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Festlegung i. Z. m. dem Bericht der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“

Stand: 24. November 2022

  1. Die DSK nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“ und dessen Zusammenfassung zur Kenntnis.
  2. Die DSK stellt unter Bezugnahme auf die Zusammenfassung des Berichts fest, dass der Nachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutzrechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereitgestellten „Datenschutznachtrags vom 15.
    September 2022“ nicht geführt werden kann. Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.
  3. Für eine vertiefte Bewertung der Gesprächsergebnisse stellt die DSK die beigefügte Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse zur Verfügung.

Stand: 24. November 2022

  1. Die DSK nimmt den Bericht der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“ und dessen Zusammenfassung zur Kenntnis.
  2. Die DSK stellt unter Bezugnahme auf die Zusammenfassung des Berichts fest, dass der Nachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutzrechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereitgestellten „Datenschutznachtrags vom 15.
    September 2022“ nicht geführt werden kann. Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden.
  3. Für eine vertiefte Bewertung der Gesprächsergebnisse stellt die DSK die beigefügte Zusammenfassung der Arbeitsgruppenergebnisse zur Verfügung.