Protokoll der 1. Zwischenkonferenz am 24. Januar 2024
TOP 01 Begrüßung und Organisatorisches
Die Vorsitzende eröffnet die 1. Zwischenkonferenz 2024 der unabhängigen Datenschutz-aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die als Videokonferenz durchgeführt wird, begrüßt die Teilnehmenden und dankt Schleswig-Holstein für den letztjährigen Vorsitz.
Die Vorsitzende stellt den geplanten Ablauf der Konferenz vor.
Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK anwesend sind.
TOP 02 Tagesordnung und Protokoll
Die Vorsitzende erläutert die Tagesordnung. Die Teilnehmenden beschließen, den verspätet angemeldeten TOP 19 mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Es wird außerdem beschlossen, die Tagesordnungspunkte TOP 08 und TOP 16 vorzuziehen und direkt im Anschluss an TOP 3 zu behandeln. Der Bericht aus dem EDSA wird als TOP 19 nach TOP 16 eingeschoben. Hessen informiert darüber, dass TOP 15 entfallen kann.
Die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wie folgt angepasst: TOP 03 - TOP 08 - TOP 16 - TOP 19. Die Tagesordnung wird in dieser Form einstimmig angenommen.
Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass zu dem Protokoll zur 107. Datenschutzkonferenz ein Umlaufverfahren eingeleitet wurde. Da es keine weiteren Bedenken gibt, wird das Protokoll jedoch nicht im Umlaufverfahren sondern in der aktuellen Sitzung einstimmig beschlossen.
Nach einem ausführlichen Austausch zu der Protokollergänzung aus Bayern (LfD) beschließt die DSK Folgendes:
Bayern (LfD) und Nordrhein-Westfalen formulieren einen Vorschlag für einen detaillierten Auftrag an den AK Internationaler Datenverkehr. Dieser soll bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der DSK vorgelegt werden.
TOP 03 Bericht des Vorsitzes
Die Vorsitzende berichtet zum Thema eines möglichen Wechsels des DSK-Vorsitzes. Im Anschluss an den Austausch beschließt die DSK einstimmig:
Für den Fall des Eintritts der folgenden Bedingung: Die derzeitige Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, die Bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Imke Sommer, wird in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 24./ 25.01.2024 zur Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen gewählt. wird Folgendes beschlossen:
- Der DSK-Vorsitz geht vom 26.01.2024 bis zum 15.05.2024 an Schleswig-Holstein über.
- Zum 16.05.2024 übergibt Schleswig-Holstein den DSK-Vorsitz an Hessen.
- Anders als die inhaltliche Ausrichtung verbleibt die organisatorische Ausrichtung der 107. Hauptkonferenz in Bremerhaven am 14./15.05.2024 wie geplant bei der Bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
TOP 04 EuGH-Entscheidungen zur Schufa
Bayern (LDA) führt als Vorsitzland des AK Auskunfteien und Adresshandel in das Thema ein und berichtet, dass Vertreter:innen der Auskunfteien aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 07.12.2023 (Az. C-26/22 und C-64/22) angekündigt haben, eine Weiternutzung der Information der Restschuldbefreiung über die gesetzliche Speicherdauer hinaus nicht mehr vorzunehmen.
Mit Urteil vom selben Tag hat der EuGH sich mit dem SCHUFA-Score befasst. (Az. C-634/21). Hierzu informiert Bayern (LDA) darüber, dass aktuell Gespräche mit den Auskunfteien gesucht werden, um festzustellen, wie die Vorgaben des EuGH, hinsichtlich der Vorverlagerung der Anforderungen aus Artikel 22 DSGVO, umgesetzt werden. Da diese Problematik auch außerhalb von Auskunfteien auftreten kann, wird eine Befassung mit dem Thema auch in den weiteren Arbeitskreisen angeregt.
Der BfDI weist in diesem Zusammenhang auf eine seitens des BMUV geplante Gesetzesänderung zu § 31 BDSG hin. Danach soll unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Scoring ermöglicht werden.
Die DSK nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 05 Öffentliche Stellen und MS-Produkte
Die Mitglieder der DSK informieren sich gegenseitig über den jeweiligen Stand in ihrem Zuständigkeitsbereich.
TOP 06 Neufassung der Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen“
Sachsen-Anhalt führt in das Thema ein und berichtet aus dem UAK, der die Orientierungshilfe entworfen hat. Anlass der Neufassung war ein problematisches Verständnis der Verantwortlichen zu Punkt C.1. der Orientierungshilfe. Diese erklärten, die Orientierungshilfe so zu verstehen, dass künftige Vermieter:innen nach Mietrückständen aus dem noch bestehenden Mietverhältnis fragen können, unabhängig von deren Höhe. Der AK Wirtschaft vertritt jedoch die Ansicht, dass nur solche Mietrückstände erfragt werden dürfen, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Bei näherer Durchsicht der Orientierungshilfe ergab sich sodann weiterer Aktualisierungsbedarf. Unter anderem wurde die Erstellung eines Fragebogens angeregt und in die Orientierungshilfe mit aufgenommen. Der Entwurf wurde am 22.9.23 im AK Wirtschaft beschlossen.
Schleswig-Holstein bittet um Anpassung einer Formulierung.
Nach einem ausführlichen Austausch beschließt die DSK Folgendes:
Die DSK beschließt die Neufassung der Orientierungshilfe zur „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen“ inklusive der Anlage (Muster für eine Mieterselbstauskunft, insgesamt Anlage 2) und veröffentlicht sie.
Die Vorsitzende regt eine Diskussion zum weiteren Vorgehen an, insbesondere ob ein Konsultationsverfahren erfolgen soll. Nach ausführlicher Diskussion trifft die DSK folgende Festlegung:
- Neben der Veröffentlichung soll noch eine weitere flankierende Maßnahme erfolgen.
- Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens wird im nächsten Jour Fixe vereinbart.
TOP 07 Umgang mit Erörterungen auf Arbeitskreisebene
Nordrhein-Westfalen führt in das Thema ein. Rheinland-Pfalz ergänzt diesbezüglich, dass es grundsätzlich nicht für problematisch erachtet wird, dass mit unterschiedlichen Positionen in einen Diskussionsprozess eingestiegen wird.
Thüringen verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es Aufgabe der Arbeitskreise sei, die Entscheidungen der DSK vorzubereiten.
Hessen gibt zu bedenken, dass es bei Rechtsfragen immer Differenzen gibt. Die Arbeitskreise haben keine Berechtigung Dokumente mit Abstimmungsergebnissen zu veröffentlichen. Anders ist dies, wenn Alternativen mit jeweiligen Folgen als Entscheidungsvorlage für die DSK vorbereitet werden.
Die Vorsitzende stellt fest, dass es erforderlich ist unterschiedliche Auffassung derart aufzuarbeiten, dass das jeweilige Gremium in der Lage ist, informierte Entscheidungen zu treffen.
Die DSK hat das Thema beraten und hält weitergehende Maßnahmen aktuell nicht für erforderlich.
TOP 08 Handlungsleitfaden KI
Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein und berichtet, dass der Entwurf eines Handlungsleitfadens der Taskforce KI nunmehr vorliegt. Der Entwurf richtet sich primär an Verantwortliche, nicht an die Endnutzer:innen. Es besteht die Überlegung, einen weiteren Handlungsleitfaden für Entwickler:innen/Hersteller:innen zu erstellen.
Die Vorsitzende dankt der Taskforce KI für die Erstellung und es schließt sich eine Diskussion zum weiteren Vorgehen an.
Der BfDI dankt der Taskforce KI ebenfalls und weist darauf hin, dass einzelne Fragestellungen noch ausführlicher behandelt werden sollten. Berlin schließt sich diesen Ausführungen an und würde Konkretisierungen im Hinblick auf technische und organisatorische Maßnahmen begrüßen, die sich am Standard-Datenschutzmodell orientieren.
Rheinland-Pfalz dankt für die Hinwiese und bittet um Weitergabe der inhaltlichen Anmerkungen an die Taskforce KI.
Nach eingehender Aussprache beschließt die DSK:
- Die DSK nimmt den Handlungsleitfaden zur Kenntnis. Die Taskforce KI wird gebeten bis März 2024 im Umlaufverfahren Anpassungen vorzunehmen. Es sollen außerdem weitere Fragestellungen entwickelt werden, die dann im März durch die DSK beschlossen werden können.
- Der AK Technik wird mit der Entwicklung eines weiteren Papiers für die Hersteller:innen beauftragt. Dieses soll sich insbesondere mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sich am Standard-Datenschutzmodell orientieren, befassen. Ebenso wird der AK Technik beauftragt, weitere in diesem Zusammenhang wichtige Fragestellungen zu entwickeln.
TOP 09 Gemeinsame Kontrollen nach Art. 36 II SIS II
Schleswig-Holstein berichtet zu den Ergebnissen der durchgeführten koordinierten Kontrollen zu Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) nach Artikel 36 Abs. 2 des SIS II-Beschlusses.
Die DSK nimmt den mündlichen Bericht des AK Sicherheit über die gemeinsame Kontrolle von Ausschreibungen nach Art. 36 Abs. 2 des SIS II-Beschlusses zur Kenntnis.
TOP 10 Standardisierung der Abschlussverfügung für Beschwerdeverfahren
Hessen führt in das Thema ein und erläutert, dass sich aus den aktuellen EuGH-Entscheidungen (Az. C-26/22 und C-64/22) u.a. Anforderungen an Abschlussverfügungen ergeben. Es wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe angeregt.
Nach Erörterung der Thematik beschließt die DSK:
Es wird eine ad hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, die klärt, wie die Entscheidungsgründe des EuGH (in C-26/22 und C-64/22, Rn. 47 bis 70) künftig für Abschlussverfügungen in Beschwerdeverfahren umgesetzt werden sollen. Die ad hoc-Arbeitsgruppe wird hierfür eine Handreichung erarbeiten.
An der Arbeitsgruppe beteiligen sich Thüringen, NRW, Bayern (LDA), Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, der BfDI und gegebenenfalls Saarland. Die gemeinsame Leitung übernehmen Hessen und der BfDI.
TOP 11 Abschlussbericht TF Schrems II
Hamburg berichtet, dass die Taskforce die Arbeit einstellt. Der AK Internationaler Datenverkehr beschäftigt sich weiter mit dieser Thematik.
Die Vorsitzende bedankt sich bei der Taskforce für die gute Arbeit.
Die DSK nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis.
TOP 12 Adresshandel
Hamburg führt in das Thema ein und stellt die Beschlussvorlage zu den Verhaltensregeln aus Österreich zum Adresshandel vor.
Nordrhein-Westfalen und Bayern (LDA) teilen hierzu mit, dass im AK Werbung und Adresshandel aktuell eine Abstimmung zu der Thematik erfolgt. Das Abstimmungsverfahren läuft noch bis zum 26.01.2024. Aktuell werden Punkte gesammelt, die an den österreichischen Verhaltensregelungen kritikwürdig sind. Es wird weiterhin über den aktuellen Stand berichtet. Es handelt sich momentan um den Auftakt eines europäischen Verfahrens.
Nach ausführlicher Aussprache einigt sich die DSK auf folgenden Standpunkt:
Der Bericht zum Auftakt der Beratungen über den CoC (Text wie Protokoll 106. DSK) wird eingehend erörtert. Die DSK hält es für erforderlich, die mehrheitlich gefassten Positionen der DSK zu grundlegenden Fragen des Adresshandels und ihre bereits in der OH Werbung 2022 zusammengefassten Positionen frühzeitig in die Verhandlungen einzubringen und Abweichungen in dem bisher vorliegenden CoC-Vorschlag aufzuzeigen. HH verweist in diesem Zusammenhang auf den Abschnitt C III der GO.
TOP 13 Einrichtung einer Dialoggruppe in der DSK Berichterstattung: SH
Schleswig-Holstein berichtet, dass es im Jahr 2023 Gespräche mit ausgewählten Stakeholdern gab und in diesem Zusammenhang jährliche Gespräche für sinnvoll erachtet werden. Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Dialoggruppe erklären der BfDI, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Nach ausführlicher Aussprache beschließt die DSK:
- Es wird eine Dialoggruppe eingerichtet. Aufgabe der Dialoggruppe ist die Organisation von Dialogtreffen mit einer Delegation der DSK, bestehend aus jeweils den DSK-Mitgliedern, die daran mitwirken wollen. Die Dialoggruppe arbeitet in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorsitz und berichtet der DSK.
- Den Vorsitz der Dialoggruppe führt Schleswig-Holstein.
- Abweichend von Abschnitt B. I. der Geschäftsordnung der DSK wird über die Verlängerung oder Neubesetzung des Vorsitzes bereits im Jahr 2026 entschieden.
TOP 14 Verteiler spezifische Aufsichtsbehörden
Schleswig-Holstein führt in das Thema ein. Der Austausch mit den spezifischen Aufsichtsbehörden wird vom BfDI gesteuert. Die DSK berät über den Teilnehmerkreis dieses Austausches und stellt fest, dass nur die nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörden in die Arbeitskreise eingeladen werden sollen.
Die Vorsitzende wird ein Schreiben an den Presserat richten, der nicht zu diesem Teilnehmerkreis zählt.
TOP 15 Bericht aus dem AK Organisation und Struktur
TOP 15 ist entfallen.
TOP 16 „Digitalzwang“ Berichterstattung: Bund
Der BfDI führt in das Thema ein und schildert, dass es immer problematischer werde ohne bestimmte digitale Wege Dienstleistungen zu nutzen. Die Nichtnutzung könne zum Ausschluss von Kund:innen führen. Es wird die Einrichtung einer Taskforce zu dieser Thematik angeregt. Der BfDI gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der Begriff „Digitalzwang“ überdacht werden sollte, da ein neutralerer Begriff wünschenswert wäre.
Nordrhein-Westfalen befürwortet die Initiative und kündigt an, sich zu beteiligen.
Hessen dankt für den Vorschlag und verweist darauf, dass, wie bereits berichtet, eine entsprechende Thematik bei der Deutschen Bahn besteht.
Berlin regt eine Ausarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen durch den AK Grundsatz an.
Nach ausführlicher Diskussion und anschließender Abstimmung trifft die DSK folgende Festlegung:
- Der AK Grundsatz wird beauftragt, sich mit datenschutzrechtlichen Fragen des Angebotes insbesondere von daseinsvorsorgerelevanten Dienstleistungen in ausschließlich digitaler Form zu befassen und der Konferenz hierzu bis zur 108. DSK eine entsprechende Entscheidungsvorlage vorzulegen.
- Die DSK richtet eine Taskforce „Digitalzwang“ ein, die die praktische Umsetzung der vorgenannten Leitlinien – etwa im Wege einer koordinierten Prüfung – konzipiert und steuert.
TOP 17 Identitätsmanagement im Bildungsverlaufsregister
Thüringen führt in das Thema ein und erläutert, dass das Bildungsverlaufsregister mit einem erheblichen Grundrechtseingriff verbunden ist. Die KMK müsse darlegen, dass damit ein legitimes Ziel verfolgt wird, welches erforderlich und angemessen ist, das Statistikgeheimnis gewährleistet und dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die DSK beschließt nach Besprechung des Themas:
Die DSK nimmt den in der Sondersitzung des AK Statistik am 19.12.2023 abgestimmten und vom AK Schulen und Bildungseinrichtungen gebilligten Fragenkatalog zum Ländervorschlag der Kommission für Statistik für ein Identitätsmanagement im Bildungsverlaufsregister zur Kenntnis und bittet den Vorsitzenden des AK Schulen und Bildungseinrichtungen, ihn in der vorliegenden Form an die Kommission für Statistik der KMK mit Bitte um Beantwortung und Stellungnahme zu übersenden.
TOP 18 Verhaltensregeln der Versicherungswirtschaft
Aus Zeitgründen soll die Bearbeitung des TOPs im Nachgang per Umlaufverfahren erfolgen.
TOP 19 Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss
Der BfDI erläutert die aktuellen Themen, die im EDSA behandelt wurden. Der EDSA hat seit der letzten Zwischenkonferenz zweimal getagt.
- Plenartagung:
- Umsetzung der urgent binding decision bezüglich Meta (binding decision- Meta) – Entscheidung ist mit Schwärzungen von Seiten der Datenschutzbehörden veröffentlich worden.
- Umgang mit „Pay or OK“-Modellen. Diese sind mittlerweile weit verbreitet, sodass fraglich ist, ob die aktuelle Situation noch zur Orientierungshilfe passt.
- Art. 64-Verfahren, eingereicht durch NL (und HH, unterstützt durch Norwegen). Draftingteam-Meldungen erfolgen im Februar. Hamburg ergänzt hierzu, dass Frankreich als critical reader beigetreten ist.
- Fristen für die Bearbeitung durch die federführenden Behörden erforderlich
- Plenartagung:
- Der Umfang des Mandats der ChatGPT-Taskforce wurde festgelegt. Diese wurde beauftragt, den Bericht und die Ergebnisse bis Ende des 1. Quartals 2024 vorzulegen
- Auf die Bitte aus Deutschland hin hat die Kommission zum Stand der VerfahrensVO berichtet.
- Website-Tool des EDSA kann nun verwendet werden.
- Bayern (BayLfD) ergänzt, dass ein Update zur Angemessenheitsentscheidung erfolgt sei. Danach würden derzeit elf Adäquanz-Entscheidungen geprüft.
TOP 20 Sonstiges
Der TOP wird aus Zeitgründen nicht aufgerufen.
Die Vorsitzende bedankt sich bei den Teilnehmenden der Konferenz und verabschiedet sich bis zur nächsten Sitzung.
TOP 01 Begrüßung und Organisatorisches
Die Vorsitzende eröffnet die 1. Zwischenkonferenz 2024 der unabhängigen Datenschutz-aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die als Videokonferenz durchgeführt wird, begrüßt die Teilnehmenden und dankt Schleswig-Holstein für den letztjährigen Vorsitz.
Die Vorsitzende stellt den geplanten Ablauf der Konferenz vor.
Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK anwesend sind.
TOP 02 Tagesordnung und Protokoll
Die Vorsitzende erläutert die Tagesordnung. Die Teilnehmenden beschließen, den verspätet angemeldeten TOP 19 mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Es wird außerdem beschlossen, die Tagesordnungspunkte TOP 08 und TOP 16 vorzuziehen und direkt im Anschluss an TOP 3 zu behandeln. Der Bericht aus dem EDSA wird als TOP 19 nach TOP 16 eingeschoben. Hessen informiert darüber, dass TOP 15 entfallen kann.
Die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte wie folgt angepasst: TOP 03 - TOP 08 - TOP 16 - TOP 19. Die Tagesordnung wird in dieser Form einstimmig angenommen.
Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass zu dem Protokoll zur 107. Datenschutzkonferenz ein Umlaufverfahren eingeleitet wurde. Da es keine weiteren Bedenken gibt, wird das Protokoll jedoch nicht im Umlaufverfahren sondern in der aktuellen Sitzung einstimmig beschlossen.
Nach einem ausführlichen Austausch zu der Protokollergänzung aus Bayern (LfD) beschließt die DSK Folgendes:
Bayern (LfD) und Nordrhein-Westfalen formulieren einen Vorschlag für einen detaillierten Auftrag an den AK Internationaler Datenverkehr. Dieser soll bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der DSK vorgelegt werden.
TOP 03 Bericht des Vorsitzes
Die Vorsitzende berichtet zum Thema eines möglichen Wechsels des DSK-Vorsitzes. Im Anschluss an den Austausch beschließt die DSK einstimmig:
Für den Fall des Eintritts der folgenden Bedingung: Die derzeitige Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, die Bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Imke Sommer, wird in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 24./ 25.01.2024 zur Präsidentin des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen gewählt. wird Folgendes beschlossen:
- Der DSK-Vorsitz geht vom 26.01.2024 bis zum 15.05.2024 an Schleswig-Holstein über.
- Zum 16.05.2024 übergibt Schleswig-Holstein den DSK-Vorsitz an Hessen.
- Anders als die inhaltliche Ausrichtung verbleibt die organisatorische Ausrichtung der 107. Hauptkonferenz in Bremerhaven am 14./15.05.2024 wie geplant bei der Bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
TOP 04 EuGH-Entscheidungen zur Schufa
Bayern (LDA) führt als Vorsitzland des AK Auskunfteien und Adresshandel in das Thema ein und berichtet, dass Vertreter:innen der Auskunfteien aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 07.12.2023 (Az. C-26/22 und C-64/22) angekündigt haben, eine Weiternutzung der Information der Restschuldbefreiung über die gesetzliche Speicherdauer hinaus nicht mehr vorzunehmen.
Mit Urteil vom selben Tag hat der EuGH sich mit dem SCHUFA-Score befasst. (Az. C-634/21). Hierzu informiert Bayern (LDA) darüber, dass aktuell Gespräche mit den Auskunfteien gesucht werden, um festzustellen, wie die Vorgaben des EuGH, hinsichtlich der Vorverlagerung der Anforderungen aus Artikel 22 DSGVO, umgesetzt werden. Da diese Problematik auch außerhalb von Auskunfteien auftreten kann, wird eine Befassung mit dem Thema auch in den weiteren Arbeitskreisen angeregt.
Der BfDI weist in diesem Zusammenhang auf eine seitens des BMUV geplante Gesetzesänderung zu § 31 BDSG hin. Danach soll unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Scoring ermöglicht werden.
Die DSK nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
TOP 05 Öffentliche Stellen und MS-Produkte
Die Mitglieder der DSK informieren sich gegenseitig über den jeweiligen Stand in ihrem Zuständigkeitsbereich.
TOP 06 Neufassung der Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen“
Sachsen-Anhalt führt in das Thema ein und berichtet aus dem UAK, der die Orientierungshilfe entworfen hat. Anlass der Neufassung war ein problematisches Verständnis der Verantwortlichen zu Punkt C.1. der Orientierungshilfe. Diese erklärten, die Orientierungshilfe so zu verstehen, dass künftige Vermieter:innen nach Mietrückständen aus dem noch bestehenden Mietverhältnis fragen können, unabhängig von deren Höhe. Der AK Wirtschaft vertritt jedoch die Ansicht, dass nur solche Mietrückstände erfragt werden dürfen, die eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Bei näherer Durchsicht der Orientierungshilfe ergab sich sodann weiterer Aktualisierungsbedarf. Unter anderem wurde die Erstellung eines Fragebogens angeregt und in die Orientierungshilfe mit aufgenommen. Der Entwurf wurde am 22.9.23 im AK Wirtschaft beschlossen.
Schleswig-Holstein bittet um Anpassung einer Formulierung.
Nach einem ausführlichen Austausch beschließt die DSK Folgendes:
Die DSK beschließt die Neufassung der Orientierungshilfe zur „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressentinnen“ inklusive der Anlage (Muster für eine Mieterselbstauskunft, insgesamt Anlage 2) und veröffentlicht sie.
Die Vorsitzende regt eine Diskussion zum weiteren Vorgehen an, insbesondere ob ein Konsultationsverfahren erfolgen soll. Nach ausführlicher Diskussion trifft die DSK folgende Festlegung:
- Neben der Veröffentlichung soll noch eine weitere flankierende Maßnahme erfolgen.
- Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens wird im nächsten Jour Fixe vereinbart.
TOP 07 Umgang mit Erörterungen auf Arbeitskreisebene
Nordrhein-Westfalen führt in das Thema ein. Rheinland-Pfalz ergänzt diesbezüglich, dass es grundsätzlich nicht für problematisch erachtet wird, dass mit unterschiedlichen Positionen in einen Diskussionsprozess eingestiegen wird.
Thüringen verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es Aufgabe der Arbeitskreise sei, die Entscheidungen der DSK vorzubereiten.
Hessen gibt zu bedenken, dass es bei Rechtsfragen immer Differenzen gibt. Die Arbeitskreise haben keine Berechtigung Dokumente mit Abstimmungsergebnissen zu veröffentlichen. Anders ist dies, wenn Alternativen mit jeweiligen Folgen als Entscheidungsvorlage für die DSK vorbereitet werden.
Die Vorsitzende stellt fest, dass es erforderlich ist unterschiedliche Auffassung derart aufzuarbeiten, dass das jeweilige Gremium in der Lage ist, informierte Entscheidungen zu treffen.
Die DSK hat das Thema beraten und hält weitergehende Maßnahmen aktuell nicht für erforderlich.
TOP 08 Handlungsleitfaden KI
Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein und berichtet, dass der Entwurf eines Handlungsleitfadens der Taskforce KI nunmehr vorliegt. Der Entwurf richtet sich primär an Verantwortliche, nicht an die Endnutzer:innen. Es besteht die Überlegung, einen weiteren Handlungsleitfaden für Entwickler:innen/Hersteller:innen zu erstellen.
Die Vorsitzende dankt der Taskforce KI für die Erstellung und es schließt sich eine Diskussion zum weiteren Vorgehen an.
Der BfDI dankt der Taskforce KI ebenfalls und weist darauf hin, dass einzelne Fragestellungen noch ausführlicher behandelt werden sollten. Berlin schließt sich diesen Ausführungen an und würde Konkretisierungen im Hinblick auf technische und organisatorische Maßnahmen begrüßen, die sich am Standard-Datenschutzmodell orientieren.
Rheinland-Pfalz dankt für die Hinwiese und bittet um Weitergabe der inhaltlichen Anmerkungen an die Taskforce KI.
Nach eingehender Aussprache beschließt die DSK:
- Die DSK nimmt den Handlungsleitfaden zur Kenntnis. Die Taskforce KI wird gebeten bis März 2024 im Umlaufverfahren Anpassungen vorzunehmen. Es sollen außerdem weitere Fragestellungen entwickelt werden, die dann im März durch die DSK beschlossen werden können.
- Der AK Technik wird mit der Entwicklung eines weiteren Papiers für die Hersteller:innen beauftragt. Dieses soll sich insbesondere mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die sich am Standard-Datenschutzmodell orientieren, befassen. Ebenso wird der AK Technik beauftragt, weitere in diesem Zusammenhang wichtige Fragestellungen zu entwickeln.
TOP 09 Gemeinsame Kontrollen nach Art. 36 II SIS II
Schleswig-Holstein berichtet zu den Ergebnissen der durchgeführten koordinierten Kontrollen zu Ausschreibungen im Schengener Informationssystem (SIS) nach Artikel 36 Abs. 2 des SIS II-Beschlusses.
Die DSK nimmt den mündlichen Bericht des AK Sicherheit über die gemeinsame Kontrolle von Ausschreibungen nach Art. 36 Abs. 2 des SIS II-Beschlusses zur Kenntnis.
TOP 10 Standardisierung der Abschlussverfügung für Beschwerdeverfahren
Hessen führt in das Thema ein und erläutert, dass sich aus den aktuellen EuGH-Entscheidungen (Az. C-26/22 und C-64/22) u.a. Anforderungen an Abschlussverfügungen ergeben. Es wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe angeregt.
Nach Erörterung der Thematik beschließt die DSK:
Es wird eine ad hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, die klärt, wie die Entscheidungsgründe des EuGH (in C-26/22 und C-64/22, Rn. 47 bis 70) künftig für Abschlussverfügungen in Beschwerdeverfahren umgesetzt werden sollen. Die ad hoc-Arbeitsgruppe wird hierfür eine Handreichung erarbeiten.
An der Arbeitsgruppe beteiligen sich Thüringen, NRW, Bayern (LDA), Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, der BfDI und gegebenenfalls Saarland. Die gemeinsame Leitung übernehmen Hessen und der BfDI.
TOP 11 Abschlussbericht TF Schrems II
Hamburg berichtet, dass die Taskforce die Arbeit einstellt. Der AK Internationaler Datenverkehr beschäftigt sich weiter mit dieser Thematik.
Die Vorsitzende bedankt sich bei der Taskforce für die gute Arbeit.
Die DSK nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis.
TOP 12 Adresshandel
Hamburg führt in das Thema ein und stellt die Beschlussvorlage zu den Verhaltensregeln aus Österreich zum Adresshandel vor.
Nordrhein-Westfalen und Bayern (LDA) teilen hierzu mit, dass im AK Werbung und Adresshandel aktuell eine Abstimmung zu der Thematik erfolgt. Das Abstimmungsverfahren läuft noch bis zum 26.01.2024. Aktuell werden Punkte gesammelt, die an den österreichischen Verhaltensregelungen kritikwürdig sind. Es wird weiterhin über den aktuellen Stand berichtet. Es handelt sich momentan um den Auftakt eines europäischen Verfahrens.
Nach ausführlicher Aussprache einigt sich die DSK auf folgenden Standpunkt:
Der Bericht zum Auftakt der Beratungen über den CoC (Text wie Protokoll 106. DSK) wird eingehend erörtert. Die DSK hält es für erforderlich, die mehrheitlich gefassten Positionen der DSK zu grundlegenden Fragen des Adresshandels und ihre bereits in der OH Werbung 2022 zusammengefassten Positionen frühzeitig in die Verhandlungen einzubringen und Abweichungen in dem bisher vorliegenden CoC-Vorschlag aufzuzeigen. HH verweist in diesem Zusammenhang auf den Abschnitt C III der GO.
TOP 13 Einrichtung einer Dialoggruppe in der DSK Berichterstattung: SH
Schleswig-Holstein berichtet, dass es im Jahr 2023 Gespräche mit ausgewählten Stakeholdern gab und in diesem Zusammenhang jährliche Gespräche für sinnvoll erachtet werden. Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der Dialoggruppe erklären der BfDI, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Nach ausführlicher Aussprache beschließt die DSK:
- Es wird eine Dialoggruppe eingerichtet. Aufgabe der Dialoggruppe ist die Organisation von Dialogtreffen mit einer Delegation der DSK, bestehend aus jeweils den DSK-Mitgliedern, die daran mitwirken wollen. Die Dialoggruppe arbeitet in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorsitz und berichtet der DSK.
- Den Vorsitz der Dialoggruppe führt Schleswig-Holstein.
- Abweichend von Abschnitt B. I. der Geschäftsordnung der DSK wird über die Verlängerung oder Neubesetzung des Vorsitzes bereits im Jahr 2026 entschieden.
TOP 14 Verteiler spezifische Aufsichtsbehörden
Schleswig-Holstein führt in das Thema ein. Der Austausch mit den spezifischen Aufsichtsbehörden wird vom BfDI gesteuert. Die DSK berät über den Teilnehmerkreis dieses Austausches und stellt fest, dass nur die nach der DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörden in die Arbeitskreise eingeladen werden sollen.
Die Vorsitzende wird ein Schreiben an den Presserat richten, der nicht zu diesem Teilnehmerkreis zählt.
TOP 15 Bericht aus dem AK Organisation und Struktur
TOP 15 ist entfallen.
TOP 16 „Digitalzwang“ Berichterstattung: Bund
Der BfDI führt in das Thema ein und schildert, dass es immer problematischer werde ohne bestimmte digitale Wege Dienstleistungen zu nutzen. Die Nichtnutzung könne zum Ausschluss von Kund:innen führen. Es wird die Einrichtung einer Taskforce zu dieser Thematik angeregt. Der BfDI gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass der Begriff „Digitalzwang“ überdacht werden sollte, da ein neutralerer Begriff wünschenswert wäre.
Nordrhein-Westfalen befürwortet die Initiative und kündigt an, sich zu beteiligen.
Hessen dankt für den Vorschlag und verweist darauf, dass, wie bereits berichtet, eine entsprechende Thematik bei der Deutschen Bahn besteht.
Berlin regt eine Ausarbeitung der datenschutzrechtlichen Fragestellungen durch den AK Grundsatz an.
Nach ausführlicher Diskussion und anschließender Abstimmung trifft die DSK folgende Festlegung:
- Der AK Grundsatz wird beauftragt, sich mit datenschutzrechtlichen Fragen des Angebotes insbesondere von daseinsvorsorgerelevanten Dienstleistungen in ausschließlich digitaler Form zu befassen und der Konferenz hierzu bis zur 108. DSK eine entsprechende Entscheidungsvorlage vorzulegen.
- Die DSK richtet eine Taskforce „Digitalzwang“ ein, die die praktische Umsetzung der vorgenannten Leitlinien – etwa im Wege einer koordinierten Prüfung – konzipiert und steuert.
TOP 17 Identitätsmanagement im Bildungsverlaufsregister
Thüringen führt in das Thema ein und erläutert, dass das Bildungsverlaufsregister mit einem erheblichen Grundrechtseingriff verbunden ist. Die KMK müsse darlegen, dass damit ein legitimes Ziel verfolgt wird, welches erforderlich und angemessen ist, das Statistikgeheimnis gewährleistet und dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Die DSK beschließt nach Besprechung des Themas:
Die DSK nimmt den in der Sondersitzung des AK Statistik am 19.12.2023 abgestimmten und vom AK Schulen und Bildungseinrichtungen gebilligten Fragenkatalog zum Ländervorschlag der Kommission für Statistik für ein Identitätsmanagement im Bildungsverlaufsregister zur Kenntnis und bittet den Vorsitzenden des AK Schulen und Bildungseinrichtungen, ihn in der vorliegenden Form an die Kommission für Statistik der KMK mit Bitte um Beantwortung und Stellungnahme zu übersenden.
TOP 18 Verhaltensregeln der Versicherungswirtschaft
Aus Zeitgründen soll die Bearbeitung des TOPs im Nachgang per Umlaufverfahren erfolgen.
TOP 19 Bericht aus dem Europäischen Datenschutzausschuss
Der BfDI erläutert die aktuellen Themen, die im EDSA behandelt wurden. Der EDSA hat seit der letzten Zwischenkonferenz zweimal getagt.
- Plenartagung:
- Umsetzung der urgent binding decision bezüglich Meta (binding decision- Meta) – Entscheidung ist mit Schwärzungen von Seiten der Datenschutzbehörden veröffentlich worden.
- Umgang mit „Pay or OK“-Modellen. Diese sind mittlerweile weit verbreitet, sodass fraglich ist, ob die aktuelle Situation noch zur Orientierungshilfe passt.
- Art. 64-Verfahren, eingereicht durch NL (und HH, unterstützt durch Norwegen). Draftingteam-Meldungen erfolgen im Februar. Hamburg ergänzt hierzu, dass Frankreich als critical reader beigetreten ist.
- Fristen für die Bearbeitung durch die federführenden Behörden erforderlich
- Plenartagung:
- Der Umfang des Mandats der ChatGPT-Taskforce wurde festgelegt. Diese wurde beauftragt, den Bericht und die Ergebnisse bis Ende des 1. Quartals 2024 vorzulegen
- Auf die Bitte aus Deutschland hin hat die Kommission zum Stand der VerfahrensVO berichtet.
- Website-Tool des EDSA kann nun verwendet werden.
- Bayern (BayLfD) ergänzt, dass ein Update zur Angemessenheitsentscheidung erfolgt sei. Danach würden derzeit elf Adäquanz-Entscheidungen geprüft.
TOP 20 Sonstiges
Der TOP wird aus Zeitgründen nicht aufgerufen.
Die Vorsitzende bedankt sich bei den Teilnehmenden der Konferenz und verabschiedet sich bis zur nächsten Sitzung.