Toolbar-Menü

Protokoll

Datum: 17. September 2025

Veranstaltung: 3. Zwischenkonferenz der DSK

TOP 1 – Begrüßung und Organisatorisches

Die Vorsitzende eröffnet die 3. Zwischenkonferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), die in Berlin in Präsenz durchgeführt wird, und begrüßt die Teilnehmenden. Anschließend stellt sie den geplanten Ablauf der Konferenz vor und weist auf die Tonaufnahme zwecks Protokollerstellung hin.

Es wird festgestellt, dass alle Mitglieder der DSK vertreten sind.

TOP 2 – Tagesordnung und Protokoll

Die Vorsitzende erläutert die Tagesordnung für die 3. Zwischenkonferenz, die in aktualisierter Form am 10. September 2025 versendet wurde. Sie fragt die Teilnehmenden, ob es Änderungswünsche bezüglich der Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte gibt und schlägt vor, TOP 14 und 15 nach TOP 5 zu behandeln.

Die DSK nimmt die Tagesordnung in der vorgeschlagenen Reihenfolge einstimmig an.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

Sachsen-Anhalt und die BfDI künden zu TOP 16 kurze Berichte an.

Die Vorsitzende weist auf das Protokoll der 2. Zwischenkonferenz der DSK am 16. Juni 2025 hin, das den DSK-Mitgliedern am 23. Juli 2025 übersandt und auf der DSK-Webseite veröffentlicht wurde.

TOP 3 – Bericht des Vorsitzes

Die Vorsitzende berichtet, dass sie ein Schreiben des schleswig-holsteinischen Innenministeriums erreicht hat, mit dem die DSK dazu aufgefordert wird, bis zum 22. Oktober 2025 Stellungnahme zu dem Entwurf für einen 2. Änderungsglücksspielstaatsvertrag zu nehmen. Die DSK einigt sich darauf, dass der Stellungnahmeentwurf vom AK Verwaltung erarbeitet werden soll.

Darüber hinaus weist die Vorsitzende auf die laufende Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der KI-VO hin, die noch bis zum 10. Oktober 2025 läuft. Rheinland-Pfalz teilt mit, dass der AK KI einen entsprechenden Stellungnahmeentwurf bis Anfang Oktober erarbeiten wird.

Die Vorsitzende berichtet ferner über die laufende Länder- und Verbändebeteiligung zu dem Referentenentwurf für ein NIS-2-Umsetzungsgesetz. Der Innenausschuss des Bundesrats habe am 11. September 2025 beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Gesetzentwurf zu § 40 Abs. 3 BSIG um eine neue Nr. 5 zu ergänzen und folge damit dem Vorschlag der DSK.

Am Ende weist die Vorsitzende auf den bevorstehenden Austausch mit dem Projekt MSSC am 14. Oktober 2025 hin.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes zur Kenntnis.
  2. Die DSK bittet den AK Verwaltung, eine Stellungnahme zum Entwurf des 2. Änderungsglücksspielstaatsvertrags 2021 bis zum 15. Oktober 2025 zu erarbeiten.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 4 – Anstehende Entscheidungen in den EDSA-Expert Subgroups

Die Vorsitzende gibt einen kurzen Überblick über die Themen und Fragestellungen, die in den kommenden Monaten in den Expert Subgroups und Drafting Teams voraussichtlich behandelt werden sollen:

  • Cooperation Expert Subgroup/Enforcement Expert Subgroup: Notwendigkeit der Mitwirkung bei den Anpassungen von Guidelines und Papieren an die Verfahrensverordnung zur Zusammenarbeit der Behörden in Europa (VVO)
  • Financial Matters Expert Subgroup: Vorstellung des SPE-Projekts zum Digitalen Euro im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA)
  • International Transfers Expert Subgroup/Border Travel and Law Enforcement Subgroup: anstehende Stellungnahme zum Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich
  • Sekretariat: Bitte, erstellte Dokumente zum Data Act auf Confluence hochzuladen und Aufruf für Beteiligung an der informellen Expertengruppe für einen technologischen Plan für Verschlüsselung der Europäischen Kommission (KOM)
  • Key Provisions Expert Subgroup: Guidelines on Consent or Pay

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht des DSK-Vorsitzes über die anstehenden Entscheidungen in den EDSA-Expert Subgroups zur Kenntnis.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 5 – Beirat der Stiftung Datenschutz

Die Vorsitzende ruft das Thema auf und gibt einen kurzen Überblick. Neben Sachsen als regulärem Beiratsmitglied soll eine Stellvertretung gewählt werden. Niedersachsen erklärt sich dazu bereit.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK einigt sich darauf, dem Vorstand der Stiftung Datenschutz die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte für den gemäß der Geschäftsordnung der Stiftung vorgesehenen Beiratssitz für die DSK für die Dauer von zwei Jahren ab dem 1. Oktober 2025 vorzuschlagen. Sie soll vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vertreten werden.
  2. Die DSK beauftragt den DSK-Vorsitz, den Vorstand der Stiftung Datenschutz über das unter 1. von der DSK Festgelegte zu informieren.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 6 – Bericht aus dem AK KI

Baden-Württemberg führt in das Thema ein und berichtet aus dem AK KI. Das RAG-Papier befinde sich in der Schlussabstimmung.

LDA Bayern schlägt eine Konsultation zu dem Papier vor.

Nach ausführlicher Diskussion verständigt sich die DSK darauf, dass das RAG-Pa-pier durch den AK KI zeitnah zur Verabschiedung durch die DSK vorbereitet werden soll.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht des AK KI zur Kenntnis.
  2. Die DSK bittet den AK KI, die vorliegenden redaktionellen Änderungswünsche in das RAG-Papier innerhalb von zwei Wochen einzuarbeiten. Im Anschluss daran soll das RAG-Papier als Orientierungshilfe der DSK im Umlaufverfahren verabschiedet werden.
  3. Die DSK bittet den AK KI, ein Konsultationsverfahren zu dem RAG-Papier nach Verabschiedung des Papiers durch die DSK durchzuführen.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 7 – Operationalisierung der EDSA-Leitlinien zur Pseudonymisierung und Anonymisierung

Berlin gibt einen Überblick über den Stand des Operationalisierungspapiers und erläutert die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. September 2025 in der Sache EDPS v SRB (C-413/23 P) auf die weitere Arbeit an dem Papier.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht zu den Arbeiten an dem Operationalisierungspapier zu den EDSA-Leitlinien zur Pseudonymisierung und Anonymisierung zur Kenntnis.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 8 – Empfehlungen zur Anwendung der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO)

Die Vorsitzende führt in das Thema ein. Berlin habe einen ersten Entwurf zu den Empfehlungen zur Anwendung der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) erarbeitet. Dieser könne als Arbeitsgrundlage für den AK Medien dienen.

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Mitglieder der DSK darauf, dass der AK Medien ein Kurzpapier für Verantwortliche erarbeiten soll.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht des AK Medien zu den Arbeiten zu Ziffer 3 der Festlegung zu TOP 19: TTPW-VO und dem PWG-E der 108. DSK zur Kenntnis.
  2. Zusätzlich zu dem unter Ziffer 1 genannten Auftrag bittet die DSK den AK Medien, aus den Anwendungsempfehlungen ein Kurzpapier mit Hinweisen für Verantwortliche zu erarbeiten.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 9 – Projekt P20

Schleswig-Holstein führt in das Thema ein. Der AK Sicherheit befasse sich fortlaufend mit dem Projekt P20 der Polizeien des Bundes und der Länder. Auf Vorschlag des Arbeitskreises soll im Rahmen der DSK im Dezember ein ausführlicher Sachstandsbericht zu P20 vorgestellt werden. Die BfDI würde diesen Bericht als Leitung der AG INPOL übernehmen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK bittet die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Infor-mationsfreiheit als Vorsitz der AG INPOL, einen Sachstandsbericht zum Projekt P20 und den weiteren Entwicklungen zum Thema der automati-sierten Datenanalyse bei der Polizei in der 110. DSK vorzulegen und vor-zustellen.

Ergebnis:

[15, 0, 2] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 10 – Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken (Anwendungshinweise)

Hessen führt in das Thema ein und berichtet, dass die Taskforce Forschungsdaten in Absprache mit dem AK IDV Anwendungshinweise erarbeitet und final abgestimmt habe. Die Anwendungshinweise sollen als Orientierungshilfe veröffentlicht werden. Es folgt eine kurze Aussprache.

Die DSK verabschiedet die Orientierungshilfe „Empfehlungen für Informationspflichten bei Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken“ einstimmig.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 11 – Zwischenbericht der Kontaktgruppe OZG 2.0

Vorsitzende führt in das Thema ein und stellt den Zwischenstand sowie den weiteren zeitlichen Ablauf des standardisierten Prozesses zur Erarbeitung einer Prüfung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei EfA-Onlinediensten nach Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Die aktuelle Version werde aktuell überarbeitet und solle im Rahmen der nächsten Sitzung des AK Verwaltung am 28./29. Oktober 2025 final abgestimmt werden. Der AK Technik und die für Technik zuständigen Abteilungen in den Aufsichtsbehörden müssen aus Sicht der Kontaktgruppe einbezogen werden, insb. hinsichtlich der Ausführungen zur Prüfmethodik des SDM.

Die Mitglieder der DSK sollten möglichst ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus praktischen (technischen) Prüferfahrungen in den standardisierten Prozess einfließen lassen, um einen möglichst DSK-einheitlichen Prozess am Beispiel des (vergleichsweise überschaubaren) OZG-Bereichs zu erreichen.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Zwischenbericht der Kontaktgruppe OZG 2.0 zur Kenntnis.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 12 – Bericht aus dem LK NOOTS und dem Interessensnetzwerk MSSC

Niedersachsen führt in das Thema ein und berichtet zunächst aus dem LK NOOTS und anschließend aus dem Interessensnetzwerk MSSC.

Der Lenkungskreis NOOTS (National Once Only Technical System) sei in der Steuerungsgruppe NOOTS aufgegangen. Die Steuerungsgruppe NOOTS habe eine angepasste Steuerungs- und Beteiligungsstruktur. Es sei vorgesehen, dass neben der BfDI auch eine Ländervertretung der DSK in der Steuerungsgruppe mit beratender Stimme vertreten sein solle. Das Mandat für die Vertretung der DSK in der Steuerungsgruppe NOOTS müsse daher erneuert werden.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK nimmt den Bericht aus dem LK NOOTS und dem Interessensnetzwerk MSSC zur Kenntnis.
  2. Die DSK einigt sich darauf, das Mandat für den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen für die Vertretung der Länderseite der DSK in der Steuerungsgruppe NOOTS (vormals Lenkungsgruppe NOOTS) zu verlängern.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 13 – Bericht aus dem AK Organisation & Struktur

Hessen führt in das Thema ein und berichtet zu den Punkten Statistik und Kollaborationstool.

Der EDSA habe im Juli 2025 beschlossen, bestimmte Kennzahlen bei allen Aufsichtsbehörden zu erheben. Die Aufsichtsbehörden seien dazu aufgefordert worden, sich früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Deutschland solle hierfür die Zahlen aggregieren. Eine innerdeutsche Arbeitsgruppe sei hierzu eingerichtet worden. Auf EDSA-Ebene sei Deutschland durch Sachsen in der Gruppe vertreten, die sich mit dem Thema „Key Concepts“ befasst.

Die Plattform BSCW Social (Bund) könne als Kollaborationstool für die Zusammenarbeit der Mitglieder der DSK genutzt werden.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht aus dem AK Organisation & Struktur zur Kenntnis.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 14 – Bericht aus dem AK DSK 2.0

Rheinland-Pfalz führt in das Thema ein. Im Rahmen der Klausurtagung in Speyer sei der Strategieprozess der DSK entwickelt worden. Die BfDI werde Termine für die Sitzungen zur konkreten Ausarbeitung der Inhalte des Strategieprozesses vorschlagen. Die erste Sitzung solle Anfang 2026 unter Leitung der BfDI in Bonn stattfinden.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

Die DSK nimmt den Bericht des AK DSK 2.0 zur Kenntnis.

Ergebnis:

[17, 0, 0] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 15 – Reform der Datenschutz-Grundverordnung

Rheinland-Pfalz führt auf der Grundlage der Diskussionen im Rahmen der Klausurtagung in Speyer in das Thema ein. Die DSK-Mitglieder haben angesichts einer möglichen Reform der Datenschutz-Grundverordnung an konkreten Änderungsvorschlägen gearbeitet sowie aus ihrer Sicht wichtige übergeordnete Themen identifiziert (sog. „Flagship“-Themen). Der AK DSK 2.0 solle zu diesen Themen in Kleingruppen weiterarbeiten. Die DSGVO-Änderungsvorschläge sollen zur weiteren Befassung in den AK Grundsatz gegeben werden.

Die DSK trifft folgende Festlegung:

  1. Die DSK beauftragt den AK Grundsatz, die Zusammenstellung der Änderungsvorschläge zur Datenschutz-Grundverordnung zu prüfen und konkrete, normative Vorschläge zur weiteren Beratung durch die DSK in der 110. DSK zu erarbeiten.
  2. Der AK Grundsatz stimmt die Ergebnisse mit dem AK DSK 2.0 ab.

Ergebnis:

[15, 0, 2] (Zustimmungen, Gegenstimmen, Enthaltungen)

TOP 16 – Sonstiges

Die BfDI berichtet, dass sie eine Denkwerkstatt zu den europäischen Digitalrechtsakten durchgeführt habe und die Kolleg:innen aus dem Kompetenzcluster Datenrecht die Arbeitskreise der DSK Ende Oktober über die Inhalte der Veranstaltung informieren werden.