Beschluss vom 22. September 2020: Anwendung der DSGVO auf Datenverarbeitungen von Parlamenten
Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 „Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien“ bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.
Anlässlich des Urteils des EuGH vom 9. Juli 2020 (C-272/19) wird der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 5. September 2018 „Anwendung der DSGVO im Bereich von Parlamenten, Fraktionen, Abgeordneten und politischen Parteien“ bis zur Neuformulierung eines Beschlusses ausgesetzt.