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Beschluss: Mahnung durch Computeranruf

Beschluss der DSK vom 23.03.2018

Eine telefonische Mahnung durch Computeranruf ist wegen der hohen Gefahr, dass eine andere als die betroffene Person die Nachricht erhält und so personenbezogene Daten unbefugt offenbart werden, unzulässig.

Beschluss der DSK vom 23.03.2018

Eine telefonische Mahnung durch Computeranruf ist wegen der hohen Gefahr, dass eine andere als die betroffene Person die Nachricht erhält und so personenbezogene Daten unbefugt offenbart werden, unzulässig.