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Entschließung: Entschließung über die Zusammenarbeit zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden für einen besseren Schutz der Bürger und Verbraucher in der digitalen Wirtschaft

VERFASSER:

  • Datenschutzbehörde, Belgien – im Namen der Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“
     

UNTERSTÜTZER:

  • Data Protection Commission, Irland
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter
  • Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich
  • Datatilsynet (Datenschutzbehörde), Norwegen
  • Office of the Privacy Commissioner of Canada, Kanada
  • Privacy Commissioner for Personal Data, Hong Kong

In Anbetracht dessen, dass

a)   Bestimmungen  zum  Schutz  von  Einzelpersonen,  sei  es  als  Bürger oder  Verbraucher,  in Verbraucher- und Datenschutzgesetzen verankert sind;

b) es der strategische Schwerpunkt der Konferenz ist, stärkere Beziehungen untereinander aufzubauen und mit Partnern zusammenzuarbeiten, um unser Ziel zu erreichen, Behörden besser dabei zu unterstützen, den Schutz personenbezogener Daten in ihren Aufgabenbereich zu integrieren;

c)   sich  die  Konferenz  dafür  einsetzt,  die  Herausforderungen  beim Datenschutz  im  digitalen Zeitalter zu bewältigen;

d)   Einzelpersonen zunehmend ihren Mangel an Kontrolle und Informationen darüber beklagen, wie ihre Informationen online verarbeitet und geschützt werden;

e)  Datenschutzbehörden mit den geeigneten Stellen zusammenarbeiten sollten, um das Ziel zu erreichen, die Rechte des Einzelnen in Bezug auf seine personenbezogenen Daten zu schützen;

f)  personenbezogene Informationen für Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft immer wichtiger werden;

g)   der Europäische Datenschutzausschuss in seiner Stellungnahme vom 27. August 2018 seine Sorge darüber ausdrückte, dass „die zunehmende Konzentration der digitalen Märkte eine Gefahr für das Datenschutzniveau und die Freiheit der Nutzer digitaler Dienste darstellen kann“;

h)   der Datenschutz zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Verbraucher in der digitalen Wirtschaft wird und

i)    dementsprechend mehr Überschneidungen zwischen Verbraucher- und Datenschutz entstehen.

 

Eingedenk dessen, dass

a)  auf der 39. Konferenz beschlossen wurde, den Bedarf für eine Zusammenarbeit zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden auf nationaler und internationaler Ebene zu ermitteln und Verbesserungsmöglichkeiten zu beleuchten, um den Schutz von Bürgern und Verbrauchern in der digitalen Wirtschaft zu verbessern;

b)  auf der 39. Konferenz die Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ eingerichtet wurde und den Auftrag erhielt, auf der 40. Konferenz über den aktuellen rechtlichen und praktischen Stand der Zusammenarbeit zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden zu berichten und eine Entschließung mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen oder weitere Tätigkeiten vorzulegen.
Nach Durchsicht des Berichts der Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“

beschließt die 40. Konferenz,

  1. sich weiter um eine wirksame Zusammenarbeit unter und zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden in konkreten Fällen oder Kategorien von Fällen zu bemühen, um die Ergebnisse für die Rechte des Einzelnen zu verbessern;
  2. das Zusammenwirken von Datenschutz, Regulierung und Wettbewerb sowie ihre Auswirkungen auf Verbraucher zu untersuchen;
  3. die Überschneidungen bei materiell-rechtlichen Regelungen, die  die Rechte digitaler Verbraucher betreffen, weiter zu untersuchen;
  4. das auf  der  39.  Konferenz  erteilte  Mandat  der  Arbeitsgruppe  „Digitaler  Bürger  und Verbraucher“ zu erneuern und zu bestätigen. Damit soll insbesondere Folgendes erreicht werden:
    1. Die Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ soll stärker in internationalen Foren vertreten sein, die sich mit Überschneidungen zwischen Verbraucher- und Datenschutz befassen, z. B. das internationale Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden (ICPEN), das internationale Netzwerk von Datenschutzaufsichtsbehörden (GPEN), das digitale Clearinghaus (DCH) und das Netzwerk für Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC).
    2. Damit sollen Kontakte mit Behörden für Verbraucher- und Datenschutz und anderen betroffenen Behörden wie Wettbewerbs- und Kartellbehörden aufgebaut werden, um relevante Fälle und Rechtsprechung zu verfolgen und zu erfassen, die sich auf die Privatsphäre   digitaler   Verbraucher   auswirken,   z. B. um besser zu verstehen, wie interdisziplinäre Ansätze für den gesetzlichen Schutz personenbezogener Daten gestaltet werden können.
    3. Die Arbeitsgruppe soll auf der 41. Konferenz zu den oben genannten Punkten berichten und ggf. eine Entschließung mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen und/oder weitere Tätigkeiten vorlegen.

VERFASSER:

  • Datenschutzbehörde, Belgien – im Namen der Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“
     

UNTERSTÜTZER:

  • Data Protection Commission, Irland
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter
  • Information Commissioner’s Office, Vereinigtes Königreich
  • Datatilsynet (Datenschutzbehörde), Norwegen
  • Office of the Privacy Commissioner of Canada, Kanada
  • Privacy Commissioner for Personal Data, Hong Kong

In Anbetracht dessen, dass

a)   Bestimmungen  zum  Schutz  von  Einzelpersonen,  sei  es  als  Bürger oder  Verbraucher,  in Verbraucher- und Datenschutzgesetzen verankert sind;

b) es der strategische Schwerpunkt der Konferenz ist, stärkere Beziehungen untereinander aufzubauen und mit Partnern zusammenzuarbeiten, um unser Ziel zu erreichen, Behörden besser dabei zu unterstützen, den Schutz personenbezogener Daten in ihren Aufgabenbereich zu integrieren;

c)   sich  die  Konferenz  dafür  einsetzt,  die  Herausforderungen  beim Datenschutz  im  digitalen Zeitalter zu bewältigen;

d)   Einzelpersonen zunehmend ihren Mangel an Kontrolle und Informationen darüber beklagen, wie ihre Informationen online verarbeitet und geschützt werden;

e)  Datenschutzbehörden mit den geeigneten Stellen zusammenarbeiten sollten, um das Ziel zu erreichen, die Rechte des Einzelnen in Bezug auf seine personenbezogenen Daten zu schützen;

f)  personenbezogene Informationen für Geschäftsmodelle in der digitalen Wirtschaft immer wichtiger werden;

g)   der Europäische Datenschutzausschuss in seiner Stellungnahme vom 27. August 2018 seine Sorge darüber ausdrückte, dass „die zunehmende Konzentration der digitalen Märkte eine Gefahr für das Datenschutzniveau und die Freiheit der Nutzer digitaler Dienste darstellen kann“;

h)   der Datenschutz zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Verbraucher in der digitalen Wirtschaft wird und

i)    dementsprechend mehr Überschneidungen zwischen Verbraucher- und Datenschutz entstehen.

 

Eingedenk dessen, dass

a)  auf der 39. Konferenz beschlossen wurde, den Bedarf für eine Zusammenarbeit zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden auf nationaler und internationaler Ebene zu ermitteln und Verbesserungsmöglichkeiten zu beleuchten, um den Schutz von Bürgern und Verbrauchern in der digitalen Wirtschaft zu verbessern;

b)  auf der 39. Konferenz die Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ eingerichtet wurde und den Auftrag erhielt, auf der 40. Konferenz über den aktuellen rechtlichen und praktischen Stand der Zusammenarbeit zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden zu berichten und eine Entschließung mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen oder weitere Tätigkeiten vorzulegen.
Nach Durchsicht des Berichts der Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“

beschließt die 40. Konferenz,

  1. sich weiter um eine wirksame Zusammenarbeit unter und zwischen Daten- und Verbraucherschutzbehörden in konkreten Fällen oder Kategorien von Fällen zu bemühen, um die Ergebnisse für die Rechte des Einzelnen zu verbessern;
  2. das Zusammenwirken von Datenschutz, Regulierung und Wettbewerb sowie ihre Auswirkungen auf Verbraucher zu untersuchen;
  3. die Überschneidungen bei materiell-rechtlichen Regelungen, die  die Rechte digitaler Verbraucher betreffen, weiter zu untersuchen;
  4. das auf  der  39.  Konferenz  erteilte  Mandat  der  Arbeitsgruppe  „Digitaler  Bürger  und Verbraucher“ zu erneuern und zu bestätigen. Damit soll insbesondere Folgendes erreicht werden:
    1. Die Arbeitsgruppe „Digitaler Bürger und Verbraucher“ soll stärker in internationalen Foren vertreten sein, die sich mit Überschneidungen zwischen Verbraucher- und Datenschutz befassen, z. B. das internationale Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden (ICPEN), das internationale Netzwerk von Datenschutzaufsichtsbehörden (GPEN), das digitale Clearinghaus (DCH) und das Netzwerk für Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC).
    2. Damit sollen Kontakte mit Behörden für Verbraucher- und Datenschutz und anderen betroffenen Behörden wie Wettbewerbs- und Kartellbehörden aufgebaut werden, um relevante Fälle und Rechtsprechung zu verfolgen und zu erfassen, die sich auf die Privatsphäre   digitaler   Verbraucher   auswirken,   z. B. um besser zu verstehen, wie interdisziplinäre Ansätze für den gesetzlichen Schutz personenbezogener Daten gestaltet werden können.
    3. Die Arbeitsgruppe soll auf der 41. Konferenz zu den oben genannten Punkten berichten und ggf. eine Entschließung mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen und/oder weitere Tätigkeiten vorlegen.