Beschluss: Anwendung der DSGVO auf Datenverarbeitungen von Parlamenten
Stand: 22. September 2020
Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 „Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien“ bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.
Stand: 22. September 2020
Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 „Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien“ bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.