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Entschließung: Entschließung über das Recht auf Privatsphäre als grundlegendes Menschenrecht und als Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Grundrechte

Sponsor: 

• Office of the Privacy Commissioner of Canada, Kanada

CO-SPONSOREN

  • Agencia de Acceso a la Información Pública, Argentinien
  • Datenschutzbeauftragter des Europarates
  • Consejo para la Tranparica, Chile
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter, Europäische Union
  • Commission nationale de l’informatique et des libertés, Frankreich
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutschland
  • Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Rheinland Pfalz, Deutschland
  • Data Protection Commissioner, Guernsey
  • Garante per la protezione dei dati personali, Italien
  • Commission nationale pour la protection des données, Luxemburg
  • Instituto Nacional de Tranparencia, Acceso a la Información y Protección de Datos Personales, Mexiko
  • Office of the Privacy Commissioner, Neuseeland
  • National Privacy Commission, Philippinen
  • Comissão Nacional de Proteção de Dados, Portugal
  • Catalana de Protecció de Dades, Spanien
  • Préposé féderal à la protection des données et à la transparence (Schweiz)
  • Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich
  • Unidad Reguladora y de Control de Datos Personales, Uruguay
     

Unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 1948 erklärt haben, dass der Schutz der Privatsphäre ein unveräußerliches und universelles Menschenrecht ist, und dass im Jahr 1966 die zentrale Rolle der Privatsphäre in der Demokratie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bekräftigt wurde;1

Unter Hinweis darauf, dass zahlreiche regionale Menschenrechtsinstrumente das Recht auf Privatsphäre als Grundrecht und seine Rolle zur Information über andere unveräußerliche Rechte und als deren Grundlage schützen;

In Anerkennung der Tatsache, dass bislang weltweit über 80 Länder die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre in ihren nationalen Verfassungen, Rechtsvorschriften oder in Form einer verbindlichen Verordnung verankert haben;

Unter Gewährleistung, dass die digitalen Risiken für personenbezogene Daten angegangen werden, und dass personenbezogene Informationen mit den Garantien und dem Schutz der Privatsphäre, die sie verdienen, verarbeitet werden, und dass Einzelpersonen, die von Verstößen betroffen sind, unverzüglich benachrichtigt werden.

In Anbetracht der lauter werdenden Rufe von nichtstaatlichen Akteuren, Angehörigen der Rechtsberufe und Organisationen wie der Internationalen Juristenkommission zur Durchsetzung und zum Schutz der Rechte des Einzelnen auf der ganzen Welt, einschließlich verschiedener Regulierungsbehörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Medien;

Anknüpfend an frühere Urteile, Entscheidungen und Empfehlungen von Gremien wie verschiedenen VN-Ausschüssen, parlamentarischen Sonderausschüssen, regionalen und nationalen Gerichten und Sonderberichterstattern, denn sie alle haben Regierungen und Unternehmen zur Einhaltung ihrer nationalen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Privatsphäre aufgefordert;2

Unter erneuter Bestätigung der vorherigen Aufforderungen der Datenschutzbehörden auf nationaler und internationaler Ebene, die grundlegende Rolle des Rechts auf Privatsphäre anzuerkennen, wenn es darum geht, die Wahrnehmung anderer Rechte wie der Menschenwürde, der freien Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit und der Gedanken- und Glaubensfreiheit zu ermöglichen;

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Enthüllungen über die Sammelerhebung, die umfassenden Überwachung, die Datenkommerzialisierung, unzulässige Eingriffe, den Online- Schaden und den Überwachungskapitalismus in den letzten Jahren weltweit eine klar erkennbare Aushöhlung der Rechte auf Privatsphäre und des öffentlichen Vertrauens deutlich wurde.

Deshalb entschieden wir Mitglieder der ICDPPC, Regierungen, gewählte Amtsträger und Gesetzgeber zu Folgendem aufzufordern:

Die Bestätigung eines starken Engagements für die Privatsphäre als ein Recht und Wert an sich angesichts verschiedener internationaler Verpflichtungen;

Die Anerkennung der inhärenten wichtigen Rolle, die ein Recht auf Privatsphäre für die einzelnen Bürger bei ihrer persönlichen sozialen Entfaltung und Entwicklung sowie bei der Ausübung ihrer politischen Freiheiten und Teilhabe spielt;

Die Bestätigung des unbedingt notwendigen Zusammenhangs zwischen dem Schutz des Rechts auf Privatsphäre und des Engagements der Gesellschaft zur Förderung und Achtung der Menschenrechte und der Entwicklung;

Die Anerkennung‚ dass bei der Entwicklung sämtlicher neuer Gesetze oder Politiken der Schutz der Privatsphäre eine Voraussetzung für die anderen Freiheiten der Bürger sowie ein wesentliches Recht auf Demokratie und persönliche sowie soziale Entwicklung ist;

Sich gleichzeitig daran zu erinnern, dass robuste Datenschutzgesetze eine angemessene Grenze für die aggressive Einflussnahme der Regierung auf das Privatleben, den Schutz vor ungebührlicher externer Einflussnahme oder eine Antwort auf die Manipulation politischer Botschaften darstellen, abgesehen von der Einschränkung der Erstellung von Datenprofilen, automatisierten Entscheidungen und Diskriminierung, die durch Technologien wie künstliche Intelligenz verstärkt werden können;

Sich darüber bewusst zu werden, dass die Rechte auf den Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz auch die demokratischen Prozesse stärken, und zwar durch solche mit Wahlen verbundenen Aspekte wie geheime Abstimmungen, Schutz sensibler Überzeugungen und Parteiverbände, Garantien für die private Kommunikation und der  internen politischen Überzeugungen, sowie private persönliche Entscheidungen bei der Wahlauszählung und Ausübung des Wahlrechts;

Die Stärkung sinnvoller Datenschutzrechte für Einzelpersonen im Zusammenhang mit ihrer breiteren Beteiligung am politischen Diskurs und im demokratischen Prozess, insbesondere durch den Einsatz digitaler Instrumente.

 

Was die konkreten Ergebnisse betrifft, so fordern wir ICDPPC-Mitglieder auch die Ergreifung von Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, um Fortschritte zu fördern.

Wir setzen uns dafür ein, dass

  • Die Regierungen die Privatsphäre als ein grundlegendes Menschenrecht anerkennen, das für den Schutz anderer demokratischer Rechte von entscheidender Bedeutung ist – einschließlich der Integrität des demokratischen Prozesses – und angesichts der neuen, fortschreitenden Technologien wie künstliche Intelligenz sollen sie insbesondere den gesetzlichen Schutz gewährleisten, um das Eindringen in die Privatsphäre, Manipulationen, Voreingenommenheit oder Diskriminierung zu verhindern;
  • Die Gesetzgeber die Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz  überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie einen wirksamen Schutz bieten, einen sinnvollen Rechtsbehelf bieten und angesichts der globalen politischen und technologischen Entwicklungen konkrete Abhilfemaßnahmen bieten;
  • Die Regulierungsbehörden alle einschlägigen Rechtsvorschriften (Privatsphäre, Datenschutz, Wahlen usw.) auf die Tätigkeiten aller Akteure des politischen Ökosystems anwenden, einschließlich eingetragener Parteien, Kampagnenorganisationen, Datenbroker, Analyseunternehmen, Werbetreibenden und sozialen Medien, um ihre vollständige Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Wir fordern

  • Von Unternehmen, ihre nachweislich Rechenschaftspflicht zu beweisen, indem sie die Privatsphäre, die Datenschutzgesetze und andere Menschenrechte aktiv achten und schützen – bei allen kommerziellen Tätigkeiten – als zentrale Aspekte der Einhaltung der Rechtsvorschriften, der sozialen Verantwortung der Unternehmen und eines ethischen Unternehmenskonzepts;
  • Von Organisationen der Zivilgesellschaft‚ Medien und Bürgern, ihre Rechte auf Privatsphäre – durch den demokratischen Prozess – geltend zu machen, indem sie offen Besorgnis über die Überwachung, Kontrolle und Nutzung invasiver Technologien bei Kommunal- und Regionalwahlen äußern;
  • Dass alle Organisationen (öffentlich, privat oder wissenschaftlich) eine Bewertung der Risiken für den Schutz der Privatsphäre, der Gleichheit, der Fairness und der Freiheit vornehmen, bevor sie künstliche Intelligenz (einschließlich maschinellem Lernen, automatischer Entscheidungsfindung und Profiling) zu Forschungszwecken, zur Erhebung von Statistiken oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, und sie sollen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der von ihnen verarbeiteten Daten ergreifen.

Erläuternde Note

Mit dieser Entschließung soll der Standpunkt der Konferenz zu mehreren der in der politischen Strategie der ICDPPC genannten Ziele festgelegt werden – und zwar vor allem die Ziele, die sich mit den Menschenrechten, dem sozialen Schutz, den demokratischen Rechten und politischen Prozessen befassen.

Bei den Konsultationen der Mitglieder über die genannte politische Strategie sprach sich die Mehrheit für die Unterstützung und Priorisierung einer „Ausarbeitung eines Berichts zur Betonung des integralen Verhältnisses des Datenschutzes zu anderen Rechten und Freiheiten“ aus.  In der Tat wurde in früheren Entschließungen aus den Jahren 2005, 2008, 2013 und 2016 gefordert, das Recht auf  Privatsphäre als Grundrecht sowie den Zusammenhang zwischen dem Recht auf Privatsphäre und anderen Menschenrechten anzuerkennen.3

Das Ziel dieser Entschließung geht über den Verweis hinaus, den die ICDPPC zuvor in Bezug auf die Privatsphäre als ein Menschenrecht formuliert hat, indem sie einen direkten Handlungsaufruf  an alle Mitgliedstaaten und an bestimmte Interessengruppen – aus dem gesamten öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft – gerichtet hat. Er steht im Einklang mit der Verpflichtung der Konferenz, ihre zentrale politische Rolle und ihren globalen Einfluss zur Förderung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes auf internationaler Ebene zu stärken. Er wird auch durch neue vergleichende Untersuchungen unterstützt, die von der Behörde des Information Commissioner des Vereinigten Königreichs in Auftrag gegeben und der Konferenz von Prof. Colin Bennett vorgestellt wurden.4

Dieser Aufruf ist auch eine direkte Aufforderung an Regierungen in der ganzen Welt, bei der Ausarbeitung neuer Gesetze oder bei der Modernisierung ihrer derzeitigen Rechtsrahmen den Schutz der Privatsphäre als grundlegende Verpflichtung und Verantwortung bei ihrer Arbeit anzusehen. In diesem Zusammenhang stehen die in der ICDPPC vereinigten Datenschutzbeauftragten für den Austausch von Wissen und Erfahrungen über internationale Normen zur Verfügung.

Darüber hinaus zielt diese Entschließung darauf ab, als Referenzdokument für zukünftige, stärker auf  spezifische Menschenrechten und andere Aspekte des Schutzes der Privatsphäre ausgerichtete Entschließungen zu dienen; zum Beispiel: zum Schutz der Privatsphäre im Wahlprozess, zum Schutz der Gleichheit und  zum Schutz vor Diskriminierung sowie zum Schutz der Freiheiten, wie  der Redefreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Denk- und Glaubensfreiheit, und der wissenschaftlichen Forschung. In ähnlicher Weise kann die Entschließung als Referenzdokument für die Konferenzmitglieder dienen, und zwar bei ihren Bemühungen, sich auf nationaler Ebene für Fortschritte für den Schutz der Privatsphäre und der Datenschutzrechte einzusetzen.

Die Federal Trade Commission der USA enthält sich bei dieser Entschließung der Stimme, da sie sich auf Angelegenheiten außerhalb ihrer Zuständigkeit bezieht.

 


1 allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 12; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Artikel 17

2 Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung über das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter; UNCHR, Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte über das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter; VN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre, Jahresbericht 2019 an den Menschenrechtsrat UN OHCHR Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte Internationale Juristen, Schadensprüfung, dringende Handlungsaufforderung Bericht der namhaften Juristengruppe für Terrorismus, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte

3 Resolution zur Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation (2005);Entschließung über die Dringlichkeit des Schutzes der Privatsphäre in einer Welt ohne Grenzen und die Erarbeitung einer gemeinsamen Entschließung zur Erstellung internationaler Normen zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten (2008); Entschließung zur Verankerung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre im internationalen Recht (2013); Entschließung zu Menschenrechtsverteidigern (2016).

4 Colin J. Bennett und Smith Oduro-Marso, "Privacy, Voter Surveillance and Democratic Engagement:Herausforderungen für Datenschutzbehörden "(2019) URL:https://icdppc.org/wp-content/uploads/2019/10/Privacy-and-International-Democratic-Engagement_finalv2.pdf

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• Office of the Privacy Commissioner of Canada, Kanada

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  • Agencia de Acceso a la Información Pública, Argentinien
  • Datenschutzbeauftragter des Europarates
  • Consejo para la Tranparica, Chile
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter, Europäische Union
  • Commission nationale de l’informatique et des libertés, Frankreich
  • Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutschland
  • Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Rheinland Pfalz, Deutschland
  • Data Protection Commissioner, Guernsey
  • Garante per la protezione dei dati personali, Italien
  • Commission nationale pour la protection des données, Luxemburg
  • Instituto Nacional de Tranparencia, Acceso a la Información y Protección de Datos Personales, Mexiko
  • Office of the Privacy Commissioner, Neuseeland
  • National Privacy Commission, Philippinen
  • Comissão Nacional de Proteção de Dados, Portugal
  • Catalana de Protecció de Dades, Spanien
  • Préposé féderal à la protection des données et à la transparence (Schweiz)
  • Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich
  • Unidad Reguladora y de Control de Datos Personales, Uruguay
     

Unter Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 1948 erklärt haben, dass der Schutz der Privatsphäre ein unveräußerliches und universelles Menschenrecht ist, und dass im Jahr 1966 die zentrale Rolle der Privatsphäre in der Demokratie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bekräftigt wurde;1

Unter Hinweis darauf, dass zahlreiche regionale Menschenrechtsinstrumente das Recht auf Privatsphäre als Grundrecht und seine Rolle zur Information über andere unveräußerliche Rechte und als deren Grundlage schützen;

In Anerkennung der Tatsache, dass bislang weltweit über 80 Länder die Rechte des Einzelnen auf Privatsphäre in ihren nationalen Verfassungen, Rechtsvorschriften oder in Form einer verbindlichen Verordnung verankert haben;

Unter Gewährleistung, dass die digitalen Risiken für personenbezogene Daten angegangen werden, und dass personenbezogene Informationen mit den Garantien und dem Schutz der Privatsphäre, die sie verdienen, verarbeitet werden, und dass Einzelpersonen, die von Verstößen betroffen sind, unverzüglich benachrichtigt werden.

In Anbetracht der lauter werdenden Rufe von nichtstaatlichen Akteuren, Angehörigen der Rechtsberufe und Organisationen wie der Internationalen Juristenkommission zur Durchsetzung und zum Schutz der Rechte des Einzelnen auf der ganzen Welt, einschließlich verschiedener Regulierungsbehörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Medien;

Anknüpfend an frühere Urteile, Entscheidungen und Empfehlungen von Gremien wie verschiedenen VN-Ausschüssen, parlamentarischen Sonderausschüssen, regionalen und nationalen Gerichten und Sonderberichterstattern, denn sie alle haben Regierungen und Unternehmen zur Einhaltung ihrer nationalen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Privatsphäre aufgefordert;2

Unter erneuter Bestätigung der vorherigen Aufforderungen der Datenschutzbehörden auf nationaler und internationaler Ebene, die grundlegende Rolle des Rechts auf Privatsphäre anzuerkennen, wenn es darum geht, die Wahrnehmung anderer Rechte wie der Menschenwürde, der freien Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit und der Gedanken- und Glaubensfreiheit zu ermöglichen;

Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Enthüllungen über die Sammelerhebung, die umfassenden Überwachung, die Datenkommerzialisierung, unzulässige Eingriffe, den Online- Schaden und den Überwachungskapitalismus in den letzten Jahren weltweit eine klar erkennbare Aushöhlung der Rechte auf Privatsphäre und des öffentlichen Vertrauens deutlich wurde.

Deshalb entschieden wir Mitglieder der ICDPPC, Regierungen, gewählte Amtsträger und Gesetzgeber zu Folgendem aufzufordern:

Die Bestätigung eines starken Engagements für die Privatsphäre als ein Recht und Wert an sich angesichts verschiedener internationaler Verpflichtungen;

Die Anerkennung der inhärenten wichtigen Rolle, die ein Recht auf Privatsphäre für die einzelnen Bürger bei ihrer persönlichen sozialen Entfaltung und Entwicklung sowie bei der Ausübung ihrer politischen Freiheiten und Teilhabe spielt;

Die Bestätigung des unbedingt notwendigen Zusammenhangs zwischen dem Schutz des Rechts auf Privatsphäre und des Engagements der Gesellschaft zur Förderung und Achtung der Menschenrechte und der Entwicklung;

Die Anerkennung‚ dass bei der Entwicklung sämtlicher neuer Gesetze oder Politiken der Schutz der Privatsphäre eine Voraussetzung für die anderen Freiheiten der Bürger sowie ein wesentliches Recht auf Demokratie und persönliche sowie soziale Entwicklung ist;

Sich gleichzeitig daran zu erinnern, dass robuste Datenschutzgesetze eine angemessene Grenze für die aggressive Einflussnahme der Regierung auf das Privatleben, den Schutz vor ungebührlicher externer Einflussnahme oder eine Antwort auf die Manipulation politischer Botschaften darstellen, abgesehen von der Einschränkung der Erstellung von Datenprofilen, automatisierten Entscheidungen und Diskriminierung, die durch Technologien wie künstliche Intelligenz verstärkt werden können;

Sich darüber bewusst zu werden, dass die Rechte auf den Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz auch die demokratischen Prozesse stärken, und zwar durch solche mit Wahlen verbundenen Aspekte wie geheime Abstimmungen, Schutz sensibler Überzeugungen und Parteiverbände, Garantien für die private Kommunikation und der  internen politischen Überzeugungen, sowie private persönliche Entscheidungen bei der Wahlauszählung und Ausübung des Wahlrechts;

Die Stärkung sinnvoller Datenschutzrechte für Einzelpersonen im Zusammenhang mit ihrer breiteren Beteiligung am politischen Diskurs und im demokratischen Prozess, insbesondere durch den Einsatz digitaler Instrumente.

 

Was die konkreten Ergebnisse betrifft, so fordern wir ICDPPC-Mitglieder auch die Ergreifung von Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, um Fortschritte zu fördern.

Wir setzen uns dafür ein, dass

  • Die Regierungen die Privatsphäre als ein grundlegendes Menschenrecht anerkennen, das für den Schutz anderer demokratischer Rechte von entscheidender Bedeutung ist – einschließlich der Integrität des demokratischen Prozesses – und angesichts der neuen, fortschreitenden Technologien wie künstliche Intelligenz sollen sie insbesondere den gesetzlichen Schutz gewährleisten, um das Eindringen in die Privatsphäre, Manipulationen, Voreingenommenheit oder Diskriminierung zu verhindern;
  • Die Gesetzgeber die Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz  überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie einen wirksamen Schutz bieten, einen sinnvollen Rechtsbehelf bieten und angesichts der globalen politischen und technologischen Entwicklungen konkrete Abhilfemaßnahmen bieten;
  • Die Regulierungsbehörden alle einschlägigen Rechtsvorschriften (Privatsphäre, Datenschutz, Wahlen usw.) auf die Tätigkeiten aller Akteure des politischen Ökosystems anwenden, einschließlich eingetragener Parteien, Kampagnenorganisationen, Datenbroker, Analyseunternehmen, Werbetreibenden und sozialen Medien, um ihre vollständige Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Wir fordern

  • Von Unternehmen, ihre nachweislich Rechenschaftspflicht zu beweisen, indem sie die Privatsphäre, die Datenschutzgesetze und andere Menschenrechte aktiv achten und schützen – bei allen kommerziellen Tätigkeiten – als zentrale Aspekte der Einhaltung der Rechtsvorschriften, der sozialen Verantwortung der Unternehmen und eines ethischen Unternehmenskonzepts;
  • Von Organisationen der Zivilgesellschaft‚ Medien und Bürgern, ihre Rechte auf Privatsphäre – durch den demokratischen Prozess – geltend zu machen, indem sie offen Besorgnis über die Überwachung, Kontrolle und Nutzung invasiver Technologien bei Kommunal- und Regionalwahlen äußern;
  • Dass alle Organisationen (öffentlich, privat oder wissenschaftlich) eine Bewertung der Risiken für den Schutz der Privatsphäre, der Gleichheit, der Fairness und der Freiheit vornehmen, bevor sie künstliche Intelligenz (einschließlich maschinellem Lernen, automatischer Entscheidungsfindung und Profiling) zu Forschungszwecken, zur Erhebung von Statistiken oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen, und sie sollen geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der von ihnen verarbeiteten Daten ergreifen.

Erläuternde Note

Mit dieser Entschließung soll der Standpunkt der Konferenz zu mehreren der in der politischen Strategie der ICDPPC genannten Ziele festgelegt werden – und zwar vor allem die Ziele, die sich mit den Menschenrechten, dem sozialen Schutz, den demokratischen Rechten und politischen Prozessen befassen.

Bei den Konsultationen der Mitglieder über die genannte politische Strategie sprach sich die Mehrheit für die Unterstützung und Priorisierung einer „Ausarbeitung eines Berichts zur Betonung des integralen Verhältnisses des Datenschutzes zu anderen Rechten und Freiheiten“ aus.  In der Tat wurde in früheren Entschließungen aus den Jahren 2005, 2008, 2013 und 2016 gefordert, das Recht auf  Privatsphäre als Grundrecht sowie den Zusammenhang zwischen dem Recht auf Privatsphäre und anderen Menschenrechten anzuerkennen.3

Das Ziel dieser Entschließung geht über den Verweis hinaus, den die ICDPPC zuvor in Bezug auf die Privatsphäre als ein Menschenrecht formuliert hat, indem sie einen direkten Handlungsaufruf  an alle Mitgliedstaaten und an bestimmte Interessengruppen – aus dem gesamten öffentlichen und privaten Bereich, einschließlich der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft – gerichtet hat. Er steht im Einklang mit der Verpflichtung der Konferenz, ihre zentrale politische Rolle und ihren globalen Einfluss zur Förderung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes auf internationaler Ebene zu stärken. Er wird auch durch neue vergleichende Untersuchungen unterstützt, die von der Behörde des Information Commissioner des Vereinigten Königreichs in Auftrag gegeben und der Konferenz von Prof. Colin Bennett vorgestellt wurden.4

Dieser Aufruf ist auch eine direkte Aufforderung an Regierungen in der ganzen Welt, bei der Ausarbeitung neuer Gesetze oder bei der Modernisierung ihrer derzeitigen Rechtsrahmen den Schutz der Privatsphäre als grundlegende Verpflichtung und Verantwortung bei ihrer Arbeit anzusehen. In diesem Zusammenhang stehen die in der ICDPPC vereinigten Datenschutzbeauftragten für den Austausch von Wissen und Erfahrungen über internationale Normen zur Verfügung.

Darüber hinaus zielt diese Entschließung darauf ab, als Referenzdokument für zukünftige, stärker auf  spezifische Menschenrechten und andere Aspekte des Schutzes der Privatsphäre ausgerichtete Entschließungen zu dienen; zum Beispiel: zum Schutz der Privatsphäre im Wahlprozess, zum Schutz der Gleichheit und  zum Schutz vor Diskriminierung sowie zum Schutz der Freiheiten, wie  der Redefreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Denk- und Glaubensfreiheit, und der wissenschaftlichen Forschung. In ähnlicher Weise kann die Entschließung als Referenzdokument für die Konferenzmitglieder dienen, und zwar bei ihren Bemühungen, sich auf nationaler Ebene für Fortschritte für den Schutz der Privatsphäre und der Datenschutzrechte einzusetzen.

Die Federal Trade Commission der USA enthält sich bei dieser Entschließung der Stimme, da sie sich auf Angelegenheiten außerhalb ihrer Zuständigkeit bezieht.

 


1 allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 12; Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Artikel 17

2 Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung über das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter; UNCHR, Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte über das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter; VN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre, Jahresbericht 2019 an den Menschenrechtsrat UN OHCHR Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte Internationale Juristen, Schadensprüfung, dringende Handlungsaufforderung Bericht der namhaften Juristengruppe für Terrorismus, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte

3 Resolution zur Verwendung von Personendaten für die politische Kommunikation (2005);Entschließung über die Dringlichkeit des Schutzes der Privatsphäre in einer Welt ohne Grenzen und die Erarbeitung einer gemeinsamen Entschließung zur Erstellung internationaler Normen zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten (2008); Entschließung zur Verankerung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre im internationalen Recht (2013); Entschließung zu Menschenrechtsverteidigern (2016).

4 Colin J. Bennett und Smith Oduro-Marso, "Privacy, Voter Surveillance and Democratic Engagement:Herausforderungen für Datenschutzbehörden "(2019) URL:https://icdppc.org/wp-content/uploads/2019/10/Privacy-and-International-Democratic-Engagement_finalv2.pdf