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Entschließung: Entschließung zu sozialen Medien und gewalttätigen extremistischen Inhalten im Internet

Sponsor:

• Office of the Privacy  Commissioner, Neuseeland

CO-Sponsoren:

 •     Office of the Australian Information Commissioner

•     Office of the Privacy Commissioner of Canada

•     Datenschutzbeauftragter, Europarat

•     Data Protection Ombudsman, Finnland

•     Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz – Deutschland

•     Privacy Commissioner for Personal Data, Hongkong, China

•     Information Commissioner, Jersey

•     Datenschutzbehörde, Luxemburg

•     Information and Data Protection Commissioner, Malta

•     National Privacy Commission, Philippinen

•     National Personal Data Authority, Tunesien

•     Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich

Die 41. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der

Privatsphäre:

Unter Hinweis darauf, dass die 30.Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre beschlossen hat, den Bedarf an dem Schutz der Daten und der Privatsphäre bei sozialen Netzwerkdiensten zu ermitteln1;

In dem Bewusstsein‚ dass sich die Dienste der sozialen Medien dahingehend entwickelt haben, dass sie immer mehr Lebensbereiche durchdringen, mit einer breiteren Nutzung und neueren Technologien wie Livestreaming;

In der Erkenntnis‚ dass die Anbieter von sozialen Medien dafür verantwortlich sind, die Auswirkungen ihrer Inhalte auf die Privatsphäre und die Menschenrechte zu prüfen;

Unter Hinweis darauf‚ dass Anbieter von sozialen Medien möglicherweise völlig andere Richtlinien bezüglich ihrer Inhalte sowie unterschiedliche Regelungen darüber haben, welche Arten von Inhalten gelöscht werden können;

In  der  Erkenntnis‚  dass  die  Nutzung  sozialer  Medien  zur  Verbreitung von  Bildern,  Videos  oder anderen Inhalten von Opfern terroristischer Gewalt sich nachteilig auf die Privatsphäre und die Menschenrechte der Opfer sowie auf die allgemeine Sicherheit und auf die Menschen in der ganzen Welt auswirkt;

In der Erkenntnis‚ dass Dienste der sozialen Medien zur Verbreitung terroristischer Inhalte genutzt wurden, da solche Plattformen für alle leicht zugänglich sind;

In Besorgnis darüber‚ dass Verursacher von terroristischen Anschlägen in den letzten Jahren, wie denjenigen in   Christchurch im März 2019, die Dienste der Anbieter sozialer Medien durch die Verbreitung terroristischer oder gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet missbraucht haben;

Ist besorgt darüber‚ dass personenbezogene Daten zur Ermittlung von Zielpersonen zwecks Radikalisierung zur Annahme extremistischer Ansichten  verwendet werden, und dass die sozialen Medien unterschiedliche Arten personenbezogener Daten erfassen, die zur Ermittlung solcher Zielpersonen hilfreich sind;

In Anbetracht dessen, dass terroristische und extremistische Inhalte viele schädliche Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gemeinschaften und die Gesellschaft als Ganzes haben;

In der Erkenntnis‚ dass die Anbieter sozialer Medien eine große Verantwortung dafür tragen, ihre Nutzer vor den Schäden durch die auf   ihren Plattformen verfügbaren terroristischen und gewalttätigen extremistischen Inhalten zu schützen;

Unter Hinweis auf den Christchurch-Aufruf zu einem gemeinsamen Handeln von Regierungen undAnbietern von Online-Diensten zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet2;

 In Anerkennung der wichtigen Schritte, die bereits unternommen wurden, um dieses Problem anzugehen, und zwar durch Stellen wie das EU-Internetforum; die G20 und die G7 (einschließlich der laufenden Arbeiten während des französischen G7-Vorsitzes zur Bekämpfung der Nutzung des Internets für terroristische und gewalttätige extremistische Zwecke); das Globale Internet Forum zur Terrorismusbekämpfung (GIFCT); das Globale Forum zur Terrorismusbekämpfung, Tech gegen den Terrorismus; und dem vom Haschemitischen Königreich Jordanien gestarteten Aqaba-Prozess.
 

Daher beschließt die 41. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre:

  1. Die Anbieter sozialer Medien nachdrücklich aufzufordern, ihre Dienste und Nutzerdaten vor Missbrauch  zu  schützen  und  die Verbreitung  terroristischer  und  gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet unter Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu unterbinden;
  2. Die  Anbieter  sozialer  Medien  nachdrücklich  aufzufordern,  die  freie Meinungsäußerung weiterhin zu schützen und gleichzeitig zu versuchen, veröffentlichte Inhalte als terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte zu identifizieren und zu klassifizieren, um terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte im Internet zu bekämpfen;
  3. Die Anbieter sozialer Medien aufzufordern, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über terroristische und gewaltbereite extremistische Inhalte zu informieren, die auf ihren Plattformen veröffentlicht wurden, sowie über die Schritte, die zur Löschung des Inhalts ergriffen wurden, und zwar in einer Weise, die mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Sc hutz der Menschenrechte in Einklang steht;
  4. Die   Anbieter   sozialer   Medien   nachdrücklich   zur   Veröffentlichung klarer   Richtlinien aufzufordern,  in denen die Arten von Inhalten ermittelt werden, die auf terroristische, gewaltbereite,  extremistische  und  rechtswidrige  Inhalte  hinauslaufen  könnten.  Dadurch wird  sichergestellt,  dass  sich  die  Nutzer  der  sozialen  Medien  über  die  Art  der  Inhalte bewusst sind, die entfernt und gelöscht werden;
  5. Die  Anbieter  sozialer  Medien  aufzufordern,  für die von ihnen entfernten  Inhalte  zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung rechenschaftspflichtig zu sein;
  6. Die Anbieter sozialer Medien aufzufordern, die Möglichkeit der Nutzung der Nutzerdaten zur Bekämpfung extremistischer Inhalte anzuerkennen, und Instrumente zur Erkennung und Löschung gewalttätiger extremistischer Inhalte, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden, in einer Weise zu schaffen, die mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte in Einklang steht;
  7. Anbieter  sozialer  Medien  aufzufordern,  ihre  Richtlinien  über  Inhalte  zu  ändern,  um sicherzustellen,  dass  terroristische  oder  gewalttätige  extremistische  Inhalte  auf transparente Weise als rechtswidrige Inhalte aufgeführt werden, die die Rechte und Freiheiten der Personen, die in solchen Inhalten dargestellt sind, verletzen sowie die Interessen der gesamten Gemeinschaft, einschließlich der Interessen für die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit und die Prävention von Störungen oder Straftaten;
  8. Die Entwicklung von Industriestandards zu fördern, um die Verbreitung von terroristischen und extremistischen Inhalten und anderen unrechtmäßigen Inhalten zu verbieten;
  9. Die Regierungen dazu anzuhalten, die wirksame Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften zu gewährleisten, die die Herstellung oder Verbreitung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet verbieten, und zwar unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit, des ordnungsgemäßen Verfahrens und der internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Datenschutz;
  10. Die Regierungen nachdrücklich zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden aufzufordern, um terroristische sowie gewalttätige extremistische Inhalte zeitnah zu entfernen; und
  11. Regierungen, Anbieter sozialer Medien und einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien und anderen wichtigen   Interessenträger nachdrücklich zur Zusammenarbeit aufzufordern, um die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Online-Inhalte zu ermitteln und zu kontrollieren;

ERLÄUTERUNG

 Das Internet ist nicht vor Missbrauch durch terroristische und gewalttätige extremistische Akteure gefeit. Durch die terroristischen Anschläge vom 15. März 2019 gegen die muslimische Gemeinde von Christchurch wurde uns dies auf tragische Weise vor Augen geführt – es handelte sich hierbei um terroristische Anschläge, die so konzipiert waren, dass sie schnell viral verbreitet werden konnten. Die Verbreitung solcher Online-Inhalte wirkt sich negativ auf die Menschenrechte der Opfer, unsere allgemeine Sicherheit und die Menschen in der ganzen Welt aus3.

Diese Entschließung will den Anstoß dazu geben, auf den bestehenden Arbeiten insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre und der Daten aufzubauen.

 In der Entschließung werden die Rollen verschiedener Interessenträger und Institutionen hervorgehoben.  Sie  verweist nachdrücklich   auf die Verantwortung der Wirtschaft und der Regierungen für die Achtung der Privatsphäre und der Menschenrechte.

Die Federal Trade Commission der USA enthält sich bei dieser Entschließung der Stimme, da sie sich auf Angelegenheiten außerhalb ihrer Zuständigkeit bezieht.

Auch die argentinische Direktion für den Schutz personenbezogener Daten, der Europäische Datenschutzbeauftragte, die Italienische Datenschutzkommission, die Portugiesische nationale Datenschutzkommission und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte der Schweiz enthalten sich bei dieser Entschließung der Stimme.


 

1Entschließung der ICDPPC zum Datenschutz in sozialen Netzwerkdiensten https://icdppc.org/wp-Inhalt/uploads/2015/02/Resolution-on-Privacy-Protection-in-Social-Network-Services.pdf

2Christchurch ruft zur Bekämpfung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet auf: https://www.christchurchcall.com/

3Christchurch-Aufruf zum Handeln https://www.christchurchcall.com/ca ll.html

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•     Privacy Commissioner for Personal Data, Hongkong, China

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•     National Privacy Commission, Philippinen

•     National Personal Data Authority, Tunesien

•     Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich

Die 41. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der

Privatsphäre:

Unter Hinweis darauf, dass die 30.Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre beschlossen hat, den Bedarf an dem Schutz der Daten und der Privatsphäre bei sozialen Netzwerkdiensten zu ermitteln1;

In dem Bewusstsein‚ dass sich die Dienste der sozialen Medien dahingehend entwickelt haben, dass sie immer mehr Lebensbereiche durchdringen, mit einer breiteren Nutzung und neueren Technologien wie Livestreaming;

In der Erkenntnis‚ dass die Anbieter von sozialen Medien dafür verantwortlich sind, die Auswirkungen ihrer Inhalte auf die Privatsphäre und die Menschenrechte zu prüfen;

Unter Hinweis darauf‚ dass Anbieter von sozialen Medien möglicherweise völlig andere Richtlinien bezüglich ihrer Inhalte sowie unterschiedliche Regelungen darüber haben, welche Arten von Inhalten gelöscht werden können;

In  der  Erkenntnis‚  dass  die  Nutzung  sozialer  Medien  zur  Verbreitung von  Bildern,  Videos  oder anderen Inhalten von Opfern terroristischer Gewalt sich nachteilig auf die Privatsphäre und die Menschenrechte der Opfer sowie auf die allgemeine Sicherheit und auf die Menschen in der ganzen Welt auswirkt;

In der Erkenntnis‚ dass Dienste der sozialen Medien zur Verbreitung terroristischer Inhalte genutzt wurden, da solche Plattformen für alle leicht zugänglich sind;

In Besorgnis darüber‚ dass Verursacher von terroristischen Anschlägen in den letzten Jahren, wie denjenigen in   Christchurch im März 2019, die Dienste der Anbieter sozialer Medien durch die Verbreitung terroristischer oder gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet missbraucht haben;

Ist besorgt darüber‚ dass personenbezogene Daten zur Ermittlung von Zielpersonen zwecks Radikalisierung zur Annahme extremistischer Ansichten  verwendet werden, und dass die sozialen Medien unterschiedliche Arten personenbezogener Daten erfassen, die zur Ermittlung solcher Zielpersonen hilfreich sind;

In Anbetracht dessen, dass terroristische und extremistische Inhalte viele schädliche Auswirkungen auf Einzelpersonen, Gemeinschaften und die Gesellschaft als Ganzes haben;

In der Erkenntnis‚ dass die Anbieter sozialer Medien eine große Verantwortung dafür tragen, ihre Nutzer vor den Schäden durch die auf   ihren Plattformen verfügbaren terroristischen und gewalttätigen extremistischen Inhalten zu schützen;

Unter Hinweis auf den Christchurch-Aufruf zu einem gemeinsamen Handeln von Regierungen undAnbietern von Online-Diensten zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet2;

 In Anerkennung der wichtigen Schritte, die bereits unternommen wurden, um dieses Problem anzugehen, und zwar durch Stellen wie das EU-Internetforum; die G20 und die G7 (einschließlich der laufenden Arbeiten während des französischen G7-Vorsitzes zur Bekämpfung der Nutzung des Internets für terroristische und gewalttätige extremistische Zwecke); das Globale Internet Forum zur Terrorismusbekämpfung (GIFCT); das Globale Forum zur Terrorismusbekämpfung, Tech gegen den Terrorismus; und dem vom Haschemitischen Königreich Jordanien gestarteten Aqaba-Prozess.
 

Daher beschließt die 41. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre:

  1. Die Anbieter sozialer Medien nachdrücklich aufzufordern, ihre Dienste und Nutzerdaten vor Missbrauch  zu  schützen  und  die Verbreitung  terroristischer  und  gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet unter Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu unterbinden;
  2. Die  Anbieter  sozialer  Medien  nachdrücklich  aufzufordern,  die  freie Meinungsäußerung weiterhin zu schützen und gleichzeitig zu versuchen, veröffentlichte Inhalte als terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte zu identifizieren und zu klassifizieren, um terroristische und gewalttätige extremistische Inhalte im Internet zu bekämpfen;
  3. Die Anbieter sozialer Medien aufzufordern, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden über terroristische und gewaltbereite extremistische Inhalte zu informieren, die auf ihren Plattformen veröffentlicht wurden, sowie über die Schritte, die zur Löschung des Inhalts ergriffen wurden, und zwar in einer Weise, die mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Sc hutz der Menschenrechte in Einklang steht;
  4. Die   Anbieter   sozialer   Medien   nachdrücklich   zur   Veröffentlichung klarer   Richtlinien aufzufordern,  in denen die Arten von Inhalten ermittelt werden, die auf terroristische, gewaltbereite,  extremistische  und  rechtswidrige  Inhalte  hinauslaufen  könnten.  Dadurch wird  sichergestellt,  dass  sich  die  Nutzer  der  sozialen  Medien  über  die  Art  der  Inhalte bewusst sind, die entfernt und gelöscht werden;
  5. Die  Anbieter  sozialer  Medien  aufzufordern,  für die von ihnen entfernten  Inhalte  zur Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung rechenschaftspflichtig zu sein;
  6. Die Anbieter sozialer Medien aufzufordern, die Möglichkeit der Nutzung der Nutzerdaten zur Bekämpfung extremistischer Inhalte anzuerkennen, und Instrumente zur Erkennung und Löschung gewalttätiger extremistischer Inhalte, die auf ihren Plattformen veröffentlicht werden, in einer Weise zu schaffen, die mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte in Einklang steht;
  7. Anbieter  sozialer  Medien  aufzufordern,  ihre  Richtlinien  über  Inhalte  zu  ändern,  um sicherzustellen,  dass  terroristische  oder  gewalttätige  extremistische  Inhalte  auf transparente Weise als rechtswidrige Inhalte aufgeführt werden, die die Rechte und Freiheiten der Personen, die in solchen Inhalten dargestellt sind, verletzen sowie die Interessen der gesamten Gemeinschaft, einschließlich der Interessen für die nationale Sicherheit, die öffentliche Sicherheit und die Prävention von Störungen oder Straftaten;
  8. Die Entwicklung von Industriestandards zu fördern, um die Verbreitung von terroristischen und extremistischen Inhalten und anderen unrechtmäßigen Inhalten zu verbieten;
  9. Die Regierungen dazu anzuhalten, die wirksame Durchsetzung geltender Rechtsvorschriften zu gewährleisten, die die Herstellung oder Verbreitung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet verbieten, und zwar unter Achtung der Rechtsstaatlichkeit, des ordnungsgemäßen Verfahrens und der internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Datenschutz;
  10. Die Regierungen nachdrücklich zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden aufzufordern, um terroristische sowie gewalttätige extremistische Inhalte zeitnah zu entfernen; und
  11. Regierungen, Anbieter sozialer Medien und einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft, Medien und anderen wichtigen   Interessenträger nachdrücklich zur Zusammenarbeit aufzufordern, um die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Online-Inhalte zu ermitteln und zu kontrollieren;

ERLÄUTERUNG

 Das Internet ist nicht vor Missbrauch durch terroristische und gewalttätige extremistische Akteure gefeit. Durch die terroristischen Anschläge vom 15. März 2019 gegen die muslimische Gemeinde von Christchurch wurde uns dies auf tragische Weise vor Augen geführt – es handelte sich hierbei um terroristische Anschläge, die so konzipiert waren, dass sie schnell viral verbreitet werden konnten. Die Verbreitung solcher Online-Inhalte wirkt sich negativ auf die Menschenrechte der Opfer, unsere allgemeine Sicherheit und die Menschen in der ganzen Welt aus3.

Diese Entschließung will den Anstoß dazu geben, auf den bestehenden Arbeiten insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre und der Daten aufzubauen.

 In der Entschließung werden die Rollen verschiedener Interessenträger und Institutionen hervorgehoben.  Sie  verweist nachdrücklich   auf die Verantwortung der Wirtschaft und der Regierungen für die Achtung der Privatsphäre und der Menschenrechte.

Die Federal Trade Commission der USA enthält sich bei dieser Entschließung der Stimme, da sie sich auf Angelegenheiten außerhalb ihrer Zuständigkeit bezieht.

Auch die argentinische Direktion für den Schutz personenbezogener Daten, der Europäische Datenschutzbeauftragte, die Italienische Datenschutzkommission, die Portugiesische nationale Datenschutzkommission und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte der Schweiz enthalten sich bei dieser Entschließung der Stimme.


 

1Entschließung der ICDPPC zum Datenschutz in sozialen Netzwerkdiensten https://icdppc.org/wp-Inhalt/uploads/2015/02/Resolution-on-Privacy-Protection-in-Social-Network-Services.pdf

2Christchurch ruft zur Bekämpfung terroristischer und gewalttätiger extremistischer Inhalte im Internet auf: https://www.christchurchcall.com/

3Christchurch-Aufruf zum Handeln https://www.christchurchcall.com/ca ll.html