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Beschluss: Anwendung der DSGVO auf Datenverarbeitungen von Parlamenten

Stand: 22. September 2020

Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 „Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien“ bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.

Stand: 22. September 2020

Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 „Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien“ bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.