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Entschließung: Für den Schutz vertraulicher Kommunikation durch eine sichere Ende-zu-Ende- Verschlüsselung – Vorschläge des Rates der Europäischen Union stoppen

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) tritt Forderungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entgegen, Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten die Möglichkeit zu eröffnen, auf Inhalte verschlüsselter Kommunikation zuzugreifen. Als Reaktion auf jüngste Terroranschläge soll diesen Behörden und Diensten der Zugriff auf die verschlüsselte Kommunikation ermöglicht werden. Dies umfasst insbesondere auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Threema oder Signal. Nach dem Resolutionsentwurf „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ des Rates der Europäischen Union (Nr. 12143/1/20 vom 6. November 2020) sollen entsprechende Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Anbietern von Online-Diens- ten entwickelt werden.

Eine sichere und vertrauenswürdige Verschlüsselung ist essentielle Voraussetzung für eine widerstandsfähige Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung. Unternehmen müssen sich vor Wirtschaftsspionage schützen können. Eine Schwächung der Verschlüsselungsverfahren könnte jedoch europäische Unternehmen im globalen Markt benachteiligen. Bürgerinnen und Bürger müssen auf eine sichere und integre Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen vertrauen können und benötigen hierbei Schutz vor umfassender Überwachung und Datenmissbrauch. Auch die Ziele des Onlinezugangsgesetzes, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, würden konterkariert, wenn Nutzerinnen und Nutzer dieser Portale sich der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation nicht sicher sein könnten.

Verschlüsselung ist ebenso ein zentrales Mittel für die Datenübermittlung in Drittländer gemäß den Empfehlungen zu ergänzenden Maßnahmen für Übertragungsinstrumente zur Gewährleistung des EU-Schutzniveaus des Europäischen Datenschutzausschusses als Reaktion auf das "Schrems II"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Würden die Vorschläge des Rates der Europäischen Union umgesetzt, würde eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben und notwendiges Vertrauen zerstört, ohne dass das angestrebte Ziel, die Ermittlungsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden zu verbessern, nachhaltig und effektiv erreicht wird. Hintertüren in Verschlüsselungsverfahren stellen die Sicherheit und Wirksamkeit dieser gänzlich in Frage. Die Aushöhlung von Verschlüsselungslösungen würde zudem unweigerlich zu einem Ausweichen auf Umgehungstechniken führen, derer sich sowohl Kriminelle und Terroristen als auch technisch versierte Bürgerinnen und Bürger bedienen könnten.
Gleichzeitig würde der Einsatz wirksamer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für technisch weniger versierte Bürgerinnen und Bürger faktisch unmöglich gemacht.

Aus gutem Grund hat sich die Bundesregierung bereits im Jahr 1999 in den Leitlinien deutscher Kryptopolitik zum Einsatz kryptographischer Verfahren bekannt. In Europa wird die Vertraulichkeit der Kommunikation durch das individuelle Recht auf Achtung der Kommunikation in Art. 7 GRCh geschützt. Ergänzend greift für gespeicherte Kommunikationsinhalte das in Art. 8 GRCh garantierte Recht auf Schutz personenbezogener Daten. In Deutschland wird der Grundrechtsschutz beim Einsatz von Kommunikationsdiensten durch das Fernmeldegeheimnis in Art. 10 GG und ergänzend durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Folgerichtig befürwortete die Bundesregierung im Jahr 2015 erneut den Einsatz von Kryptographie in der Charta zur Stärkung der vertrauenswürdigen Kommunikation.

Die Datenschutzkonferenz sieht keine Veranlassung, dass der Rat der Europäischen Union von diesen grundrechtswahrenden Positionen abweicht, zumal weitere, massiv in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer eingreifende Befugnisse auch nicht erforderlich sind. Der effektive Kampf gegen Terror ist zwar ein legitimes Anliegen, aber den Sicherheitsbehörden stehen für die verfolgten Ziele bereits umfangreiche und sehr eingriffsintensive Instrumente zur Verfügung.

Die Datenschutzkonferenz hat sich wiederholt für den Einsatz sicherer und integrer Verschlüsselung eingesetzt und auf die Unverzichtbarkeit vertrauenswürdiger und in- tegrer Kommunikationsmöglichkeiten hingewiesen. Sie fordert erneut die Bundesregierung und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft auf, den Einsatz dem Stand der Technik entsprechender Verschlüsselungslösungen zu fördern und dem Bestreben, solche Lösungen zu schwächen, entschieden entgegenzutreten. Sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss die Regel werden, um gerade im Zeitalter der Digitalisierung eine sichere, vertrauenswürdige und integre Kommunikation in Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu gewährleisten.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) tritt Forderungen der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union entgegen, Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten die Möglichkeit zu eröffnen, auf Inhalte verschlüsselter Kommunikation zuzugreifen. Als Reaktion auf jüngste Terroranschläge soll diesen Behörden und Diensten der Zugriff auf die verschlüsselte Kommunikation ermöglicht werden. Dies umfasst insbesondere auch Messenger-Dienste wie WhatsApp, Threema oder Signal. Nach dem Resolutionsentwurf „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ des Rates der Europäischen Union (Nr. 12143/1/20 vom 6. November 2020) sollen entsprechende Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Anbietern von Online-Diens- ten entwickelt werden.

Eine sichere und vertrauenswürdige Verschlüsselung ist essentielle Voraussetzung für eine widerstandsfähige Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung. Unternehmen müssen sich vor Wirtschaftsspionage schützen können. Eine Schwächung der Verschlüsselungsverfahren könnte jedoch europäische Unternehmen im globalen Markt benachteiligen. Bürgerinnen und Bürger müssen auf eine sichere und integre Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen vertrauen können und benötigen hierbei Schutz vor umfassender Überwachung und Datenmissbrauch. Auch die Ziele des Onlinezugangsgesetzes, Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, würden konterkariert, wenn Nutzerinnen und Nutzer dieser Portale sich der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation nicht sicher sein könnten.

Verschlüsselung ist ebenso ein zentrales Mittel für die Datenübermittlung in Drittländer gemäß den Empfehlungen zu ergänzenden Maßnahmen für Übertragungsinstrumente zur Gewährleistung des EU-Schutzniveaus des Europäischen Datenschutzausschusses als Reaktion auf das "Schrems II"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Würden die Vorschläge des Rates der Europäischen Union umgesetzt, würde eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergraben und notwendiges Vertrauen zerstört, ohne dass das angestrebte Ziel, die Ermittlungsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden zu verbessern, nachhaltig und effektiv erreicht wird. Hintertüren in Verschlüsselungsverfahren stellen die Sicherheit und Wirksamkeit dieser gänzlich in Frage. Die Aushöhlung von Verschlüsselungslösungen würde zudem unweigerlich zu einem Ausweichen auf Umgehungstechniken führen, derer sich sowohl Kriminelle und Terroristen als auch technisch versierte Bürgerinnen und Bürger bedienen könnten.
Gleichzeitig würde der Einsatz wirksamer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für technisch weniger versierte Bürgerinnen und Bürger faktisch unmöglich gemacht.

Aus gutem Grund hat sich die Bundesregierung bereits im Jahr 1999 in den Leitlinien deutscher Kryptopolitik zum Einsatz kryptographischer Verfahren bekannt. In Europa wird die Vertraulichkeit der Kommunikation durch das individuelle Recht auf Achtung der Kommunikation in Art. 7 GRCh geschützt. Ergänzend greift für gespeicherte Kommunikationsinhalte das in Art. 8 GRCh garantierte Recht auf Schutz personenbezogener Daten. In Deutschland wird der Grundrechtsschutz beim Einsatz von Kommunikationsdiensten durch das Fernmeldegeheimnis in Art. 10 GG und ergänzend durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Folgerichtig befürwortete die Bundesregierung im Jahr 2015 erneut den Einsatz von Kryptographie in der Charta zur Stärkung der vertrauenswürdigen Kommunikation.

Die Datenschutzkonferenz sieht keine Veranlassung, dass der Rat der Europäischen Union von diesen grundrechtswahrenden Positionen abweicht, zumal weitere, massiv in die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer eingreifende Befugnisse auch nicht erforderlich sind. Der effektive Kampf gegen Terror ist zwar ein legitimes Anliegen, aber den Sicherheitsbehörden stehen für die verfolgten Ziele bereits umfangreiche und sehr eingriffsintensive Instrumente zur Verfügung.

Die Datenschutzkonferenz hat sich wiederholt für den Einsatz sicherer und integrer Verschlüsselung eingesetzt und auf die Unverzichtbarkeit vertrauenswürdiger und in- tegrer Kommunikationsmöglichkeiten hingewiesen. Sie fordert erneut die Bundesregierung und die deutsche EU-Ratspräsidentschaft auf, den Einsatz dem Stand der Technik entsprechender Verschlüsselungslösungen zu fördern und dem Bestreben, solche Lösungen zu schwächen, entschieden entgegenzutreten. Sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss die Regel werden, um gerade im Zeitalter der Digitalisierung eine sichere, vertrauenswürdige und integre Kommunikation in Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu gewährleisten.