden kann, um einen besseren Schutz der Bürger und Verbraucher in der digitalen Wirtschaft zu fördern.

Nachdem wesentliche Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus früheren Entschließungen erzielt worden sind

beschließt die 41. Konferenz die Erneuerung und Bestätigung des Mandats der Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ (DCCWG) für einen Zeitraum von zwei Jahren, insbesondere mit folgenden Zielen:
1.   Die wesentlichen Überschneidungen zwischen den Rechtsvorschriften über den Datenschutz beziehungsweise den Schutz der Privatsphäre von Einzelpersonen und den Rechtsvorschriften zur Regulierung des Wettbewerbs oder der Verbraucherschutzvorschriften weiter zu erforschen, zu verstehen und zu erfassen, um die von der DCCWG ermittelten gemeinsamen strategischen Themen besser zu verstehen und weitere gemeinsame strategische Themen aufzuzeigen.

2.   Die weitere Sensibilisierung der Behörden und Netzwerke für die Überschneidungen zwischen Datenschutz, Verbraucherschutz und Wettbewerb, so dass Wettbewerbs- und/oder Verbraucherschutzbehörden sowie Datenschutzbehörden die Grundsätze anerkennen können, denen die verschiedenen Regelungsrahmen unterliegen, und damit sie diese Grundsätze in ihren Regulierungstätigkeiten zur Verbesserung ihrer Durchsetzungspraxis anwenden können.

3.   Die Ermittlung von Strategien, Instrumenten und Kooperationsmechanismen, die eine Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbereichen ermöglichen, einschließlich Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen:

a.   Schaffung einer Möglichkeit für Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörden, Antworten auf Fragen des Datenschutzes/des Schutzes der Privatsphäre zu finden, und umgekehrt.

b.   Zusammenarbeit bei gemeinsamen strategischen Themen oder Fragekomplexen.

4.   Die Identifizierung, Empfehlung und Förderung solcher Instrumente und Mechanismen, soweit diese nicht existieren.

5.   Unterstützung und Erleichterung gemeinsamer Initiativen zwischen allen Bereichen der Regulierung.

6.   Die Vorlage eines aktualisierten Berichts an die 42. Konferenz über die Fortschritte der Arbeitsgruppe und die Berichterstattung an die 43. Konferenz über die oben aufgeführten Elemente, und gegebenenfalls die Vorlage einer Entschließung mit Vorschlägen für spezifische Maßnahmen oder weitere konkrete Arbeiten.